Falsch eingestellte Heizungsanlage - Wer zahlt?

Hallo allerseits.

Was wäre, wenn die Heizungsanlage eines Mietshauses falsch eingestellt ist, genauer durchweg mindestens ein Jahr lang auf Höchstbetrieb gestellt sei, der eigentlich nur für Minusgrade empfohlen wäre und dadurch der jährliche Gasverbrauch mindestens 40000 kWh höher wäre, als er sein sollte? Wer müsste dafür zahlen? Ist nicht ein Vermieter dazu verpflichtet einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Heizungsanlage sicherzustellen? Müsste er in einem solchen Fall für die Mehrkosten aufkommen oder müssten die Mieter die enormen Nachzahlungsforderungen einfach hinnehmen?

Hallo allerseits.

Was wäre, wenn die Heizungsanlage eines Mietshauses falsch
eingestellt ist,

Wer hat die Einstellung vorgenommen?

genauer durchweg mindestens ein Jahr lang auf

Höchstbetrieb gestellt sei, der eigentlich nur für Minusgrade
empfohlen wäre und dadurch der jährliche Gasverbrauch
mindestens 40000 kWh höher wäre, als er sein sollte?

Die Frage wie oben, wer hat die Einstellung vorgenommen?

Wer

müsste dafür zahlen?

Der/die Mieter müssten den Schaden nachweislich beziffern können.

Ist nicht ein Vermieter dazu verpflichtet

einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Heizungsanlage
sicherzustellen?

Ja, die Frage ist nur, ob das tatsächlich eine vorsätzliche oder fahrlässige falsche Einstellung war oder doch ggf. „sinnvoll“ gewesen wäre?!

Müsste er in einem solchen Fall für die

Mehrkosten aufkommen

wird letztendlich ein Gericht entscheiden

oder müssten die Mieter die enormen

Nachzahlungsforderungen einfach hinnehmen?

Die Mieter können vor Gericht klagen.

Sie sollten sinnvoller Weise einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen…
MfG  USKO

für eine solch komplexe Fragestellung sind das vielleicht etwas wenig Informationen.
Wenn soviel mehr verbraucht wurde, wurde doch die Wärme auch abgenommen?
Gab es Mängelanzeigen? wie ist der Mehrverbrauch ermittelt usw., um wiviel beheizte Fläche geht es… usw. und so fort…

Es ist nicht bekannt, wer die Einstellung vorgenommen hat. Aber selbst wenn es irgendwann, vielleicht sogar schon 2012 ein Mieter gewesen ist, hätte es dem Vermieter doch irgendwann auffallen müssen.

Das Problem waren die glühend heißen freiliegenden Heizungsrohre, insbesondere auch in Sommernächten. Schlafen war nur mit sperrangenweit geöffnetem Fenster möglich. Dies wurde dem Hausmeister zweimal (Mai und September) mitgeteilt. Es hat sich allerdings nichts daran geändert, bis einige Mieter selbst mal nach der Heizungsanlage geschaut haben. Sie haben sie heruntergestellt und dies dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, ebenso dass der Mangel dieser Überhitzung für die gesamte Wohnzeit (ein Jahr) bereits besteht.
Die beheizte Fläche beträgt insgesamt laut Heizkostenabrechnung 712 m^2, der Verbrauch lag bei 162000 kWh. Recherchen ergaben, dass ein vergleichbares Haus etwa nur 120000 kWh verbraucht. Seit die Heizung hinuntergesteltt wurde, liegt der Verbrauch bei etwa 100 bis 150 kWh täglich, statt 350 kWh, der Verbrauch ist damit sogar geringer, als er im Sommer gewesen ist.

Hallo,

 Wenn ich den Heizkörper nicht aufdrehe, kann ich auch keinen Verbrauch haben! Und wenn der Heizkörper in der warmen Jahreszeit auch warm wird, würde mir das auffallen. Ich verstehe einfach nicht, wie eine Heizung über ein Jahr im Höchstbetrieb läuft und niemand merkt das.  Es scheint sich in diesem Hause doch um mehrere Mietparteien zu handeln. Da muss doch der Verbrauch pro Wohneinheit bzw. Heizkörper gemessen werden! Da stimmt doch was nicht! Wie werden denn die Heizkosten bzw. der Gasverbrauch pro Mieter ermittelt bzw. abgerechnet?

Hallo,

ich kann mich den bereits gegebenen Antwort nur komplett anschliessen.

MfG Waldi64

Es ist ja aufgefallen und mit dem Hausmeister wurde darüber mindestens zweimal gesprochen.

Die Heizkosten werden 50-50 abgerechnet. Es handelt sich um 10 Parteien, wobei eine Wohnung (was als solche gerechnet wird) teilweise nicht bewohnt wird seit geraumer Zeit, zum anderen Teil war dort 2013 allerdings noch irgendein Geschäft. Die Verbrauchseinheiten sind bei mindestens zwei Wohneinheiten ziemlich gering, bei zwei weiteren durchschnittlich. Die VE der übrigen Wohneinheiten sind nicht bekannt. Vielleicht wurde auch der unbewohnte Teil stark beheizt.

