Kauf Kochfeld Okt 2014 mit 4 Kochplatten, wobei jede Kochplatte eine eigene Temperaturanzeige hat.
März 2015 funktioniert die Temperaturanzeige bei zwei Kochplatten nicht mehr. Somit kann nicht mehr die Temperatur richtig eingestellt werden, da nicht lesbar. Technikereinsatz des Herstellers notwendig.
Techniker führt seine Arbeit durch und geht wieder. Anschließend wird festgestellt, dass er bei der Reparatur der Anzeige die Verdrahtung falsch gemacht hat. Das heißt, dass die Temperaturanzeigen nicht zu den richtigen Platten angeschlossen sind, sondern vertauscht. Die Platten an sich sind verwendbar, jedoch mit verdrehten Anzeigen. Technikereinsatz nochmals notwendig um eingebauten Fehler zu korrigieren.
Juli 2016 kommt eine Fehleranzeige bei einer Platte, wodurch diese nicht mehr verwendbar ist.
Die Frage in diesem Beispiel ist, ob innerhalb der Gewährleistungszeit der 3te Mangel vorliegt und somit ein Kaufrücktritt bzw. eine Wandlung des Käufers auf rechtlicher Basis verlangt werden kann.
Insbesondere ist die Frage, wie der zweite Technikereinsatz zu bewerten ist.
Ist dies per Definition ein Mangel?!
Freue mich auf interessante Antworten.
Michael