Fallbesprechng i.d. Schule ohne Info a.d. Eltern?

Guten Tag,

Weiterführende Schule Rheinland-Pfalz. Haben Eltern ein Recht darauf, v o r der Fallbesprechung ihres Kindes im Lehrerkollegium hiervon zu erfahren? Soll heißen: Wenn ein Lehrerkollegium plant, gemeinsam über einen Schüler als „Besprechungsfall“ zu reden, müssen sie vorher die Eltern hiervon informieren und ggf. die Besprechung nicht durchführen, falls die Eltern explizit schriftlich darum bitten, n i c h t über das Kind im großen Lehrergremium zu reden?

Meine Frage stützt sich auf die Grundlage, dass ein Lehrer bei einem auffälligen Kind doch zunächst erst einmal die Eltern anspricht und gemeinsam (unter 4 Augen) nach Abhilfe geschaut werden sollte. Eine Offenlegung eines Problemfalles - ohne dass die Eltern hiervon erfahren - halte ich für Einmischung in private Familienangelegenheit und alles andere als diskret oder vertrauensvoll. Unangenehm ist es für ein Kind auf jeden Fall, wenn es im Nachhinein erfährt, dass nun mehrere Lehrer von seiner Privatsituation wissen.

Kann aber auch sein, dass ich da völlig falsch liege. Gibt es eine rechtliche Grundlage, in der solche schulischen Vorgehensweisen geregelt sind?

Vielen Dank für Infos im Voraus.

Hi,

rechtliche Grundlage ist das Schulgesetz für RLP: http://rlp.juris.de/rlp/SchulG_RP_2004_rahmen.htm

Auf den ersten Blick dürften für Dich folgende Regelungen interessant sein: http://rlp.juris.de/rlp/SchulG_RP_2004_P2.htm , http://rlp.juris.de/rlp/SchulG_RP_2004_P25.htm , http://rlp.juris.de/rlp/SchulG_RP_2004_P28.htm , http://rlp.juris.de/rlp/SchulG_RP_2004_P29.htm sowie http://rlp.juris.de/rlp/SchulG_RP_2004_P67.htm

Ich bin nun kein Schulrechtsexperte, aber ich denke auch nicht daß dies zur Beantwortung Deiner Frage notwendig ist. Ein wenig nachdenken sollte da schon weiter führen.

Eine Schweigepflicht wie für Ärzte oder Rechtsanwälte gibt es im Schulwesen nicht. Dies würde den Schulablauf auch erheblich erschweren.
Lehrer müssen sich natürlich über die Schüler austauschen dürfen. Da dieser Austausch u.U. zwingend notwendig ist für den Schulbetrieb (gerade bei Problemschülern), Lehrer natürlich auch zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet sind (dies ist über verschiedene Regelungen jeder, dem dienstlich vertrauliche Tatsachen bekannt werden) wäre es auch nicht händelbar diesen Austausch von der Zustimmung der Eltern abhängig zu machen (was soll ein Kollegium denn machen, wenn die Eltern diese Zustimmung verweigern? Darf dann über diesen Schüler nicht gesprochen werden?). Es kann hier kein Vetorecht der Eltern geben.

Da man solche Erziehungs- und Kommunikationsfragen nicht allgemeingültig regeln kann (jeder Fall ist ein wenig anders gelagert), kann es auch nur allgemeine Regeln für den Umgang mit Erziehungsfragen geben.
Ob der konkrete Umgang mit einem konkreten Fall nun im Einklang mit dem Ziel des Gesetzes steht, kann man daher ausfürlichst diskutieren und wird trotzdem nie zu einem endgültigen (und von allen Beteiligten akzeptiertem) Urteil kommen. Wenn sich die Differenzen zwischen Schule und Eltern nicht im Gespräch lösen lassen, bleibt den Eltern noch die Beratung durch einen RA und evtl. eine Klage gegen die Schule.

Gruß Stefan