Wenn ein Verkehrsteilnehmer in einer Strasse im absoluten Halteverbot den ganzen Tag parkt, ist es dann zulässig dafür auch zweimal (1x vormittags und 1x abends) ein Verwarngeld zu erhalten (15,00 und 25,00 EURO)? Wer hat Erfahrungen damit gemacht?
Hallo !
Meines Erachtens nach nein,aber es gibt zeitlich gestaffelte Verwarngelder. Nach der zweiten Kontrolle kann die erste überschritten sein und man bekommt ein zweites,nun höheres Verwarnungsgeld.
Bezahlt werden muss das höhere,nicht das erste.
Ist der erste Zettel noch dran,dann wird der wohl entfernt.
Es kann aber auch zwei Verwarnungen geben,wenn der Wagen bewegt wurde,aber im selben Parkverbotsbereich geblieben ist. Es wird ja der Standort des PKW und die Räderstellung(Ventilstellung) notiert,so kann man sehen,ob bewegt wurde(weggefahren und neu wieder abgestellt).
mfG
duck313
Hallo,
das Problem hatte ich auch schon. Vormittags den ersten Zettel dran,
habe ich gesehen und mir gedacht, dann kannst du ja stehen bleiben.
Am Abend den zweiten Zettel drann. Ich habe dann einen ADAC - Anwalt
angerufen und gefragt ob dieses rechtens ist und er hat mit einem
klaren JA geantwortet sowie diverse Paragraphen zitiert.
Gruß Earny
Hallo!
Ich habe dann einen ADAC -
Anwalt
angerufen und gefragt ob dieses rechtens ist und er hat mit
einem
klaren JA geantwortet sowie diverse Paragraphen zitiert.
Vielen Dank für diese kleine Werbung für freie Anwaltschaft. Die zitierten Paragraphen würden mich aber doch interessieren…