Fallbeispiel: ist das Schwarzarbeit?

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:

Ich Bin Goldschmied mit einer eigenen Werkstatt in Winterthur. Nun habe ich endlich einen kleinen Laden in der Altstadt von Schaffhausen bekommen und möchte dort ein Schmuckatelier eröffnen.

Da ich Goldschmied bin, werde ich grösstenteils in der Werstatt in Winterthur arbeiten. Im Laden wird also vorraussichtlich meine Frau stehen.

Da ich anfangs noch nicht weis, ob das Geschäft überhaupt läuft, möchte ich für den Anfang noch kein Arbeitsvertrag machen.

Meine Frau hilft mir also unentgeldlich im Geschäft aus (so ist es zumindest geplant).

Ist das verboten? Ist das schwarzarbeit, wenn sie keinen „Lohn“ erhält?

Es ist ja nur ein vorrübergehender Zustand, der später sicher durch ein Arbeitsvertrag abgelöst wird. Dennoch würde ich gern wissen, ob ich das rechtlich überhaupt darf.

Danke und Gruss

Marcus

Hallo Marcus,

ich gehe davon aus, dass das fiktive Unternehmen ein Einzelunternehmen, also keine GmbH o. ä., ist.

Unterstützt die Ehefrau den Inhaber unentgeltlich, so geschieht dies im Rahmen ihres persönlichen Entgegenkommens in ihrer Rolle als Ehefrau.

Somit liegt keine Schwarzarbeit vor.

Sofern die Frau aber beispielsweise Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht (ALG I), empfehle ich, den Leistungsträger auf jeden Fall zu informieren! Gerade bei ALG I existieren bestimmte Zeitgrenzen (max. 14,9 Stunden pro Woche), die sich auf den Leistungsbezug auswirken können.

Ansonsten sehe ich diesen Fall aber als völlig unproblematisch an.

Viele Grüße!

Hallo Michael,

Vielen Dank für die Auskunft! Super Sache! Hat mir sehr weitergeholfen!

Gruss Marcus