Fall vorzeitig geschlossen

Hallo liebe Experten,

ein Artikel wurde am 1.12. ersteigert. Auktionsende 22:30. Überweisung von einem nicht dem Käufer gehörendes Konto am 2. getätigt.

Am 8.12. dann meldet ebay dem Käufer ein Problem, da keine Zahlung erfolgt sei und der Fall am 13.12. geschlossen wird.

Letzte Zahlungsfrist bis 12.12.

Wie das? Ich denke, es gibt diese 7-Tage-Frist?

Käufer setzt sich mit Bank auseinander und erfährt am 10.12., dass die Überweisung nicht getätigt wurde, sofort nimmt er am gleichen Tag eine Bareinzahlung bei der Post vor.

Fall wird am 13. von ebay geschlossen.

Verkäufer teilt zum einen am selben Tag mit, er hätte den Artikel am 13. dem unterlegenden Bieter verkauft, hatte aber in einer vorangegangenen Mail einige Stunden vorher erklärt, er würde bis spätestens 14. damit warten.

Zu entnehmen ist dieser Mail die Absicht, am 14.12. vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Die ganze Zeit beleidigt und bedroht er den Käufer, der die ganze Zeit sehr freundlich, sachlich und schuldbewußt versuchte, sich einigermaßen zu einigen, auf das übelste.

Und droht unverhohlen mit rechtlichen Schritten, sollte der Käufer „Die Frechheit besitzen, ihn negativ zu bewerten“.

Droht und beschimpft die ganze Zeit in einer vollkommen inadäquaten Weise trotz aller Beschwichtigungsversuche. Und zwar schon seit dem 3. Tag nach Auktionsende.

Meine Frage nun: Sind diese Fristen rechtlich in Ordnung? Ich erachte die etwas zu knapp bemessen. Ich meinte mal was von angemessenen Fristen gelesen zu haben.

Was kann der Käufer tun, um den Artikel doch noch erhalten zu können? Der Verkäufer erklärte zwischen mannigfaltigsten ausgesuchten Beleidigungen kategorisch, dass der Käufer den Artikel nie sehen würde.

Kurz gesagt, der Käufer würde gern auf dem Kaufvertrag bestehen.

Gibt es irgendwelche Gesetze, den zur Kaufabwicklung zu bringen? Problem ist, ich bin kein Jurist, aber nach meinem Empfinden war ebay ein wenig arg vorschnell mit det Janze.

Klar ist das sehr blöd gelaufen mit der fehlgeschlagenen Überweisung. Klar gibt es ätzende Bieter, die ewig nicht zahlen. Auch meinereiner durfte desöfteren schonmal 4 Wochen seiner Kohle hinterherrennen.

Beste Grüße

Annie

Hallo,

Fall wird am 13. von ebay geschlossen.

Verkäufer teilt zum einen am selben Tag mit, er hätte den
Artikel am 13. dem unterlegenden Bieter verkauft

Du musst hier zwei Dinge trennen:

Vertragsverhältnis zu Ebay
Vertragsverhältnis zwischen den Mitgliedern

Durch das öffnen eines Streitfalls wird lediglich das Vertragsverhältnis zu Ebay tangiert, nicht aber das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Dieses ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit Ebay zu tun. Insofern kann es brandgefährlich sein, sich ausschließlich auf das Instrument Ebay zu verlassen.

M.E. sind in dem konkreten Fall beide Seiten nach wie vor zur Erfüllung des Kaufvertrags verpflichtet.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.,

Durch das öffnen eines Streitfalls wird lediglich das
Vertragsverhältnis zu Ebay tangiert, nicht aber das
Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Dieses ist
gesetzlich geregelt und hat nichts mit Ebay zu tun. Insofern
kann es brandgefährlich sein, sich ausschließlich auf das
Instrument Ebay zu verlassen.

sehe ich ganz genauso. Der VK weigert sich aber, dies anzuerkennen.

M.E. sind in dem konkreten Fall beide Seiten nach wie vor zur
Erfüllung des Kaufvertrags verpflichtet.

Also der Käufer hat bereits nett und sachlich erklärt, dass er den Rücktritt von Vertrag von seiten des Verkäufers nicht akzeptiert und auf Erfüllung besteht. Woraufhin es von VK neue Schimpftiraden setzte mit dem Tenor, dass er (VK) sich auf ebay beruft.

Wie jetzt weiter verfahren für den Käufer?

Deine Antwort hat mir wirklich weitergeholfen übrigens. Vielen Dank und *chen dafür.

Herzliche Grüße

Annie

Hallo,

Also der Käufer hat bereits nett und sachlich erklärt, dass er
den Rücktritt von Vertrag von seiten des Verkäufers nicht
akzeptiert und auf Erfüllung besteht. Woraufhin es von VK neue
Schimpftiraden setzte mit dem Tenor, dass er (VK) sich auf
ebay beruft.

Wie jetzt weiter verfahren für den Käufer?

zum Anwalt und Klage einreichen? Muss der Käufer selbst abwägen, ob es den Aufwand rechtfertigt…

Gruß

S.J.

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Nochmal Danke

zum Anwalt und Klage einreichen? Muss der Käufer selbst
abwägen, ob es den Aufwand rechtfertigt…

normalerweise absolut nicht. Aber der Verkäufer ist so dermaßen unglaublich wüst ausfällig in seinen hasserfüllten Drohtiraden, so nicht, hey.

Und bei einem Streitwert von nem sehrsehr knappen Hunni ist ein Anwalt auch einigermassen erschwinglich *glaub*.

Er droht übrigens von Anfang an massiv seinerseits mit rechtlichen Schritten, sollte der Bieter etwa die Unverschämtheit besitzen, ihn negativ zu bewerten (O-Ton).

Also demnächst in diesem Theater wird wohl nach rechtlich einwandfreien negativstmöglichen Bewertungskommentaren ersucht werden, schätze ich mal *androh*.

Lieben Gruß

Annie

Hallo,

auf jeden Fall hast du jetzt wohl einen ebay Vermerk wegen Nichtzahlung.

Du könntest versuchen den von ebay wieder löschen zu lassen

http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html
Wie lege ich Einspruch gegen einen Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels ein?

Wobei ich nicht weiß, was ebay vorsieht, wenn der Käufer versucht hat zu bezahlen, aber einen Tippfehler in der Überweisung hatte. Aber probieren kann man es ja.

Stephanie

Hallo Stephanie,

neinnein, nix Tippfehler. Das war gleich am Tag nach Auktionsende, leider.

Erstens war die tatsächliche Zahlung verspätet, aber immer noch fristgemäß, da der Fall am 13. geschlossen wurde, ich aber nun per Fax in meinem Einspruch wider des Vermerks nachgewiesen habe, dass ich am 10. die Zahlung getätigt hatte.

Und zweitens hatte ich in meinem Posting auch noch vergessen zu erwähnen, dass diese Frist, den Artikel innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen, mitnichten in der Artikelbeschreibung stand, sondern erst in der Mitteilung der Bankdaten nach Auktionsende gesetzt wurde.

Ist mir grad eben erst aufgefallen. Mein Fehler, sorry.

Besten Gruß

Annie