Hy ihr Experten,
ein Bekannter von mir hat gerade ein Häuschen gebaut, dabei hat der Bauunternehmer zielmlich gefscht. U.a. sind die Türzargen so eingebaut, daß sich das untere Ende (nach Einbringen des Bodenbelages - Laminat) noch ca. 1-1,5 cm über dem Boden befindet. Durch die so entstehenden Ritzen zieht es wie Hechtsuppe. Wer kann mir sagen, ob der Bauunternehmer diesen Mangel beheben muß und nach welcher DIN diese Maßtoleranzen geregelt sind?
Im Voraus schon vielen Dank
Willi
Hallo,
also das Tieferlegen der Türen ist eigentlich kein Akt und sollte eigentlich auch bei so sichtbaren Sachen anstandslos erfolgen oder wurde früher ein anderer Belag geplant?
CU Arne