Fallmanager verbietet Umzug in andere Gemeinde

Hallo zusammen,

folgender Fall: Eine Frau F (nehmen wir an sie ist 57 Jahre) ist nach jahrelanger Selbständigkeit und anschließender Insolvenz (läuft noch) momentan ALG2 Empfängerin (zur Zeit nach mehreren OPs krank geschrieben). Sie muss nun umziehen, da die jetzige Wohnung zu groß ist, was auch völlig in Ordnung geht. F hat nun eine angemessene Wohnung gefunden, die allerdings nicht mehr im Zuständigkeitsbereich das Sozialamtes liegt, da sich die Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet.

Der Fallmanager A sagt Frau F, dass sie dort NICHT hinziehen DARF, da das Sozialamt jetzt eine passende Wohnung für sie im Ort gefunden hat. Dazu sei gesagt, dass in der Wohnung im anderen Kreis keine Kaution und keine 2 oder 3 Monatsmieten vorab gezahlt werden müssen, in der Wohnung im Ort allerdings schon. Die Frau möchte weder den Umzug (der ja in die andere Gemeinde teurer wäre) noch die Renovierungskosten bezahlt bekommen.

Kann der Fallmanager A ihr einfach verbieten in die andere Gemeinde zu ziehen? Der Fallmanager A selber meinte, das wäre nicht logisch aber so wären halt die Gesetze. Ist dem so?

Als F erwähnte, dass sie doch eigentlich froh sein könnten wieder eine Zahl aus der Statistik streichen zu können meinte A, dass er nicht froh sein könnte, da er sich nachher eher Vorwürfe von der anderen Gemeinde anhören dürften. Das ist doch völliger Quatsch?

Ein weiterer Punkt in diesem Fall ist, dass Frau F lieber in die andere Gemeinde ziehen möchte, da sie sich bald wieder selbständig machen möchte und die Chancen in der anderen Gemeinde sehr gut sind, da sie im Einzug einer sehr großen Stadt liegt. Für A ist das kein Grund seine Ansicht zu ändern.

Jetzt nochmal zur Ausgangsfrage. Gibt es einen Paragraphen im SGB, der den Umzug in eine andere Gemeinde verbietet? Wer kann mir da weiterhelfen? Oder gibt es sogar gegenteilige Regelungen?

Falls der Fallmanager sich weiter querstellt. Was könnte man machen?

Vielen Dank und viele Grüße

Phoebe

Hallo

folgender Fall: Eine Frau F (nehmen wir an sie ist 57 Jahre)
ist nach jahrelanger Selbständigkeit und anschließender
Insolvenz (läuft noch) momentan ALG2 Empfängerin (zur Zeit
nach mehreren OPs krank geschrieben). Sie muss nun umziehen,
da die jetzige Wohnung zu groß ist, was auch völlig in Ordnung
geht. F hat nun eine angemessene Wohnung gefunden, die
allerdings nicht mehr im Zuständigkeitsbereich das Sozialamtes
liegt, da sich die Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet.

Der Fallmanager A sagt Frau F, dass sie dort NICHT hinziehen
DARF, da das Sozialamt jetzt eine passende Wohnung für sie im
Ort gefunden hat.

Das ist ja absurd!

Kann der Fallmanager A ihr einfach verbieten in die andere
Gemeinde zu ziehen? Der Fallmanager A selber meinte, das wäre
nicht logisch aber so wären halt die Gesetze. Ist dem so?

Wenn F weder Kaution noch Umzugskosten haben will, muss das meines Wissens gar nicht genehmigt werden, höchstens die Übernahme der Mietkosten durch die neue Gemeinde. Da würde ich auch dringend vorher nachfragen oder genehmigen lassen, wenn das nötig ist.

