Fallbeispiel hund beisst kind

ich hätte eine frage zu einem fallbeispiel, weiss aber nicht, ob das hier die richtige spalte dafür ist. also, angenommen hundehalter ist mit seinem tier( gruppe A) auf einer freilauffläche unterwegs, der hund natürlich ohne leine. ihnen kommt eine familie mit hund und kind entgegen. das kind springt und schreit fröhlich. hund A (junghund) betrachtet das als aufforderung zum spiel und rennt zum kind. dieses tritt panisch nach dem hund und dieser „zwickt“ das kind ins bein.

bitte nicht falsch verstehen, mir ist klar, dass der hundehalter die volle verantwortung für das tier hat und somit auch in gewisser weise schuld trägt. aber wie geht es nun weiter. in wie fern ist gruppe B nun berechtigt schritte einzuleiten und wie könnten sich diese auswirken. und wie sieht es mit der „strafverfolgung“, gegenüber dem tier aus?
wäre für gruppe A eine selbstanzeige sinnvoll?

ich bedanke mich schonmal im voraus, für hoffentlich zahlreiche und hilfreiche antworten.

Hallo!

dieses tritt
panisch nach dem hund und dieser „zwickt“ das kind ins bein.

Ja, woher soll der Hund wissen, dass er kein Notwehrrecht hat? Hast du schon mal einen Hund gesehen, der sich treten läßt, ohne zu zwicken?

und wie
sieht es mit der „strafverfolgung“, gegenüber dem tier aus?

Ja, das ist die Frage: War der Tritt in die Rippen Strafe genug, oder muss es noch mehr sein?

Sorry, aber wenn ich so was lese, kriege ich einen dicken Hals.

Was sind das für Eltern, die, trotz Aufsichtspflicht, ihr Kind auf einer Hundwiese laufen lassen, obwohl sie wissen, dass es Angst hat und nicht mit Hunden umgehen kann?

Grüße

Andreas

Hallo!

dieses tritt
panisch nach dem hund und dieser „zwickt“ das kind ins bein.

Ja, woher soll der Hund wissen, dass er kein Notwehrrecht hat?
Hast du schon mal einen Hund gesehen, der sich treten läßt,
ohne zu zwicken?

und wie
sieht es mit der „strafverfolgung“, gegenüber dem tier aus?

Ja, das ist die Frage: War der Tritt in die Rippen Strafe
genug, oder muss es noch mehr sein?

Sorry, aber wenn ich so was lese, kriege ich einen dicken
Hals.

Was sind das für Eltern, die, trotz Aufsichtspflicht, ihr Kind
auf einer Hundwiese laufen lassen, obwohl sie wissen, dass es
Angst hat und nicht mit Hunden umgehen kann?

Aha, hätten sie ihr Kind mal lieber anleinen sollen, damit so etwas nicht passiert, oder?

Zur Sache, aber IANAL: eine Zweck einer „Selbstanzeige“ kann ich mir nicht vorstellen.

Werden wegen der Verletzung des Kinds finanzielle Ansprüche geltend gemacht (Behandlungskosten, beschädigte Kleidung, womöglich Schmerzensgeld), leitet A diese an seine (hoffentlich vorhandene) Hundehalter-Haftpflichtversicherung weiter. Die Versicherung kümmert sich dann um die Frage der Berechtigung der Forderungen und wenn berechtigt um das Begleichen der Forderungen.

Strafrechtlich käme eigentlich nur fahrlässige Körperverletzung in Frage. Aber wenn die Wiese explizit zum Freilaufenlassen von Hunden gedacht war, kann selbiges ja kaum Fahrlässigkeit begründen (wenn das Tier nicht als aggressiv bekannt war)…

Der Hund als rechtlich meist der Sache gleichgestelltes Wesen fällt nicht unter das Strafrecht und muss daher keine Anklage fürchten :wink:.

Grüße,
Sebastian

Aber wenn die Wiese explizit zum
Freilaufenlassen von Hunden gedacht war, kann selbiges ja kaum
Fahrlässigkeit begründen (wenn das Tier nicht als aggressiv
bekannt war)…

es handelt sich nicht direkt um eine freilaufwiese für hunde, sondern um ein flussufer, welches im letzten jahr vom (mittlerweile pensionierten) vorsitzenden des ordnungsamtes von der leinenpflicht für hunde befreit wurde (schriftliche beweise (amtsblatt) existieren)).

Hi,

ich kann keinen Unterschieder erkennen zwischen „Freilaufwiese“ und „Strandabschnitt, der offiziell (!) von der Leinenpflicht befreit wurde“.

Gruß Volker