Fallmanager verlangt verzichtauf eigenes Einkommen

ich (32) bin mutter eines 6-jährigen sohnes und wir leben zusammen mit meinem lebensgefährten in einer bedarfsgemeinschaft und beziehen monatlich ca. 280 euro alg2 (für uns drei) von der GFA (so nennt sich das bei uns). ich bin der haushaltsvorstand, laut gfa.
mein sohn ist seinem alter entsprechend noch nicht soweit wie er sein sollte und wurde dieses jahr auch nicht eingeschult. er bekam noch ein jahr auf „bewährung“ um dann 2007 am schulgeschehen teilnehmen zu können um alles was er dafür braucht aufholen zu können. wir gehen einmal die woche zur logopädie und einmal die woche in die ergotherapie.
mein lebensgefährte hat zur zeit einen ein-euro-job der vorraussichtlich bis februar 2007 geht und sonst kein eigenes einkommen. ist aber fleissig auf der suche nach einem job.
ich bin chronisch krank (diabetes 2, bluthochdruck, asthma) und leide unter depressionen und agoraphobie. ich bin seit über 2 jahren bei einem therapeuten in behandlung. ich habe ein eigenes einkommen von 639.- euro (nachscheidungsunterhalt).
jetzt ist folgende situation eingetreten. mein fallmanager hat mich angeschrieben, dass er mit mir über meine berufliche situation sprechen möchte. ich war schon vor zwei jahren bei ihm und er teilte mir damals mit, dass ich arbeiten gehen muss. ich könnte ja schließlich nicht dauerhaft auf kosten des staates leben. ich habe ihm mitgeteilt dass ich krank bin aber ein eigenes festes einkommen habe. das ist ihm egal, denn ob ich nun 100 euro oder 639 euro habe, ich bin arbeitslos gemeldet und da MUSS ich auch arbeiten gehen, selbst wenn es weniger ist als vorher und ich meinen anspruch geggenüber meines ex-mannes verlieren würde UND selbst wenn ich so wenig verdiene dass die gfa dann mehr leistungen zahlen muss als jetzt.
der fallmanager wollte dass ich auf mein einkommen verzichte und auf 400.- euro-basis arbeiten gehe und er meinte: wenn ich wirklich krank wäre, wäre ich krank geschrieben. was ja aber bisher nie nötig war. er drohte mir auch, ich solle ihm nicht mit einem anwalt kommen, SONST kürzt er mir sofort die leistungen und steckt mich für 4 woche fast ganztägig in eine schulung. er sagte, wenn ich das alles nicht will, dann soll ich mich so lange krank schreiben lassen, bis ich bei der gfa ausgetragen werde und dann bekomme ich gar nix mehr. ich habe dann nach langem hin und her von meinem hausarzt eine krankmeldung über 4 wochen bekommen. mein hausarzt sagte aber, er kann das nicht dauerhaft machen, weil dass der psychologe machen muss. mein psychologe ist aber kein arzt und darf keine krankmeldungen ausstellen.

dieses mal wird es wieder so laufen und ich kann mir nicht wie damals einen anwalt leisten. der anwalt damals hatte dass aus höflichkeit gemacht, weil er auch mein scheidungsanwalt war und zu dieser zeit noch einige dinge regeln musste.

arbeiten gehen kann ich jedenfalls nicht. ich besitze kein auto und müsste mit dem bus fahren. was ich aber alleine wegen meiner agoraphobie nicht kann (ebenso auf den bahnhof ect. ich kann dort nicht alleine hin, ich bin so gut wie nie alleine). hätte jemand eine heimarbeit für mich wäre ich SOFORT dabei. mein lebensgefährte würde auch jede arbeit annehmen, nur damit wir endlich weg vom alg2 sind. aber er sucht verzweifelt nach arbeit. jetzt hat er den ein-euro-job, sucht nebenbei weiter nach einem job. aber da er nur ca. 100 stunden im monat arbeitet, langt das geld leider auch nicht um vom alg2 weg zu kommen.

was kann ich jetzt tun? welche rechte habe ich? dass ich mit meinem sohn zu den verschiedenen behandlungen muss ist dem fallmanager total egal. er sagte schon damals zu mir ich sollte mich nicht so „anstellen“. ich fühle mich nicht ernst genommen und unverstanden. ich hatte damals ein attest von meinem hausarzt vorgelegt. dass attest belegte eindeutig meine krankheiten, aber selbst das war uninteressant.

