Fallmanager - Jobangebot - Zumutbarkeit

Guten Morgen.

Meine Frage:

Herr A. arbeitet auf Midi-Job-Basis als Teamleiter im Regalservice. Die Ehefrau hat einen Mini-Job. Die Familie bekommt Alg2.
Herrn A. hat am 10.03.2012 ein Jobangebot seines Fallmanagers im Briefkasten. Er soll sich als Servicekraft (Bedienung, Jobanfang 15.03.2012) bewerben. Herr A. hat von diesem Beruf keine Ahnung. Sein jetziger Arbeitsplatz hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Muss sich Herr A. auf dieses Jobangebot bewerben?

Danke für eure Antworten.

Hallo,

Herr A. arbeitet auf Midi-Job-Basis als Teamleiter im Regalservice. Die Ehefrau hat einen Mini-Job. Die Familie bekommt Alg2.
Herrn A. hat am 10.03.2012 ein Jobangebot seines Fallmanagers im Briefkasten. Er soll sich als Servicekraft (Bedienung, Jobanfang 15.03.2012) bewerben. Herr A. hat von diesem Beruf keine Ahnung. Sein jetziger Arbeitsplatz hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Muss sich Herr A. auf dieses Jobangebot bewerben?

Ganz grundsätzlich gilt ja das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html
Eine Bewerbung bedeutet ja noch nicht, dass man diesen Job auch bekommt.
Die Fallmanager interessiert es herzlich wenig, ob jemand überhaupt für die ausgeschrieben Stelle in Frage kommt. Arbeitgeber freuen sich regelmäßig über die sinnlosesten Bewerbungen. Aber wenn sich jemand nicht bewirbt, drohen auf jeden Fall Sanktionen. Eine Unzumutbarkeit kann ich hier erstmal nicht sehen.

Grüße

Hallo

Jobanfang 15.03.2012)
Sein jetziger Arbeitsplatz hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Aber bestimmt muss der Mann nicht die Kündigungsfrist ignorieren. Er kann auf jeden Fall sagen, dass er frühestens in 4 Wochen anfangen kann (wenn es so ist). Aber das alleine wäre noch keine Garantie dafür, dass er den Job nicht kriegt.

Viele Grüße

Hallo,

Herr A. hat von diesem Beruf
keine Ahnung.

Ist nichts Außergewöhnliches.

Sein jetziger Arbeitsplatz hat eine
Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Ist auch nichts Außergewöhnliches. Was möchte man damit ausdrücken?

Muss sich Herr A. auf dieses Jobangebot bewerben?

Gibt es eine Rechtsfolgenbelehrung? Wenn ja, was steht da drauf?
Unabhängig davon, die geschilderten Fakten lassen nicht darauf schließen, dass das Stellenangebot unzumutbar wäre.

Gruß
Otto

Jetzt weiß ich,…
… was mir die letzte Zeit so gefehlt hat.

Ganz grundsätzlich gilt ja das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html

Scrollen wir das Gesetz mal lieber § § § § § § § § (acht Paragraphen) runter und beschäftigen uns mit http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html Absatz 2, 5.

Die Fallmanager interessiert es herzlich wenig, ob jemand
überhaupt für die ausgeschrieben Stelle in Frage kommt.

Und genau diese Hetze gegen Fallmanager meine ich mit meinem ersten Satz. Sollen wir jetzt mal ein paar verletzende Clichés gegen BWL-er raussuchen oder einigen wir uns einfach mal darauf, daß es niemandem hilft, wenn man eine Personengruppe pauschal verunglimpft und so tut, als seien alle Fallmanager und Fallmanagerinnen beim Leistungsträger herz- und hirnlose Maschinen, denen das Schicksal der Leistungsempfänger am Popo vorbeigeht?

Arbeitgeber freuen sich regelmäßig über die sinnlosesten
Bewerbungen.

Woher weißt Du, ob die Bewerbung sinnlos ist? Vom Regalservice zur Servicekraft scheint mir nicht gerade eine Job-Revolution zu sein.

Drehen wir den Spieß mal um. Soll der fiktive Leistungsempfänger zukünftig alle Bewerbungen mit dem Argument verweigern, daß er ja schon Teamleiter im Regalservice ist und irgendwo zwischen 400 und 800 Euro brutto verdient? Gehen wir mal davon aus, er verdient 600 Euro und nehmen wir mal einen 2-Personen-Haushalt mit einem Bedarf von 1000 Euro an. Nehmen wir auch einmal an, die Ehefrau verdient 300 Euro pro Monat.

Ehefrau (300 Netto): Selbstbehalt 140 Euro, anzurechnen 160 Euro
Ehemann (500 Netto): Selbstbehalt 200 Euro, anzurechnen ca 300 Euro
Bezug 1000 Euro minus anzurechnendes Einkommen = Aufstockungsbertrag von 540 Euro

Daraus folgt: 300 + 500 + 540 = 1340 Euro (netto)

Bei einem Vollzeitjob mit 8 Euro brutto könnte der Leistungsempfänger somit seinen Lebensunterhalt ohne Aufstockung in gleicher Höhe bestreiten. Und ich dachte immer, daß sei Aufgabe des Leistungsempfängers und auch Aufgabe des Fallmanagers, dies zu forcieren?

Eine Unzumutbarkeit kann ich hier
erstmal nicht sehen.

Das ist in der Tat richtig.

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

… was mir die letzte Zeit so gefehlt hat.

