Fallbeispiel zur Gewährleistung 3-maliger Mangel?

Kauf Kochfeld Okt 2014 mit 4 Kochplatten, wobei jede Kochplatte eine eigene Temperaturanzeige hat.
März 2015 funktioniert die Temperaturanzeige bei zwei Kochplatten nicht mehr. Somit kann nicht mehr die Temperatur richtig eingestellt werden, da nicht lesbar. Technikereinsatz des Herstellers notwendig.
Techniker führt seine Arbeit durch und geht wieder. Anschließend wird festgestellt, dass er bei der Reparatur der Anzeige die Verdrahtung falsch gemacht hat. Das heißt, dass die Temperaturanzeigen nicht zu den richtigen Platten angeschlossen sind, sondern vertauscht. Die Platten an sich sind verwendbar, jedoch mit verdrehten Anzeigen. Technikereinsatz nochmals notwendig um eingebauten Fehler zu korrigieren.
Juli 2016 kommt eine Fehleranzeige bei einer Platte, wodurch diese nicht mehr verwendbar ist.

Die Frage in diesem Beispiel ist, ob innerhalb der Gewährleistungszeit der 3te Mangel vorliegt und somit ein Kaufrücktritt bzw. eine Wandlung des Käufers auf rechtlicher Basis verlangt werden kann.
Insbesondere ist die Frage, wie der zweite Technikereinsatz zu bewerten ist.
Ist dies per Definition ein Mangel?!

Freue mich auf interessante Antworten.
Michael

Hallo!

Du kennst aber schon das Problem mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ?

Beim ersten Mangel lag man noch gut in der Zeit, Fehler war bereits beim Kauf vorhanden, nur verdeckt.
das nachbessern des Verdrahtungsfehlers nach der 1. Reparatur ist kein gutes Zeichen für die Qualität des Kundendienstes aber sonst bedeutungslos.
Beim neuen Mangel jetzt müsste der Kunde beweisen (mit Gutachten) das der Mangel bereits beim Kauf im Oktober verdeckt vorlag. Gelingt Dir das ?

Wohl kaum, also weder Rücktritt noch kostenlose Reparatur.

es sei denn die Hersteller-Garantie läuft noch, die sollte man dann nutzen.

Nochmal auf den Punkt : Du hast nicht 2 Jahre lang das Recht auf kostenlose Behebung von auftretenden Fehlern gegenüber dem Händler ! Nur für Fehler, die am Kauftag schon verdeckt vorhanden waren. Und nach 6 Monaten muss es der Kunde beweisen, dass es so ist !
Bei der meist 1-jährigen (freiwilligen) Garantie des Herstellers ist das anders. Da gelten die Bedingungen der Garantie. Da gibt’s aber stets nur Reparatur oder Tausch nach Wahl des Herstellers.

MfG
duck313