Falle: Kostenlose Probeexemplare von Zeitschriften

Ich habe ca. Mitte September d.J. kostenlose Probeexemplare von 3 Zeitschriften bestellt (über das Internet: kostenlos.de) und habe es versäumt, binnen einer Frist von 14 Tagen das automatisch anlaufende Jahresabo abzubestellen. Nun sind mir schon die Rechnungen ins Haus geflattert. Ist eine solche Vorgehensweise des Verlages, eigentlich eine Falle, rechtmäßig und kann ich dagegen nichts mehr unternehmen?

Grüße

Helmut

wenn Du zwei schöne Unterschriften geleistet hast, dann auf keinem Fall. Problem ist auch, wenn die Frist deutlich formuliert wurde.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe ca. Mitte September d.J.
kostenlose Probeexemplare von 3
Zeitschriften bestellt (über das
Internet: kostenlos.de) und habe es
versäumt, binnen einer Frist von 14 Tagen
das automatisch anlaufende Jahresabo
abzubestellen. Nun sind mir schon die
Rechnungen ins Haus geflattert. Ist eine
solche Vorgehensweise des Verlages,
eigentlich eine Falle, rechtmäßig und
kann ich dagegen nichts mehr unternehmen?

Grüße

na ich denke mal das es nur deine bequemlichkeit war ans kündigen zu denken. ich selber halte nicht gerade viel davon, das leute, die klaren kopfes dinge kostenlos in anspruch nehmen, vergessen sich darum zu kümmern und sich nachher herauswinden wollen, weil die vorgehensweise vielleicht im nachhinnein als unseriös betitelt wird. mündige bürger mit mündigen entscheiodungen sollten sich doch klar darüber sein, das diese verlage gerade von dieser schusseligkeit leben. und ich denke das du die gratishefte bestimmt auch gerne gelesen hast ;-}

in zukunft daran denken, das nur die heftein probe bestellt werden, die man auch sonst bestellen würde, ansonsten: Finger weg!!!

Und nicht das kündigen vergessen…

gruß

sonja

Helmut

Wenn ich das richtig sehe hast du nichts Unterschrieben. Ich bezweifle, daß ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Schreib dem Verlag einfach, daß du kein Interesse hast die Zeitung weiter zu beziehen und bezahl die Rechnung nicht. Dürfte normalerweise klappen.

Nils

Vorsicht! Ich kann schweigend einen Düsenjäger kaufen (aber kein Grundstück, das ggf. weniger Wert ist). Nur in bestimmten Fällen sind Unterschriften notwendig. Ob hier das „haustürgesetz“ greift, muß ein Anwalt prüfen. Aussitzen ist in jedem Fall schlecht - ein Mahnbescheid ist schnell ausgefüllt. Dann geht aber der Ärger erst los!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]