Hallo

  1. Eine Anrede und einen Gruss zu formulieren, sollte wohl noch möglich sein. Das wird hier immer mehr zur Unsitte :frowning:
  2. sollte die Vorwarnung " lang" angehängt werden :wink:

Ich würd mal sagen, entweder Sozialgericht, Besuch beim Chef um SB mal gerade zurücken, oder EU Rente oder dergleichen in Angriff nehmen umd dem Laden zu entkommen

was kann ich jetzt tun? welche rechte habe ich? dass ich mit
meinem sohn zu den verschiedenen behandlungen muss ist dem
fallmanager total egal. er sagte schon damals zu mir ich
sollte mich nicht so „anstellen“. ich fühle mich nicht ernst
genommen und unverstanden. ich hatte damals ein attest von
meinem hausarzt vorgelegt. dass attest belegte eindeutig meine
krankheiten, aber selbst das war uninteressant.

LG
Mikesch = Gruss:wink:

ich (32) bin mutter eines 6-jährigen sohnes und wir leben
zusammen mit meinem lebensgefährten in einer
bedarfsgemeinschaft und beziehen monatlich ca. 280 euro alg2
(für uns drei) von der GFA (so nennt sich das bei uns). ich
bin der haushaltsvorstand, laut gfa.
mein sohn ist seinem alter entsprechend noch nicht soweit wie
er sein sollte und wurde dieses jahr auch nicht eingeschult:schulgeschehen teilnehmen zu könnr dafür
braucht aufholen zu können. wir gehen einmal die woche zur
logopädie und einmal die woche in die ergotherapie.
mein lebensgefährte hat zur zeit einen ein-euro-job der
vorraussichtlich bis februar 2007 geht und sonst kein eigenes
einkommen. ist aber fleissig auf der suche nach einem job.
ich bin chronisch krank (diabetes 2, bluthochdruck, asthma)
und leide unter depressionen und agoraphobie. ich bin seit
über 2 jahren bei einem therapeuten in behandlung. ich habe
ein eigenes einkommen von 639.- euro
(nachscheidungsunterhalt).
jetzt ist folgende situation eingetreten. mein fallmanager hat
mich angeschrieben, dass er mit mir über meine berufliche
situation sprechen möchte. ich war schon vor zwei jahren bei
ihm und er teilte mir damals mit, dass ich arbeiten gehen
muss. ich könnte ja schließlich nicht dauerhaft auf kosten des
staates leben. ich habe ihm mitgeteilt dass ich krank bin aber
ein eigenes festes einkommen habe. das ist ihm egal, denn ob
ich nun 100 euro oder 639 euro habe, ich bin arbeitslos
gemeldet und da MUSS ich auch arbeiten gehen, selbst wenn es
weniger ist als vorher und ich meinen anspruch geggenüber
meines ex-mannes verlieren würde UND selbst wenn ich so wenig
verdiene dass die gfa dann mehr leistungen zahlen muss als
jetzt.
der fallmanager wollte dass ich auf mein einkommen verzichte
und auf 400.- euro-basis arbeiten gehe und er meinte: wenn ich
wirklich krank wäre, wäre ich krank geschrieben. was ja aber
bisher nie nötig war. er drohte mir auch, ich solle ihm nicht
mit einem anwalt kommen, SONST kürzt er mir sofort die
leistungen und steckt mich für 4 woche fast ganztägig in eine
schulung. er sagte, wenn ich das alles nicht will, dann soll
ich mich so lange krank schreiben lassen, bis ich bei der gfa
ausgetragen werde und dann bekomme ich gar nix mehr. ich habe
dann nach langem hin und her von meinem hausarzt eine
krankmeldung über 4 wochen bekommen. mein hausarzt sagte aber,
er kann das nicht dauerhaft machen, weil dass der psychologe
machen muss. mein psychologe ist aber kein arzt und darf keine
krankmeldungen ausstellen.

