Falsch geparkt`?

Hallo miteinander,

mal ne frage. Nehmen wir mal an jemand parkt in einer Strasse. Ganz normal einfach. Nun bekommt derjenige einen Brief für falsch Parken in der Strasse … Nr 26. Grund : die 5 m von der Ecke nicht eingehalten und daduch Fußgänger behindert. Nun stellt sich herraus das die Nr. 26 aber in mitten der Strasse ist und die Ecken erst drei Hausnummern später sind. Ein Ticket war bei demjenigen auch nicht am Auto. Und im Brief stand auch nicht welche Ecke. Wie sollte sich derjenige nun vehalten? Zahlen?

Danke an euch
Maria

Als erstes sollte aus dem Brief ganz allgemein und klar hervorgehen, WER ihn den geschrieben hat. Die Stadt…Landradsamt…Polizei??? Ausserdem muss der Tatort darauf genau benannt sein, sowie die Zeit und das Datum wann dieser Verstoß begangen worden sein soll. Wenn kein Zettel an der Scheibe war, muss es einen Zeugen gegeben haben. Dieser wird normalerweise auch im Brief genannt, sofern es nicht eine Privatperson ist (also z.B. eine Politese). Wenn die Situation so ist, wie du sie beschrieben hast, dann würde ich nicht zahlen sondern bei entsprechender Stelle Widerspruch einlegen. Hier möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass der Fahrzeughalter in diesem Fall „Betroffener“ einer Ordungswidrigkeit ist. Somit muss er sich zum Vorfall nicht äußern und „darf“ auch Unwahres behaupten. Schluss endlich liegt es an den Strafvervolgungsbehörden bzw. der Bußgeldstelle den Verstoß zu Beweisen.

Hallo,

Nun bekommt derjenige einen Brief für falsch Parken in der Strasse

Was ist das für ein Brief? Ein Verwarnungsangebot, ein Anhörungsbogen, eine freundliche Ermahnung… und von wem kommt dieser „Brief“?

Gruss

Iru