Fall für Privathaftpflicht ?

Hi

Ich wollte mal kurz hier in die Runde fragen , wie ihr so denkt , bevor meine Privathaftpflicht möglicherweise einen Lachkrampf bekommt .

Ich weiss , Missgeschicker passieren oft unverhofft und sind auch gelegentlich saublöd zu erklären.

geschehen ist es eigentlich während der Arbeitszeit , aber hat nur indirekt etwas mit der Arbeit zu tun .

Folgende Geschichte : ich bin wie man in meinem Profiling sehen kann , Fachmann für Rauchwarnmelder und komme laut Wartungsvertrag in diverse Mietshäuser um die Funktion der Melder einmal jährlich zu prüfen..

während dieser Tätigkeit bemerkte ich das mir ein Schuh auf gegangen war , setzte mich auf einen gerade zufällig bereit stehenden Stuhl in einem Gästezimmer dessen Melder ich gerade geprüft hatte , bückte mich sitzend zum Schuh und in dem moment krachte es . die Sitzfläche des Stuhles ist unter meinem Gesäss durchgebrochen

Ok , bin jetzt nicht gerade ein Leichtgewicht , sagen wir mal kräftig gebaut und 1,80 gross , kratze hart an der 100 kg Marke … aber vom draufsetzen dürfte eigentlich keine Sitzfläche einbrechen.

Da ich weder gefragt hatte ob ich mich mal eben setzen dürfe , besteht wohl jetzt ein Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers , denn anscheinend war das Sitzmöbel noch nicht so alt , auch wenn es ein Billigstmöbel war…

Nun die Frage : ist das ein Fall für die Privathaftpflicht , ( ob ich das wegen Bagatellschaden nachher selbst bezahle , steht eventuell aussen vor ) , es geht zunächst erst einmal um Haftpflichtschaden ja oder Nein ?

gruss

Hi,

das ist kein Fall für die Privathaftpflicht, sondern für die Haftpflicht deines Arbeitgebers. Denn dieses Missgeschick ist dir ja während der Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit passiert. Oder wie es meine PHV in den AVB ausdrückt:

„Versichert ist –
die gesetzli­che Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes“

Gruss

JA- kann es daran überhaupt einen Zweifel geben ?

Hi

Der Zweifel begründet sich unter anderen auch so , wie die Antwort von " Kasi " lautet , eventuell doch Firmenhaftpflicht

gruss

Hi

Habe vorhin mit der Versicherung telefoniert und den Fall inclusive Vorgang geschildert

Es ist KEIN Versicherungsfall !

ganz im Gegenteil , da der Stuhl nicht entgegen seiner Bauart bedingter Bestimmung verwendet wurde , und er bei normaler Nutzung , wobei ein Körpergewicht bis 100 kg und Toleranz noch zum normalen Gebrauch zählt , hätte der Hersteller oder der Besitzer im falle das mehr passiert wäre als das ich mich erschreckt hätte , sogar noch Schmerzensgeld etc an mich zahlen müssen

gruss