Falsch gelochte Vignette, wer verantwortet Strafe

hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar geht es um eine Vignette die am 29.12. gekauft wurde.
als Termin wurde angegeben ab dem 03.01.09 für 10 Tage.
Leider hat die Azubine beim ADAC das Ding falsch gelocht, sodass sie für den 03.12.08 gelocht
war. das wurde aber nicht nachgeprüft und einfach nur aufgeklebt. Problem ist nun dass eine Kontrolle stattfand
und auch aufgrund dessen dass der Kontrolleur der Österreicher überhaupt nicht kulant war, 120€ direkt bezahlt werden musste.
Und das alles obwohl die Sachlage eindeutig war und alle Nachweise vorgelegt wurden.
Naja egal es wurde nun beim ADAC reklamiert. Die Kollegin die dort zuständig ist hat das auch alles sofort eingesehen
und den Fehler seitens ADAC eingestanden. Sie hat den Geschäftsstellenleiter darauf angesprochen.
Dieser meinte aber er muss das erst mit der Rechtsabteilung klären. Weiss jemand wer dafür verantwortlich ist ?
Zudem kann muss man doch erwarten können dass der der die Dinger verkauft auch weiß wie sie gelocht werden müssen oder ?
Danke vorab für jede Antwort.

Dieser meinte aber er muss das erst mit der Rechtsabteilung
klären.

Na dann ist doch alles in Butter. Einfach mal abwarten, was die Rechtsabteilung des ADAC dazu sagt und nicht ohne Not die Pferde scheu machen - das kann man ja immernoch, wenn die Antwort der Rechtsabteilung unbefriedigend ist. Normalerweise ist man beim ADAC nicht unkulant (wenn es überhaupt um Kulanz geht).

An sich ist aber festzuhalten, dass die Dame, die die Vignette gelocht hat das auch richtig hätte machen müssen und derjenige, der sie gekauft hat sie vor Benutzung noch einmal hätte kontrollieren müssen, denn das er die Verantwortung dafür nicht abgeben kann hat er ja durch 120€ Bußgeld schmerzhaft erfahren müssen.

Gruß Andreas

Es stellt sich hier aber die Frage wer die Verantwortung tragen muss ,…der Käufer weil er nciht kontrolliert hat und zudem vielleicht nicht weiß wie die Lochung auszusehen hat :wink: oder der ADAC der das Ding verkauft ? Wewr ist rein rechtlich dafür verantwortlich ? Google usw. geben nichts zur rechtlichen Regelung der Richtigkeit her …

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Hallo!

als Termin wurde angegeben ab dem 03.01.09 für 10 Tage.
Leider hat die Azubine beim ADAC das Ding falsch gelocht,
sodass sie für den 03.12.08 gelocht
war. das wurde aber nicht nachgeprüft und einfach nur
aufgeklebt.

Das ist schlecht

Problem ist nun dass eine Kontrolle stattfand
und auch aufgrund dessen dass der Kontrolleur der Österreicher
überhaupt nicht kulant war,

…Kulanz ist hier im Gesetz nicht vorgesehen.

120€ direkt bezahlt werden musste.

Nicht musste, das ist eine sogenannte Organstrafverfügung, die man auch verweigern kann. Dann wird das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Und das alles obwohl die Sachlage eindeutig war und alle
Nachweise vorgelegt wurden.

Ich finde auch, dass die Sachlage ziemlich eindeutig ist. Es wurde ohne gültige Vignette auf einem vignettenpflichtigen Straßenstück gefahren. Fehlendes Verschulden kann ich auch nicht erkennen, Fahrlässigkeit genügt für die Verwaltungsübertretung und die ist hier gegeben.

Dieser meinte aber er muss das erst mit der Rechtsabteilung
klären. Weiss jemand wer dafür verantwortlich ist ?

Nun, das ist eine zivilrechtliche Frage, da möge jemand etwas sagen, der sich im deutschen Schadenersatzrecht auskennt (ich vermute mal, dass das nach deutschem Recht geht, so einfach ist das ja bei so einem österreichischen offiziellen Dings dann auch wieder nicht). Ich vermute aber, dass die Strafe selbst nicht geltend gemacht werden kann, allenfalls der Vignettenpreis. Für die Einhaltung der Vorschriften ist man nämlich schon selbst verantwortlich.

Gruß
Tom