Fall gemäß dem Antidiskriminierungsgesetz AGG?

Hallo Experten,

mir ist bei einer Bewerbung folgendes passiert:

Ich bekam nach einem Vorstellungsgespräch eine Zusage von dem Abteilungsleiter, zusätzlich wurden mir schon Adressen zugesand um mir die Wohnungssuche zu erleichtern. Anschließend fand noch ein Telefonat mit dem verantwortlichen Personaler statt. Da ich in dem Unternehmen meine Diplomarbeit geschrieben hatte, hakte er in meiner ehemaligen Abteilung nach.

Danach bekam ich eine Absage weil angeblich „mein Auftreten nicht sicher genug wäre um mit Führungskräften zu verhandeln“.

Zu meiner Wenigkeit: Bin frischgebackener Absolvent ohne Berufserfahrung, 27 Jahre, mein Profil passt perfekt auf die Stelle, daher auch schon die Zusage seitens des Abteilungsleiters.

Ist der Ablehnungsgrund nicht eine Diskriminierung auf Grund des Alters? Erstmal klingt der o.g. Grund schon sehr Wischiwaschi u. kann man überhaupt von einem Berufseinsteiger (also ohne Berufsrfahrung) erwarten Erfahrung in Verhandlungen mit Führungskräften zu haben?

Außerdem hätte man auch können gleich nach dem Eingang der Bewerbung Rücksprache mit der ehemaligen Abteilung halten u. mir somit jede Menge Stress ersparen, denn das Gespräch fand 450 km entfernt statt.

Ich wäre sehr dankbar für eine fundierte Meinung ob es möglich ist Schadensersatzansprüche gemäß des AGG geltend zu machen.

Viele Grüße

Hallo leider kann ich Ihnen nicht weiter helfen! Da kenne ich mich nicht aus! Sorry
Hallo Experten,

mir ist bei einer Bewerbung folgendes passiert:

Ich bekam nach einem Vorstellungsgespräch eine Zusage von dem
Abteilungsleiter, zusätzlich wurden mir schon Adressen
zugesand um mir die Wohnungssuche zu erleichtern. Anschließend
fand noch ein Telefonat mit dem verantwortlichen Personaler
statt. Da ich in dem Unternehmen meine Diplomarbeit
geschrieben hatte, hakte er in meiner ehemaligen Abteilung
nach.

Danach bekam ich eine Absage weil angeblich „mein Auftreten
nicht sicher genug wäre um mit Führungskräften zu verhandeln“.

Zu meiner Wenigkeit: Bin frischgebackener Absolvent ohne
Berufserfahrung, 27 Jahre, mein Profil passt perfekt auf die
Stelle, daher auch schon die Zusage seitens des
Abteilungsleiters.

Ist der Ablehnungsgrund nicht eine Diskriminierung auf Grund
des Alters? Erstmal klingt der o.g. Grund schon sehr
Wischiwaschi u. kann man überhaupt von einem Berufseinsteiger
(also ohne Berufsrfahrung) erwarten Erfahrung in Verhandlungen
mit Führungskräften zu haben?

Außerdem hätte man auch können gleich nach dem Eingang der
Bewerbung Rücksprache mit der ehemaligen Abteilung halten u.
mir somit jede Menge Stress ersparen, denn das Gespräch fand
450 km entfernt statt.

Ich wäre sehr dankbar für eine fundierte Meinung ob es möglich
ist Schadensersatzansprüche gemäß des AGG geltend zu machen.

Viele Grüße

Hallo,

leider konnte ich wegen eines Krankenhausaufenthalts bisher nicht antworten, SORRY
ZumFall:
Ich denke nicht, dass hier ein Fall i.S. AGG vorliegt. Eher eine subjektive Einschätzung Deiner Person, die im Rahmen jeder Bewerbung ja mehr oder weniger stattfindet.
Eher ist die Frage über die Einhaltung der mündlichen Anstellungsbestätigung zu diskutieren. Da ein Beschaftigungsverhältnis nicht an einen schriftlichen Vertrag gebunden ist, genügt die mündliche Zusage einer zuständigen und verantwortlichen Person. Aus Sicherheitsgründen wird dann üblicherweise noch ein schriftlicher Vertrag gemacht, in dem alle Konditionen etc. niedergeschrieben sind. Aber das ist nicht rechtlich gefordert. Es wäre also zu prüfen, ob aus der mündlichen Zusage, die im Zweifelsfall natürlich belegt werden muß!, Kosten und durch das Nichtzustandekommen des Arbeitsvertrags Kosten und finanzielle NAchteile entstanden sind ( z.B. Platzen einer anderen zugasagten Beschäftigung eines anderen Arbeitgebers). Die können dann u.U. in einem Rechtsstreit gelten gemacht werden.
( Anwalt einschalten!)
Viel Erfolg
Bernd