Fallrohreinigung auf alle Mieter umlegen?

Hallo,

angenommen im Haus wurde eine Fallrohreinigung (außen) gemacht und nun wurde den Mietern mitgeteilt, dass es aufgrund von Zigarettenkippen zu einer Verstopfung gekommen ist und nun die Kosten auf alle Mieter umgelegt werden sollen, obwohl viele ja gar nicht dran kommen oder nicht rauchen. Die Dachrinnenreinigung bezahlen die Mieter schon in den Nebenkosten.

Wie sieht die rechtslage dazu aus, dürfen die Vermieter das oder müssen sie den schuldigen selbst finden?

Vielen Dank für eine Amtwort

Dani

Hallo !

Ein Fallrohr ist ,wie der Name schon sagt,innen im Haus. Es ist das senkrecht durch alle Stockwerke führende Rohr für die Abwässer aus WC,Bad und Küche.

Eine Rohrverstopfung ist eine Reparatur,die trägt der Vermieter allein.
Das gehört nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. So etwas wird auch nicht regelmäßig gewartet,also etwa vorsorglich gespült um Verstopfungen vorzubeugen.

Sollte der Vermieter den wirklichen Verursacher einer Rohrverstopfung herausbekommen,weil es z.B. auf dem Teilstück der bestimmten Wohnung ist,oder sogar in der Wohnung ,dann kann er die entstehenden Kosten sicher auf den Mieter umlegen.
Wenn der dafür verantwortlich wäre,weil er Sachen weggespült hat,die man dort nicht einleiten darf und die Verstopfung darauf zurückzuführen ist.

MfG
duck313

Hallo,

Ein Fallrohr ist ,wie der Name schon sagt,innen im Haus.

Welcher Teil des Namens bezieht sich auf das ‚innen‘? Und hats Du diesen Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Fallrohr schon korrigiert?

Eine Rohrverstopfung ist eine Reparatur,die trägt der
Vermieter allein.

Das ist falsch. Das zahlt nur dann der Vermieter, wenn der Verursacher nicht feststellbar ist. Schriebst Du ja auch selber weiter unten.

Das gehört nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Richtig.

So etwas
wird auch nicht regelmäßig gewartet,also etwa vorsorglich
gespült um Verstopfungen vorzubeugen.

Habe ich noch nie gehört. Und wer sollte diese Spülung eigentlich dann bezahlen?

Gruß
loderunner (ianal)