Bestimmt darf der Fallmanager A nicht vorschreiben, in welche Wohnung F zu ziehen hat. Auch für Harzt-4-Empfänger gilt noch die Freizügigkeit; die einzige Frage ist, ob die Miete bezahlt wird, aber das müsste ja von der Wohnungsgröße und Miethöhe abhängen.

Viele Grüße
Simsy

Moin Phoebe,
Hier ist eine kleine fiktive Geschichte:
Felix Mustermann bezieht das ALG II und hat eine kleine Wohnung die Ihm nicht wirklich gefällt. Daraufhin erkundigt sich Felix nach einer Umzugsmöglichkeit.
Sein Fallmanager sagt Ihm klar, das dies zwar möglich wäre, er aber nicht mit Kostenerstatttung rechnen kann, da er ja in einer ALG II-gerechten Wohnung wohnt.
Man sagt Felix, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen.
Felix stellt fest, das die neue Wohnung zwar im Limit ist, aber 10,- euronen teurer.
Daher lehnt der Fallmanager ab.
Aber Felix ist schlau, denn er weiss das diese Art der Entscheidung eine Kann-entscheidung ist und der Fallmanager dies sehr wohl genehmigen kann.
Felix sagt ihm, das er sehr wohl das Recht habe umzuziehen, auch wenn die Wohnung 10,- euronen teurer ist; denn die Miete ist ja trotzdem im Limit.
Nach einem Gespräch zwischen Felix und dem Leiter der Behörde, sagt ihm sein Fallmanger das er sehr wohl umziehen darf und bekommt seine Genehmigung.
Mit Unterstützung von Freunden und der Familie konnte Felix sehr kostengünstig umziehen und lebt nun glücklich in seiner neuen Wohnung.

Viele Grüße

überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod Xolophos]

Hi,
man muss da unterscheiden zwischen Genehmigung und Verbot…
Nur weil das Amt den Umzug nicht genehmigt, heißt das nicht umgekehrt auch, dass es ihn verbietet. Verbieten kann das Amt den Umzug nicht. Aber es kann die Genehmigung versagen. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Die Genehmigung wird sie wohl nicht bekommen, wenn man ihr in der gleichen Gemeinde eine angemessene Wohnung anbieten kann. Wenn das Amt den Umzug genehmigt, müsste es nämlich auch Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehen, übernehmen. Darum genehmigt es den Umzug nicht. Das heißt aber nicht, dass man nicht trotzdem umziehen darf, wenn man es auf eigene Kosten tut. Man sollte nur vorher abklären, ob die Miete der neuen Wohnung nach den dortigen Richtlinien angemessen ist, damit sie auch vom neuen Amt übernommen wird.

LG
Nelly

Hallo Nelly,

danke für deine Antwort.

Frau F hat jetzt einen formlosen Antrag auf Genehmigung gestellt, in dem sie expliziet darauf hinweist, dass sie die Umzugskosten (Renovierungskosten usw.) nicht vom Amt bezahlt haben will.

Muss das Amt unter diesen Bedingungen den Umzug genehmigen?

Desweiteren wundert Frau F, dass sich der Fallmanager so strikt dagegen wehrt, da Frau F am neuen Wohnort für ihre berufliche Zukunft (egal ob Selbständigkeit oder doch ein Arbeisverhältnis) viel bessere Chancen hat, da der neue Wohnort sehr nah an einer 100.000 Einwohner Stadt liegt. Mieten und Lebenshaltungskosten sind trotzdem günstiger als an ihrem jetzigen Wohnort.

Gruß

Phoebe

Hallo,

gestern rief Frau F beim Fallmanager der neuen Gemeinde an. Bevor dieser überhaupt irgendeine Information zur Wohnung in der neuen Gemeinde erfahren hatte, sagt er schon „Nein, das machen wir nicht.“

Kann das sein?

Sind wir inzwischen in Deutschland so weit, dass sich ALG2-Empfänger nicht mehr aussuchen können in welchem Ort sie wohnen wollen (vorrausgesetzt natürlich das kostet für das Amt nicht mehr).

