Hallo zusammen, ich benötige bitte Hilfe zur Falllösung zu folgendem Sachverhalt, ich wäre euch sehr dankbar: Die Druckerei Hochglanz (S) schuldet der Firma Klecks (G) aus Materiallieferungen 20.000,00 Euro. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten kann S nicht sofort zahlen und bittet um Aufschub. G gewährt diesen, besteht aber auf eine Sicherheit. Deshalb verabreden beide, die Druckmaschine XP 300 zur Sicherung der Forderung an G zu übereignen. Wie besprochen, verbleibt die Druckmaschine in der Druckerei und wir dort weiter genutzt. Kurze Zeit später spricht ein Konkurrent, die Firma Blaustich (D) bei S vor und zeigt Interesse am Erwerb der Druckmaschine. Beide einigen sich auf einen Kaufpreis in Höhe von 25.000,00 Euro. Allerdings kann D den Kaufpreis nicht auf einmal aufbringen. Deshalb einigen sich beide auf eine Ratenzahlung. Zugleich verabreden sie, dass die Druckmaschine unter Eigentumsvorbehalt an D veräußert sein soll. Fortan kommt die Druckmaschine bei D zum Einsatz. G erfährt von der Veräußerung und verlangt von D die Herausgabe der Druckmaschine, die erst zwei von zehn Raten gezahlt hat. Zu Recht?
Hallo,
da müsste der Inhalt des Sicherungsübereignungsvertrages bekannt sein, um hier
überhaupt eine Einschätzung geben zu können.
Alles andere wäre das Lesen aus einem Kaffeesatz.
lG
kannst du deine hausaufgaben nicht selbst lösen…