Fall zum Arbeitsrecht - Zustandekommen des AV

Liebe Wer-Weiß-Was - Community,

ich habe einen tollen Fall gefunden, möchte mich allerdings gerne noch absichern, ob meine Lösung so richtig ist, bevor ich ihn weiter verwende:

Bei der Lektüre der xx entdeckt Robert eine Anzeige, in der das Amt Stempelfeld einen Verwaltungsfachangestellten sucht. Daraufhin bewirbt er sich schriftlich und wird am 9. August zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dabei wird ihm versichert, dass er „gute Aussichten auf die Stelle“ habe. Tatsächlich wird Robert am 15. August telefonisch mitgeteilt, dass er am 1. Oktober anfangen könne. Robert sagt sofort zu. Somit solle er am 20. August im Amt erscheinen, um den Vertrag zu unterschreiben. Als er den Vertrag unterschreiben will, sagt ihm der Amtsleiter, dass alle Angestellten im Herbst nach der eigentlichen Arbeit die Blätter vom Hof fegen. Das stehe zwar nicht im Vertrag, sei aber so üblich. Notgedrungen stimmt Robert dem zu.

Als es im Herbst zu stürmen anfängt und Robert zum Fegen der Blätter aufgefordert wird, verweigert er diese Tätigkeit mit der Begründung, es sei ihm zu kalt.

a. Begründen Sie mit Hilfe des unten stehenden Informationstextes und des BGB, wann der Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Gehen Sie dabei auch auf die Bedeutung der Zeitungsanzeige, der Bewerbung u.s.w. ein.
Antrag und Annahme erforderlich nach §§145 BGB
Antrag: mündliche Zusage am Telefon durch den AG?
Annahme: durch Robert?

Sind alle vorherigen Schritte (Stellenanzeige, Bewerbung und Vorstellungsgespräch) nur als Anpreisungen zu sehen?

Vertrag kommt somit am 20.08. zustande?

b. Begründen Sie, ob Robert die Blätter fegen muss.
Blätter fegen ist kein Bestandteil des (schriftlichen) Arbeitsvertrages --> er muss nicht fegen???

Vielen Dank schoneinmal im Voraus
Viele Grüße
Carmen