Hallo Experten,
mir ist bei einer Bewerbung folgendes passiert:
Ich bekam nach einem Vorstellungsgespräch eine Zusage von dem Abteilungsleiter, zusätzlich wurden mir schon Adressen zugesand um mir die Wohnungssuche zu erleichtern. Anschließend fand noch ein Telefonat mit dem verantwortlichen Personaler statt. Da ich in dem Unternehmen meine Diplomarbeit geschrieben hatte, hakte er in meiner ehemaligen Abteilung nach.
Danach bekam ich eine Absage weil angeblich „mein Auftreten nicht sicher genug wäre um mit Führungskräften zu verhandeln“.
Zu meiner Wenigkeit: Bin frischgebackener Absolvent ohne Berufserfahrung, 27 Jahre, mein Profil passt perfekt auf die Stelle, daher auch schon die Zusage seitens des Abteilungsleiters.
Ist der Ablehnungsgrund nicht eine Diskriminierung auf Grund des Alters? Erstmal klingt der o.g. Grund schon sehr Wischiwaschi u. kann man überhaupt von einem Berufseinsteiger (also ohne Berufsrfahrung) erwarten Erfahrung in Verhandlungen mit Führungskräften zu haben?
Außerdem hätte man auch können gleich nach dem Eingang der Bewerbung Rücksprache mit der ehemaligen Abteilung halten u. mir somit jede Menge Stress ersparen, denn das Gespräch fand 450 km entfernt statt.
Ich wäre sehr dankbar für eine fundierte Meinung ob es möglich ist Schadensersatzansprüche gemäß des AGG geltend zu machen.
Viele Grüße