Fallrohreinigung auf alle Mieter umlegen?

Hallo,

bei uns im Haus wurde eine Fallrohreinigung (außen) gemacht und nun wurde uns mitgeteilt, dass es aufgrund von Zigarettenkippen zu einer Verstopfung gekommen ist und nun die Kosten auf alle Mieter umgelegt werden sollen, obwohl viele ja gar nicht dran kommen oder nicht rauchen. Die Dachrinnenreinigung bezahlen wir schon in den Nebenkosten.

Wie sieht die rechtslage dazu aus, dürfen die Vermieter das oder müssen sie den schuldigen selbst finden?

Vielen Dank für eine Amtwort

Dani

Hallo Dani,

ich kann leider nicht verbindlich antworten.
Bei Abwasserrohren ist die Sachlage klar. Kosten für die Beseitigung von Vertopfungen trägt der Verursacher. Wenn der nicht festgestellt werden kann, dann trägt sie der Vermieter.
Ich weiß nicht, ob Abwasserrohre und Fallrohre der Dachentwässerung gleichzusetzen sind. Dem Sinn der Betriebskostendefinition nach sind die Kosten einer Verstopfungsbeseitigung KEINE(!!!) laufend entstehenden Kosten § 27(1) der Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnung - II.BV).
Bei der Dachrinnenreinigung gibt es meines Wissens unterschiedliche Entscheidungen. Ich weiß, daß diese Kosten in Hamburg als Nebenkosten umlegbar sind.

Ich würde der Abrechnung in dem fraglichen Punkt schriftlich widersprechen und auf oben genannte Verordnung verweisen.

Ich hoffe, daß Sie von anderer Seite konkrete Hilfe bekommen.

Mir freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,
hier handelt es sich um eine einmalige Sache im Gegensatz zu regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten wie z.B. die Dachrinnenreinigung. Diese Kosten für die Fallrohrreinigung dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, die Schuldfrage ist hierbei unerheblich.
Eine Fallrohrreinigung aufgrund einer Verstopfung müssen die Vermieter tragen.
Grüße, Zita

Abwasser??
Es ist einfach zu ermitteln, wer das war: die Kippen haben immer DNA Spuren. Die kann der Vermieter prüfen lassen. Aber die hat er wahrscheinlich schon vernichtet.
Ich habe auf dem Gehweg jeden Tag ca. 20 Kippen:die Stadt nimmt 20 Euro, wer erwischt wird.
Ich stelle 10 in Rechung. Wer nicht bezahlt, erwattet eine Klage mit Beweisführung: die DNA Analyse kostet 200 Euro und die zahlt dann derjenige. Bis jetzt hat keiner gewagt, die 10 Euro nicht zu zahlen!
Da fast jeder andere Marken raucht, ist schnell klar, wer das sein muss.
Die Abwasserfallreinigung ist aber Vermietersache, Regenwasser-Reinigung würde ich nicht zahlen, wenn dies nicht von mir käme!

Guten Morgen!
Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht. Die Kosten können nicht auf alle Parteien abgewälzt werden. Findet sich nicht der Schuldige, ist dies Vermieterrisiko.
L.G. Jihet