Falsch beschriebene Ware

Sie bieten hier auf eine Fossil Damen Uhr. Die Uhr ist in einem Top-Zustand allerdings muss die Batterie erneuert werden.

Ich habe die Uhr nie getragen, deshalb sind auch keine Gebrauchsspuren sichtbar.Sie erhalten die Uhr in der Original Box von Fossil

Viel Spass beim bieten…

Privatverkauf! keine Garantie oder Rücknahme!!

Viel Spass beim bieten

So das war der Text in der Auktion.

Heute kam die Uhr,

Hinten drauf ein langer Kratzer, am Armband kann man sehen das die Uhr mehrmals getragen wurde. Der Deckel der Uhr (um die BAtterie einzulegen) ist geöffnet, ich bekomme ihn nicht drauf, keine ahnung ob er kaputt ist oder vom fachmann geschlossen werden muss.
Was muss ich den nun für Schritte tun? Habe ich ne Chance?
Danke

Sachmangel
BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

Somit dürfte die Uhr mangelhaft sein, was wiederum Ansprüche aus BGB § 437 begründen dürfte.

BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
  2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
  3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Da die Sachmänglehaftung offensichtlich nicht wirksam ausgeschlossen wurde, bestehen entsprechende Ansprüche gegen den Verkäufer.

Ob und wie sich diese Ansprüche in der Praxis durchsetzen lassen, sei allerdings dahin gestellt.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Da die Sachmänglehaftung offensichtlich nicht wirksam
ausgeschlossen wurde, bestehen entsprechende Ansprüche gegen
den Verkäufer.

Da drängen sich mir zwei Fragen auf:

  1. Wie kann ich in einer eigenen Privatauktion die
    Sachmängelhaftung wirksam ausschliessen?

  2. Wenn der Verkäufer behauptet er hat die Uhr in einem
    anderen Zustand verschickt als der Käufer behauptet? Oder
    andersrum die Uhr kommt ganz an, der Käufer will die Batterie
    wechseln, schrottet das Teil und will es auf diese Weise
    wieder zu Geld machen (natürlich sehr böswilliges Verhalten,
    mir zumindest noch nie passiert)

LG Alex

Hi,

Da drängen sich mir zwei Fragen auf:

  1. Wie kann ich in einer eigenen Privatauktion die
    Sachmängelhaftung wirksam ausschliessen?

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung.“ Genua darum geht es nämlich im Kern. Rücknahme und Garantie sind ganz andere Dinge. Wenn man diese ausschließt, heißt es noch lange nicht, dass auch andere Sachen ausgeschlossen werden(auch wenn das so mancher fälschlicherweise annimmt)

  1. Wenn der Verkäufer behauptet er hat die Uhr in einem
    anderen Zustand verschickt als der Käufer behauptet? Oder
    andersrum die Uhr kommt ganz an, der Käufer will die Batterie
    wechseln, schrottet das Teil und will es auf diese Weise
    wieder zu Geld machen (natürlich sehr böswilliges Verhalten,
    mir zumindest noch nie passiert)

Das ist letztendlich eine Frage der Beweise, die ein Richter würdigen muss.

LG Alex

Gruß

S.J.

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