Ganz grundsätzlich gilt ja das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html

Scrollen wir das Gesetz mal lieber § § § § § § § § (acht Paragraphen) runter und beschäftigen uns mit http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html Absatz 2, 5.

Und das steht dem Grundsätzlichen aus § 2 entgegen? Oder wird es hier nur konkretisiert?

Die Fallmanager interessiert es herzlich wenig, ob jemand überhaupt für die ausgeschrieben Stelle in Frage kommt.

Und genau diese Hetze gegen Fallmanager meine ich mit meinem ersten Satz. Sollen wir jetzt mal ein paar verletzende Clichés gegen BWL-er raussuchen

Nö, können wir ruhig machen. Ich kenne BWLer, die auf die Personalschiene eingeschwenkt sind und in der Wirtschaft keinen Job gefunden haben. Die sitzen jetzt im Jobcenter hinter dem Tresen und erklären Leuten, dass und wie und wo sie sich bewerben sollen.
Aber es ist vollkommen ok, wenn sich Physiotherapeuten auf eine ausgeschriebene Stelle als Ergotherapeuten bewerben sollen. Ist doch auch ein Therapeut.

Arbeitgeber freuen sich regelmäßig über die sinnlosesten Bewerbungen.

Woher weißt Du, ob die Bewerbung sinnlos ist?

Ich hatte gesagt, dass sie Arbeitgeber über sinnlosseste Bewerbungen freuen. Das läßt zumindest den Schluss zu, dass die Trefferquote bei JObangeboten aus dem Jobcenter nicht soo hoch ist.

Vom Regalservice zur Servicekraft scheint mir nicht gerade eine Job-Revolution zu sein.
Deswegen konnte ich da auch keine Unzumutbarkeit sehen.
Drehen wir den Spieß mal um. Soll der fiktive Leistungsempfänger zukünftig alle Bewerbungen mit dem Argument verweigern, daß er ja schon Teamleiter im Regalservice ist und irgendwo zwischen 400 und 800 Euro brutto verdient?

Nö, das hatte ich auch in keiner Weise angedeutet.

Bei einem Vollzeitjob mit 8 Euro brutto könnte der Leistungsempfänger somit seinen Lebensunterhalt ohne Aufstockung in gleicher Höhe bestreiten. Und ich dachte immer, daß sei Aufgabe des Leistungsempfängers und auch Aufgabe des Fallmanagers, dies zu Natürlich. Das deutet § 2 auch ganz grundsätzlich an. Dabei wäre naturgemäß auch beiden Seiten geholfen, wenn eine sinnvolle Vorauswahl getroffen würde.

Eine Unzumutbarkeit kann ich hier erstmal nicht sehen.

Das ist in der Tat richtig.

Dann frage ich mich ein wenig, was dieser Beitrag soll. Ich hatte doch klar zu erkennen gegeben, dass sich beworben werden soll, anstatt Energie darauf zu verschwenden, ob die Bewerbung sinnvoll ist und sich vielleicht noch eine Sanktion einzuhandeln.
Wenn das nicht angekommen war, dann sei dies hiermit nachgeholt.

Grüße

Hallo,

Aber es ist vollkommen ok, wenn sich Physiotherapeuten auf
eine ausgeschriebene Stelle als Ergotherapeuten bewerben
sollen. Ist doch auch ein Therapeut.

Aha, dann ist ein Psychotherapeut, ein Orthoptist usw. auch ein Therapeut?
Hier würde die Regelung zu Zumutbarkeit garantiert greifen, nämlich wegen fehlender Eignung. Bevor solche laienhaften Aussagen gemacht werden, sollte man sich die Mühe machen, sich in http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/ zu erkundigen. Vorausgesetzt, man das Gelesene vorurteilsfrei lesen.

Gruß
Otto

Aha, dann ist ein Psychotherapeut, ein Orthoptist usw. auch
ein Therapeut?

http://de.wikipedia.org/wiki/Ironie

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Zumutbarkeit
Moin

Die Fallmanager interessiert es herzlich wenig, ob jemand
überhaupt für die ausgeschrieben Stelle in Frage kommt.

Es liegt ja nicht immer am Fallmanager. Vielleicht hat der UP auch beim Fallmanager den völlig falschen Eindruck erweckt, er könne korrekt Wechselgeld rausgeben, verschiedene Getränke unterscheiden und vielleicht noch ein Tablett tragen und lesen und schreiben.

Wenn er das alles nicht kann, ist er als Bedienung natürlich für jeden Arbeitgeber eine Zumutung. Wenn er sowieso nicht für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen will natürlich auch. Dann wäre er allerdings eine Zumutung für die Gesellschaft, die ihm seinen Lebensunterhalt finanziert. Oder wie ist das mit der Zumutbarkeit gemeint?

Gruß
M.

Hallo

Nö, können wir ruhig machen. Ich kenne BWLer, die auf die
Personalschiene eingeschwenkt sind und in der Wirtschaft
keinen Job gefunden haben. Die sitzen jetzt im Jobcenter
hinter dem Tresen und erklären Leuten, dass und wie und wo sie
sich bewerben sollen.

Zumindest muß ich nun nicht mehr überlegen, ob ich im Hinblick auf deinen vorherigen Beitrag dir zu Unrecht unterstellt habe, du würdest eine Menschengruppe verunglimpfen.

Deine abschätzende pauschale Meinung ist spätestens nun offenkundig. Das ist schade, denn es hilft niemandem. Es macht lediglich unnötig und auch unberechtigt Stimmung gegen diese AN-Gruppe.

Gruß,
LeoLo

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