Fall von der Leiter

Guten Tag,
Ich bekam von der Universität einen Fall zulösen und bin jetzt ein bisschen ratlos, da es erst mein zweites Semester ist! Vielleicht können mir einm paar von Ihnen gute Tips geben:smile:

Am 1 März 2005 begab sich Benjamin Nett auf das Grundstück von Fredi Schnell, um dort einen Occasionswagen zu besichtigen, den er eventuell kaufen wollte. Schnell war gerade dabei, einen schweren Automotor auf den Dachboden zu hieven, und bat Nett, ihm dabei behilflich zu sein.
Schnell wollte den Gegenstand an einem Seil befestigen, so dass dieser alsdann mittels einer Seilwinde hochgezogen werden konnte. Als Nett die Leiter hinaufstieg, stürzte er und verletzte sich schwer.
Im Juni 2007 reicht Nett beim Gericht Klage ein gegen Schnell mit dem Begehren, Schnell sei zu verpflichten, ihm einen Schadenersatzbetrag sowie Genugtuung (zuzüglich Zinsen seit Unfalldatum) zu bezahlen.

a) Prüfen sie die möglichen Anspruchsgrundlagen, entscheiden Sie sich für eine (oder mehrere) und begründen Sie Ihre Meinung.
b) Welches sind die Anspruchsvoraussetzungen und was umfasst der Anspruch?

Also falls jemand irgendwelche Tips hätte oder Fallbeispiele, wäre ich unglaublich dankbar!

Hallo,

bevor wir hier jetzt anfangen: geht es um deutsches oder um schweizerisches Recht ?

Gruss Hans-Jürgen
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Zuerst einmal vielen Dank das Sie meinen Artikel durchgelesen haben!
Es geht ums schweizerische Recht:frowning: Herrschen da grosse unterschiede?!
Ich bin ein bisschen überfordert mit denn ganzen Versicherungen etc und Verjährung!
Da gibt es die AHV/IV, Pensionskasse, obligatorische Unfallversicherung, private Unfallversicherung, private und berufliche Haftpflichtversicherungen und Krankenkasse etc… *wirr*

Oder weiss jemand ob ein Kausalerzusammenhang besteht zwischen dem Fall von der Leiter und dem Grundstückbesitzer??
Oder kann man die Werkeigentümerhaftung beanspruchen?