Servus,
Also der (studentische) Minijob erscheint auf der
Lohnsteuerkarte,
dann ists kein Minijob. Dieser Begriff hat sich für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse eingebürgert, die durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden.
allerdings ist dieser Mini Job für einen
Student ausgelegt, welcher eine höhere Steuerfreigrenze
hat…
Eine besondere „Steuerfreigrenze“ für Studenten gibt es nicht. Es gibt einen Grundfreibetrag für jeden Steuerpflichtigen, der macht 7.664 € im Jahr aus. Das entspricht je nach Sonderausgaben über 9.000 € im Jahr „Brutto“.
nämlich so 17-20std die Woche statt der üblichen
14Std.Woche (400Euro Job).
Die Begrenzung nach Wochenstunden bei geringfügigen Beschäftigungen gibts seit vielen Jahren nicht mehr. Wenn ein geringfügig Beschäftigter für 3€/h arbeitet, kommt er auf etwa 33 h/Woche. Die Begrenzung beim Studenten auf 20 h/Woche bezieht sich nicht auf die Besteuerung, sondern auf die sozialversicherungsrechtliche Behandlung (studentische Krankenversicherung, keine Beitragspflicht beim Lohn). Auch da ist sie keine festgefügte Grenze, sie dient lediglich als Anhaltspunkt für Beschäftigungen außerhalb der vorlesungsfreien Zeiten. In den „Semesterferien“ kann man als Werkstudent arbeiten, so lang und so viel man will - kurioserweise auch in Studiengängen, in denen während der vorlesungsfreien Zeit allerhand sonstige Veranstaltungen geboten sind…
Und trotz der anderen Steuernummer,
Von einer anderen Steuernummer wissen wir noch nichts. Kann das sein, dass Du was verwechselst? Steuernummer ist die, die der Steuerpflichtige vom FA zugeteilt bekommt. Sie steht nirgends auf einer Lohnsteuerbescheinigung oder auf einer Lohnabrechnung oder Lohnsteuerkarte.
soll man es in der Anlage
N mit aufführen? Aha.
Da kommen alle Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit drauf, für die eine Lohnsteuerbescheinigung (bzw. das Protokoll der an den Fiskus übermittelten Daten) ausgehändigt worden ist. Für pauschal versteuerte Löhne gibts keine Bescheinigung, bloß die einzelnen Abrechnungen.
Hinweis: Einfach geht das mit dem Programm Elster, da werden die einzelnen Lohnsteuerbescheinigungen abgefragt und man braucht sie bloß genau so eingeben, wie sie ausgedruckt sind.
Schöne Grüße
MM