ich hätte eine frage zu einem fallbeispiel, weiss aber nicht, ob das hier die richtige spalte dafür ist. also, angenommen hundehalter ist mit seinem tier( gruppe A) auf einer freilauffläche unterwegs, der hund natürlich ohne leine. ihnen kommt eine familie mit hund und kind entgegen. das kind springt und schreit fröhlich. hund A (junghund) betrachtet das als aufforderung zum spiel und rennt zum kind. dieses tritt panisch nach dem hund und dieser „zwickt“ das kind ins bein.
bitte nicht falsch verstehen, mir ist klar, dass der hundehalter die volle verantwortung für das tier hat und somit auch in gewisser weise schuld trägt. aber wie geht es nun weiter. in wie fern ist gruppe B nun berechtigt schritte einzuleiten und wie könnten sich diese auswirken. und wie sieht es mit der „strafverfolgung“, gegenüber dem tier aus?
wäre für gruppe A eine selbstanzeige sinnvoll?
ich bedanke mich schonmal im voraus, für hoffentlich zahlreiche und hilfreiche antworten.
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