Falllösung eines Falles in Wirtschaft Recht

Kurt (K) kauf beim Fahrradhändler Veloce (V) ein neues Fahrrad. Zuhause angekommen, stellt er fest, dass bei dem Fahrrad kein Rücklicht montiert ist.

a)Unstersuchen sie, ob K grundsätzlich einen Anspruch auf Nacherfüllung geltend machen kann. V bietet an, das Rücklich sofort zu montieren. K besteht jedoch auf ein völlig neuen Fahrrad des selben Types.

b) Erläutern sie anhand des Paragraphen 439 III, ob sich K mit der Monatge des Rücklichts zufrieden geben muss.

c) Zeigen sie anhand des Paragraphen 439, wie das geschriebene Recht versucht, allgemeine Gerechtigkeitsvorstellungen zu verwirklichen

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir diese Aufgabe ausführlich darstellen könntet. Ich schreibe demnächst eine Klausur, und brauche ein Beispiel an das ich mich halten kann. Danke vielmals im Vorraus :smile:

Tit mir leid, ich kann dir in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Lg Hasan

Tut mir leid, ich kann hier nur praktische Auskunft geben, keine juristische Abhandlung. Außerdem bin ich Österreicherin. Rein praktisch bin ich sicher, daß die Nacherfüllung reichen sollte. Aber juristisch begründen kann ich es nicht.

LG
Friede7

hallo

ich bin im deutschen recht leider nicht bewandert…könnte im bedarfsfall event eine ö ähnliche lösung mitteilen

alles liebe und viel erfolg
tibia

Schemata suchen und lösen. Dies hier ist kein Uni Nachhilfekurs. Such mal im Netz Schemata Nacherfüllung

Gruß und viel Glück

Hallo,

zum beantworten dieser Frage müsste ich mich juristisch besser auskennen, was ich aber leider nicht tue.

Tut mir leid diesmal kann ich keine Hilfe sein.

viel Glück noch

Kurz und bündig,Du mußt dich mit dem montieren von dem Rücklicht zufrieden geben.

bin ja kein RA zu a grundsätzlich-sofern der Artikel unbeschadet -neu- mit Lichter gekauft wurde und nicht ohne Gewährleistung gekauft wurde

b §439(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
ist der Transport teurer als eine Rücklichtmontage beim nächstgelegenen Fachladen, wird der Käufer das im nächsten Laden machen lassen können-
zu c keine ahnung