ich bin gestern mit einem Freund „freundlich aneinandergeraten“
Es ging dabei um folgendes Fallbeispiel:
Ein Ehepaar (EP) kauft eine Immobilie, die es selbst bewohnen möchte. Zu diesem Ehepaar gehört die Tochter (T) der Ehefrau (EF) die aus einer vorherigen Bezeihung hervorgegangen ist.
Meines Erachtens würde im Falle des Todes von EF die Tochter in gleichem Maße am Erbe beteiligt werden wie der überlebende Ehemann (EM). Hierbei soll vorausgesetzt werden, das keine weiteren Erbberechtigten zu verfügung stehen bzw. enterbt wurden.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, das T im Todes-/Erbfalle EM „aus der Hütte werfen könnte“, wenn EM nicht in der Lage sein sollte, T auszuzahlen. Dieses kann man meiner Meinung nach auch nicht testamentarisch verhindern.
Mein Freund meint, das wäre Humbug. Erbberechtigt ist EM. T kann sich nach ableben von EM über das Erbe freuen, vorher nicht. Die Ehepartner sind einenander so gesichert, das der Fall "T wirft EM aus der Hütte nicht eintreten kann.
Sind die Eheleute im gesetzlichen Güterstand verheiratet? Läuft die Wohnung auf beider Namen? Wenn ja dann gehören ja 50% der Wohnung dem Ehemann. Stirbt die Ehefrau geht es um die ihr gehörenden 50%, hiervon steht (Güterstand beachten!) dem Ehemann auch ein Teil zu, er hat also unter Umständen mehr als 50% Eigentumsanteil, da wird es für die Tochter schon schwieriger EM aus der Wohnung zu schmeißen. Vielleicht gibt es auch noch ein Testament, in dem sich beide als Alleinerben und die Tochter als Nacherben einsetzen?
Ich glaube so pauschal läßt sich Deine Frage nicht beantworten. Bin mal gespannt was die Experten so antworten.
Gruß
Tina
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Sind die Eheleute im gesetzlichen Güterstand verheiratet?
Richtige Frage!
Läuft die Wohnung auf beider Namen?
Ebenfalls wichtige Frage!
Wenn ja dann gehören ja
50% der Wohnung dem Ehemann. Stirbt die Ehefrau geht es um die
ihr gehörenden 50%, hiervon steht (Güterstand beachten!) dem
Ehemann auch ein Teil zu, er hat also unter Umständen mehr als
50% Eigentumsanteil, da wird es für die Tochter schon
schwieriger EM aus der Wohnung zu schmeißen.
Bei gesetzlichem Güterstand erbt der Ehemann 1/4 + 1/4 pauschalen Zugewinn, also 1/2, wenn er nicht gerade das Erbe ausschlägt und Pflichtteil und konkreten Zugewinnausgleich geltend macht. D.h. er würde somit zu 3/4 Eigentümer der Immobilie. Auszuzahlen wäre also dann nur 1/4. Klappt dies nicht, kann T natürlich die Zwangsversteigerung zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft betreiben.
Vielleicht gibt
es auch noch ein Testament, in dem sich beide als Alleinerben
und die Tochter als Nacherben einsetzen?
Bei Patchworkfamilien sollte man immer eine gewillkürte Nachlassregelung (Testament/Erbvertrag) betreiben, da es sonst zu Zufälligkeiten kommt!
Ich glaube so pauschal läßt sich Deine Frage nicht
beantworten. Bin mal gespannt was die Experten so antworten.