Ist das nicht Beschneidung der Menschenrechte?

Gruß

Phoebe

Hallo

gestern rief Frau F beim Fallmanager der neuen Gemeinde an.
Bevor dieser überhaupt irgendeine Information zur Wohnung in
der neuen Gemeinde erfahren hatte, sagt er schon „Nein, das
machen wir nicht.“

Kann das sein?

Ich denke, es könnte möglicherweise noch um ein Missverständnis gehen. Sowohl die eine Gemeinde wie auch die andere könnte eventuell doch denken, dass sie zu den Umzugskosten herangezogen werden solle.

Hier müsste der Begriff „Umzug genehmigen“ unbedingt vermieden werden, denn - wie weiter oben von Nelly Theißen erklärt - müssen die Umzugskosten von der Gemeinde getragen werden, wenn sie den Umzug genehmigt.

Man müsste die neue Gemeinde fragen, ob sie die Mietkosten für diese Wohnung übernimmt. Von „Umzug“ oder „genehmigen“ sollte man gar nichts sagen. Dann wird es vielleicht richtig verstanden.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy Mone,

ist es denn nicht so, dass das aktuelle Amt dem Umzug in die andere Gemeinde zustimmen muss, bzw. ihn genehmigen muss? Das habe ich mehrfach unter der Bezeichnung „Formlosen Antrag auf Genehmigung des Umzuges“ im Internet gelesen. Ist dem nicht so?

Ich denke eigentlich, dass es immer besser ist etwas schriftliches in der Hand zu haben, damit das Amt hinterher nicht sagen kann, „nein das haben wir nicht erlaubt“. Deswegen will Frau F. einen formlosen Antrag auf Genehmigung des Umzuges stellen, in dem sie ausdrücklich darauf hinweist, dass sie auf die Übernahme der Umzugskosten verzichtet. Ist das die völlig falsche Herangehensweise?

Phoebe

Hallo

ist es denn nicht so, dass das aktuelle Amt dem Umzug in die
andere Gemeinde zustimmen muss, bzw. ihn genehmigen muss?

Wenn die Stadt den Umzug nicht bezahlen soll, dann muss sie doch nicht dem UMZUG zustimmen. Das wird sie auch nicht tun, denn wenn sie dem UMZUG zustimmt, dann muss sie ihn auch BEZAHLEN.

Die neue Gemeinde muss der MIETZAHLUNG der neuen Wohnung zustimmen! Sie soll doch die MIETE zahlen, oder? Also muss sie nach Übernahme der MIETE gefragt werden, und NICHT nach Zustimmung zum UMZUG.

Deswegen
will Frau F. einen formlosen Antrag auf Genehmigung des
Umzuges stellen, in dem sie ausdrücklich darauf hinweist, dass
sie auf die Übernahme der Umzugskosten verzichtet. Ist das die
völlig falsche Herangehensweise?

Scheint doch so.

Wieso muss der Frau F. der Umzug genehmigt werden, wenn sie den selber bezahlt? Sie muss nicht um Erlaubnis fragen, ob sie umziehen darf. Wenn sie kein Geld dafür haben will, kann sie es einfach machen.

Da sie aber die Miete nicht selber zahlen kann, muss sie beantragen, dass die neue Stadt die MIETE bezahlt!

Viele Grüße
Simsy

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Hallo Simsy Mone,

ok das verstehe ich soweit. So habe ich mir das auch schon gedacht. Merkwürdig an der Sache war nur, dass beide Fallmanager direkt gesagt haben „Nein, wir erlauben den Umzug nicht.“ Als Frau F nach Gründen fragten drucksten sie nur rum.