Es ist ja aufgefallen und mit dem Hausmeister wurde darüber
mindestens zweimal gesprochen.

Und mit dem Vermieter? Hat man diesem den Mangel angezeigt?

Schriftlich? Mündlich?

Hallo!

Spätestens nachdem die Mieter bemerkten, die Heizungsrohre sind " glühend heiß" mussten sie reagieren und vermuteten Schaden melden.
Das ist erfolgt, aber Hausmeister/Vermieter machte nichts.

Dann müssen (leider) die Mieter weitere Schritte unternehmen um der Sache Nachdruck zu verleihen.

Das kann sein :

a) Mietminderung, je nach Vermieter nützt es wenig bis nichts.

b) Eigenvornahme, also man bestellt auf eigene Kosten einen Heizungsfachmann und lässt nach dem Rechten schauen und ggf. reparieren, neu einstellen.
Kosten zieht man dann von Miete ab.
Wirksame und schnelle Lösung, nachdem die Frist des Vermieters zu handeln überschritten wurde.

Schwierig, da alle Mieter unter einen Hut zu bekommen !

Dem Vermieter muss das nicht auffallen. Er legt schließlich alle Kosten um. Hat „eigentlich“ kein eigenes Interesse daran die Kosten zu überwachen und möglichen Fehlern vorzubeugen.
Übrigens, der Leerstand geht natürlich auf Kosten des Vermieters. Selbst wenn da Hzg. abgesperrt wäre. An den Grundkosten 50% wäre er beteiligt. Also so ganz sollte es ihm nicht egal sein, was das Haus verbraucht !

Da er sich aber „finanziell vernünftig“ verhalten muss, ist er rechtlich aber sehr wohl zuständig, wenn unnötig viel Energie verbraucht (ja sogar verschwendet) wird und das ihm auch bekannt sein muss (nach Meldung seiner Mieter).
Hier geht’s nicht um Energieverluste durch schlechte Dämmung, es geht um Falscheinstellung/Defekt der Heizanlage bzw. deren Regelung.

Im Nachhinein eine Rückforderung für eine vom Vermieter zu verantwortende Heizkostenverschwendung zu erstellen ist nicht einfach. Da braucht man unbedingt rechtlichen und fachlichen Rat .

MfG
duck313

Inwiefern hätte eine unnötig hohe Kesseltemperaur Einfluss auf den brechneten Verbrauch? Und was hat man dem Vermieter vorzuwerfen, wenn offenbar jeder Mieter (!) daran rumfummelt (was man runterstellt, konnte ein anderer wohl auch hochstellen!) und er selbst niemals über diesen Mangel informiert wurde?

G imager

Von Physik wohl keine Ahnung? Die Energie, um das Heizungswasser auf 75 Grad zu erhitzen ist um einiges höher als die, es auf nur 40 Grad zu erhitzen. Da das ganze immer durch die frei liegenden Rohre gepummt wird (wohl um so eine schnelle Beheizbarkeit zu gewährleisten), geht darüber ein Großteil der Energie verloren.

Die wesentliche Frage beantwortest Du nicht: Wurde dem Vermieter der Mangel angezeigt? Weiter: Wurde dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung gesetzt?

Ist der Hausmeister überhaupt berechtigt Mängelrügen für den Vermieter anzunehmen und wenn ja, wie wurde er informiert?

Hallo Valoo,

Geht es nur um die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage oder auch die für das Warmwasser, Stichwort Legionellen und neue Trinkwasserverordnung?
http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasser/l…
http://de.wikipedia.org/wiki/Legionellen

Grüße
Mau

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Die Energie, um das
Heizungswasser auf 75 Grad zu erhitzen ist um einiges höher
als die, es auf nur 40 Grad zu erhitzen.

Unbestritten. Nun hat selbst der Mieter in der obersten Etage aber einen mietvertraglichen Anspruch, nach 5 Sekunden Durchlauf eine Wasertemperatur von 45° C zapfen zu können. Und dieses Warmwasser für Spülen, Duschen usw. bedingt eben eine entsprechende Heizkesseltemperatur.

Da das ganze immer
durch die frei liegenden Rohre gepummt wird (wohl um so eine
schnelle Beheizbarkeit zu gewährleisten), geht darüber ein
Großteil der Energie verloren.

Inwiefern kann in geschlossenen Röhren Wasser zirkulieren?

Im übrigen beantwortet das alles nun nicht die Frage, warum der Vermieter hier zur Kasse gebeten werden kann.

G imager761

Unbestritten. Nun hat selbst der Mieter in der obersten Etage
aber einen mietvertraglichen Anspruch, nach 5 Sekunden
Durchlauf eine Wasertemperatur von 45° C zapfen zu können.

Bitte was? Der Wortlaut des Mietvertrags wurde hier nicht gepostet! Oder habe ich etwas übersehen?

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