Liebes Forum,
folgendes Fallbeispiel würde mich interessieren:
Eine Kamerafrau arbeitet an einem Projekt für einen österreichischen Auftraggeber in Deutschland. Die Rechnungsadresse liegt in Österreich.
Zuvor hatte sie schon für eine österreichische Firma gearbeitet, die bei Rechnungsstellung immer folgenden Zusatz abgerechnet hatten. „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger: Reverse charge, §3aUStG in Verbindung mit Artikel 194 nWStSystRL.“
Nun wird sie gebeten dies mit einer Art Zusatz „Die besteuerung findet in Deutschland statt“ abzurechnen. Darüber wundert sie sich. Die Kamerafrau ist umsatzsteuerpflichtig. Der Auftraggeber in Österreich nicht.
Wie rechnet sie richtig ab?
Danke, Meren