dieses mal wird es wieder so laufen und ich kann mir nicht wie
damals einen anwalt leisten. der anwalt damals hatte dass aus
höflichkeit gemacht, weil er auch mein scheidungsanwalt war
und zu dieser zeit noch einige dinge regeln musste.

arbeiten gehen kann ich jedenfalls nicht. ich besitze kein
auto und müsste mit dem bus fahren. was ich aber alleine wegen
meiner agoraphobie nicht kann (ebenso auf den bahnhof ect. ich
kann dort nicht alleine hin, ich bin so gut wie nie alleine).
hätte jemand eine heimarbeit für mich wäre ich SOFORT dabei.
mein lebensgefährte würde auch jede arbeit annehmen, nur damit
wir endlich weg vom alg2 sind. aber er sucht verzweifelt nach
arbeit. jetzt hat er den ein-euro-job, sucht nebenbei weiter
nach einem job. aber da er nur ca. 100 stunden im monat
arbeitet, langt das geld leider auch nicht um vom alg2 weg zu
kommen.

was kann ich jetzt tun? welche rechte habe ich? dass ich mit
meinem sohn zu den verschiedenen behandlungen muss ist dem
fallmanager total egal. er sagte schon damals zu mir ich
sollte mich nicht so „anstellen“. ich fühle mich nicht ernst
genommen und unverstanden. ich hatte damals ein attest von
meinem hausarzt vorgelegt. dass attest belegte eindeutig meine
krankheiten, aber selbst das war uninteressant.

Hallo,guten Tag.Natürlich haben Sie als Alg2 Epfänger auch Rechte,und nicht nur Pflichten.Sie können zu Ihremn zuständigen Amtsgericht gehen,und einen BERATUNGSHILFESCHEIN holen.Bewilligungsbescheid und Personalausweis mitnehmen.Dieser Beratungshilfeschein ermöglicht es Ihnen einen Fachanwalt für Sozialrecht Ihrer Wahl aufzusuchen,um sich beraten zu lassen.Eigenanteil ca.10,-Euro.Adressen sind im Telefonbuch,oder von der Anwaltskammer erhältlich.Bitten Sie Ihren Anwalt,Ihren Sachbearbeiter anzuschreiben,und Ihn aufzufordern,für Sie einen Untersuchungstermin beim medizinischen Dienst auszumachen.Beim medizinischen Dienst werden Sie begutachtet in welchen Umfang Sie trotz Krankheit noch arbeitsfähig sind.Dafür müssen Sie bei dem Termin,die Adressen der Ärtzte angeben,bei denen Sie in Behandlung sind,oder in den letzten Jahren waren.Dieses Gutachten entscheidet darüber,in welchen Umfang Sie arbeitsfähig sind.Wobei es auch die Möglichkeit eines Einspruch gibt.Erkundigen Sie sich einmal im Intenet unter Hartz 4,oder Alg 2.Dort gibt es viele Foren mit Rat und Tat,wo Sie auch Hilfe bekommen.Nehmen Sie bei Terminen Ihres zuständigen Sachbearbeiters immer einen Zeugen mit,der bestätigen kann,was gesprochen wurde.Wie der Sachbearbeiter sich in Ihrem Fall benommen hat,ist auf jeden Fall ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde,wenn es nachgewiesen werden kann.Dieses entbehrt jeder Rechtsgrundlage.Lassen Sie sich nicht weiter einschüchtern,sondern kämpfen Sie um Ihre Rechte.Viel Erfolg,und Kraft wünscht Ihnen Rüdiger.