Fällt große Reisegruppe unter Versammlungsgesetz?

Lottchen ist Reiseleiterin. Bei einem Glas Wein erzählt sie ihrer besten Freundin Luise von der letzten Reise: " Die Gruppe war riesig, wenn alle mitkamen, war ich mit 40 Gästen unterwegs, dann ging schon auf die Stimme, und die alle durch die Innenstädte zu bugsieren war auch nicht immer einfach."
Luise wirft ein: „40 Gäste? Das sind ja so viele, das mußt Du ja nach dem Versammlungsgesetz schon als Demonstration anmelden!“
Lottchen ist erschrocken: Stimmt das? Müssen große Reisegruppen angemeldet werden?

Servus,

die Begriffe „Versammlung“ und „Aufzug“ sind nicht einheitlich definiert, es gibt (in Einzelheiten) unterschiedliche Auffassungen dazu.

Sicher ist aber, dass die Anzahl für die Unterscheidung einer Versammlung bzw. eines Aufzugs im Sinn des Versammlungsgesetzes von einer Reisegruppe nur insofern eine Rolle spielt, als weder eine Versammlung oder ein Aufzug noch eine Reisegruppe aus nur einer Person bestehen können.

Schöne Grüße

MM

Hi,

"Der Begriff der Versammlung ist im Grundgesetz selbst nicht erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Versammlungsbegriff im Sinne des Art. 8 GG definiert als „eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“ " https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit#V…

Da fällt eine Reisegruppe wohl nicht drunter.

Gruss
K

Da wird Lottchen aber beruhigt sein! Vielen herzlichen Dank.

Wofür oder wogegen äußerten denn Lottchens Gruppenmitglieder ihren Protest?
Gegen den Stadtpark? Gegen das Heimatmuseum oder gegen den historischen Marktplatz?

Oder protestierten diese interessierten Touristen womöglich gar nicht und wollten bloß gemeinsam in einer Gruppe die Stadt erkunden?

Da brat’ mir doch einer den Storch, wenn ich mit einer Gruppe durch die Stadt ziehe, und mir eine ne Demo vorwirft…

Wäre ich Lottchen und würde ich mit einer 40-köpfigen Rockerbande einen Stadtbesuch in Erwägung ziehen, würde ich schon für die Integrität der Gruppe vorab bei den Behörden meine Hand ins Feuer legen. — Oder etwa nicht?

:wink:

Hallo,

die Reisegruppe ist eine geschlossene Gruppe, d. h. Hinz und Kunz können sich nicht einfach spontan anschliessen.

Damit ist das Merkmal einer Versammlung nicht gegeben.

Grüße
miamei

Aaah, das ist ein sehr logisches Faktum, dankeschön!

Hallo,

auch eine Wandergruppe aus 500 Personen fällt nicht unter das Versammlungsgesetz, sofern sie sich nicht versammeln, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung (->Demonstration) wahrzunehmen.

Ich schätze mal, dass die Reisegruppe keine Protestschilder durch die Gegend trug :wink:.

Gruß
vdmaster