Also geht es nur darum, dass die neue Gemeinde die Miete und den Regelsatz bezahlt. Gut. Frau F und Tochter T haben heute einen Termin beim Fallmanager der neuen Gemeinde. Mal sehen wie der sich wieder zu winden versucht. Tochter T hat gestern schon mit ihm telefoniert und wieder den Eindruck gewonnen, dass er sich versucht herauszuwinden.

Frau F braucht jetzt eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme für die Kosten der Unterkunft von der neuen Gemeinde, richtig? Braucht sie sonst noch etwas?

Gruß

Phoebe

Hallo

So habe ich mir das auch schon
gedacht. Merkwürdig an der Sache war nur, dass beide
Fallmanager direkt gesagt haben „Nein, wir erlauben den Umzug
nicht.“

Könnte es daran liegen, dass beide nach einem Umzug gefragt wurden?
Dieses Wort muss vermieden werden.

Als Frau F nach Gründen fragten drucksten sie nur rum.

Da scheinen sie die offizielle Begründung nicht zu kennen, und nur zu wissen, dass Umzüge eben nicht erlaubt werden sollen.

Tochter T hat gestern
schon mit ihm telefoniert und wieder den Eindruck gewonnen,
dass er sich versucht herauszuwinden.

Diese Herauswinderei kann auch leicht daran liegen, dass die Fallmanager selber nicht so genau wissen, was sie bewilligen dürfen und was nicht.

Frau F braucht jetzt eine schriftliche Bestätigung der
Kostenübernahme für die Kosten der Unterkunft von der neuen
Gemeinde, richtig?

Das würde ich sagen, ja.

Braucht sie sonst noch etwas?

Wenn sie sonst nichts will, dann wohl nicht. Sie sollte vielleicht vorsichtshalber direkt auch in der neuen Gemeinde einen Antrag auf ALG II stellen, damit sie keinen Tag verpasst.

Viele Grüße
Simsy

PS: Da Frau F. ja umziehen soll, würde ich an ihrer Stelle übrigens doch die Kostenübernahme für den Umzug beantragen. Oder hat Frau F. Geld genug? Zumindestens das, was der Umzug innerhalb der Gemeinde gekostet hätte, kann ja bezahlt werden.

Da die Fallmanager nicht besonders viel Ahnung zu haben scheinen, würde es wohl recht mühsam, das durchzusetzen.

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Hallo Simsy Mone,

danke für deine Antworten.

Frau F war gestern mit Tochter T beim Fallmanager der neuen Gemeinde. Und was soll ich sagen, man muss nur mit ein bischen Kompetenz auftreten und wissen was man darf dann geht es plötzlich.

Frau F hat nun einen ALG2 Antrag bekommen und die Bescheinigung für die Kostenübernahme der Unterkunft.

Umzugskosten fallen zum Glück nicht großartig an (Wohnungen sind renoviert, Spedition wird privat gemacht), das wäre noch ein hartes Stück gewesen die auch noch zu beantragen.

Gruß Phoebe

PS: Ich finde es echt traurig wie die Sachbearbeiter mit der Unwissenheit und Unsicherheit der Arbeitslosengeld2-Empfänger umgehen. Das wir SCHAMLOS ausgenutzt. Unverschämt wie Menschen heutzutage von Ämtern behandelt werden.

Das musste ich jetzt mal nach dem Nervenkrieg der letzten Tage loswerden.

Hallo Phoebe!

Frau F hat nun einen ALG2 Antrag bekommen und die
Bescheinigung für die Kostenübernahme der Unterkunft.

Ah, das ist ja prima!

PS: Ich finde es echt traurig wie die Sachbearbeiter mit der
Unwissenheit und Unsicherheit der Arbeitslosengeld2-Empfänger
umgehen.

Irgendwie denke ich, dass die sehr sehr häufig selber auch sehr unwissend und unsicher sind. Leider lassen das wohl viele an denjenigen aus, die sie eigentlich beraten, fordern und fördern sollten.

Der Druck kommt aber wohl noch von weiter oben.

Viele Grüße
Simsy