Falsch gelieferter Artikel bei eBay/Anwalt

Ich habe eine Frage und freue mich über Antworten :smile:
Ein Käufer A kauft bzw. ersteigert ein Produkt bei einem gewerblichen Verkäufer B auf der Plattform eBay. Nach Auktionsende sendet er dem Verkäufer die genaue Größe und den Farbwunsch zu per Email (dies konnte zwischen mehreren Optionen ausgewählt werden) und erwähnt dies ebenfalls auf der Überweisung. B sendet nun einfach eine andere Farbe zu. Nachdem A dies nun eBay gemeldet hat und dem Verkäufer mitgeteilt hat, dass er ihn nicht positiv bewerten möchte unter den genannten Umständen und ihm eine Möglichkeit gibt, dies durch einen adäquaten Vorschlag abzuwenden, fühlt sich B angegriffen und droht mit dem Anwalt. Meine Frage… Bringt es B etwas, damit zum Anwalt zu gehen? B fühlt sich bedroht durch die Email, in der eine „nicht positive“ Bewertung angekündigt wurde. A weißt in der Email auch daraufhin, dass er nicht bereit ist weitere Kosten für den Fehler von B bzw. den Austausch des Produktes zu tragen.

Ich habe eine Frage und freue mich über Antworten :smile:
Ein Käufer A kauft bzw. ersteigert ein Produkt bei einem
gewerblichen Verkäufer B auf der Plattform eBay. Nach
Auktionsende sendet er dem Verkäufer die genaue Größe und den
Farbwunsch zu per Email (dies konnte zwischen mehreren
Optionen ausgewählt werden) und erwähnt dies ebenfalls auf der
Überweisung. B sendet nun einfach eine andere Farbe zu.

Der Käufer hat ein Anrecht auf die bestellte Ware. Verkäufer muss wandeln, heißt die richtige Ware schicken. Und ich glaube auch das Rückporto zahlen.
2.
Der Käufer kann dem Kauf widersprechen und die Ware zurücksenden und erhält den Kaufpreis wieder. Rückporto zahlt Käufer, falls der Warenwert unter 40 €

Nachdem A dies nun eBay gemeldet hat und dem Verkäufer
mitgeteilt hat, dass er ihn nicht positiv bewerten möchte
unter den genannten Umständen und ihm eine Möglichkeit gibt,
dies durch einen adäquaten Vorschlag abzuwenden, fühlt sich B
angegriffen und droht mit dem Anwalt. Meine Frage… Bringt es
B etwas, damit zum Anwalt zu gehen? B fühlt sich bedroht durch
die Email, in der eine „nicht positive“ Bewertung angekündigt
wurde.

Richtig, Verkäufer wird bedroht. Der Käufer setzt sich hier ins Unrecht und kann bei Ebay gemeldet werden - Bewertungserpressung - oder ganz grob gesagt Selbstjustiz. Auch der Käufer muss sich an geltendes Recht halten und kann Z.B. nicht eine starke Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, und das ist in solchen Fällen meistens mit adäquatem Vorschlag gemeint.

A weißt in der Email auch daraufhin, dass er nicht

bereit ist weitere Kosten für den Fehler von B bzw. den
Austausch des Produktes zu tragen.

Mein persönlicher Tip:

Geld zurück an Käufer incl. Porto und Rückporto nachdem die Ware wieder beim Verkäufer ist und deren Unversehrheit geprüft wurde (ansonsten Nutzungsminderung) Käufer bei Ebay für weitere Käufe des Verkäufers sperren, ein bis zweimal kräftig ärgern und das A-Wort oder das I-Wort oder sonst ein Wort gebrauchen und gut ist.

Alles andere kostet nur Nerven, Zeit und Geld oder man ist im Rechtschutz. Aber was soll das bringen umtauschen muss der Verkäufer so wie so.

Gruß

Ralf

Hallo,

Der Käufer hat ein Anrecht auf die bestellte Ware. Verkäufer
muss wandeln, heißt die richtige Ware schicken. Und ich glaube
auch das Rückporto zahlen.

wandeln heißt Kaufvertrag rückabwickeln. Richtig ist: Verkäufer muss nachbessern.

Der Käufer kann dem Kauf widersprechen und die Ware
zurücksenden und erhält den Kaufpreis wieder. Rückporto zahlt
Käufer, falls der Warenwert unter 40 €

Nur, wenn es so durch AGB oder einzelvertraglich vereinbart wurde. Sonst zahlt das Rückporto der Verkäufer.

Gruß

S.J.

Der Käufer kann dem Kauf widersprechen und die Ware
zurücksenden und erhält den Kaufpreis wieder. Rückporto zahlt
Käufer, falls der Warenwert unter 40 €

Nur, wenn es so durch AGB oder einzelvertraglich vereinbart
wurde. Sonst zahlt das Rückporto der Verkäufer.

Falsch: Gesetzliches Widerrufsrecht (Fernabsatzrecht) sieht eine mindestens 2-Wöchige Widerrufsfrist vor. Die Versandkosten hin zahlt grundsätzlich der Käufer, die Sendung zurück unter 40 Euro Warenwert ebenfalls der Käufer, darüber der Verkäufer.

Außerdem liegt hier eine Nichterfüllung des Kaufvertrages vor, da etwas falsches geliefert wurde. Der Verkäufer muss den korrekten Gegenstand liefern. Alle dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers.

Ein Blick in´s Gesetz ist manchmal hilfreich
Hallo,

Versandkosten hin zahlt grundsätzlich der Käufer, die Sendung
zurück unter 40 Euro Warenwert ebenfalls der Käufer, darüber
der Verkäufer.

also ich weiß ja nicht, aus welchem BGB du diese falschen Informationen entnommen hast. In meinem BGB steht es unter § 357 klar und deutlich:

„Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt […]“

Und ob der Käufer die Hinsendekosten zu tragen hat, ist höchstumstritten.

Gruß

S.J.

Im BGB gibt es die Abkürzung

W U M S

Sie steht für Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadenersatz.

Du mußt den VK zunächst mahnen und eine Frist setzen, dass er die falsche Lieferung berichtigen kann.

Er kann dann von seiner Seite ein Angebot machen.

Mit der Bedrohung hat der VK vermutlich Recht.

Auf jeden Fall würde ich mich vorsorglich schriftlich entschuldigen und das gesagte mit äußerstem Bedauern zurück nehmen.

Ich würde versuchen nochmals freundlich auf ihn zuzugehen, vielleicht persönlich anrufen.

Die Gerichte sind heute mehr als überlastet nicht zuletzt wegen
ebay.

Viel Erfolg.