Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt:
Ich Bin Goldschmied mit einer eigenen Werkstatt in Winterthur. Nun habe ich endlich einen kleinen Laden in der Altstadt von Schaffhausen bekommen und möchte dort ein Schmuckatelier eröffnen.
Da ich Goldschmied bin, werde ich grösstenteils in der Werstatt in Winterthur arbeiten. Im Laden wird also vorraussichtlich meine Frau stehen.
Da ich anfangs noch nicht weis, ob das Geschäft überhaupt läuft, möchte ich für den Anfang noch kein Arbeitsvertrag machen.
Meine Frau hilft mir also unentgeldlich im Geschäft aus (so ist es zumindest geplant).
Ist das verboten? Ist das schwarzarbeit, wenn sie keinen „Lohn“ erhält?
Es ist ja nur ein vorrübergehender Zustand, der später sicher durch ein Arbeitsvertrag abgelöst wird. Dennoch würde ich gern wissen, ob ich das rechtlich überhaupt darf.
Danke und Gruss
Marcus