Falsch Parken ohne Beweis

Hallo,
folgende Situation:
Letzte Woche ging Herrn Mustermann ein Bescheid der Stadt zu, dass er vor einem Monat ohne Parkscheibe geparkt hätte und dafür 5,00€ zahlen soll. Da das ihm vorgeworfene Vergehen ja schon einen Monat her sein sollte und er sich daher nicht mehr erinnern konnte, ob er tatsächlich dort ohne Parkscheibe geparkt hatte, legte er sofort, noch am Tage der Zustellung schriftlich auf dem beigefügten Bogen Widerspruch ein bzw. beschrieb, dass er sich nicht erinnern konnte und daher um ein Beweisfoto bitte.
Heute wurde ihm dann ein Brief zugestellt, in dem die Stadt schrieb, dass die Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeit eingestellt wurde. Nach Straßenverkehrsgesetz werde ihm als Halter des Kfz die Kosten des Verfahrens auferlegt, da die Feststellung des Führers des Kfz, welcher ja angeblich den verstoß begangen hat, vor Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht möglich war. Und deshalb soll er nun die Verfahrenskosten von 18,50€ zahlen (also fast den 4 fachen Betrag von den anfänglichen 5€).
Ist das wirklich rechtens???
Wenn Herrn Mustermann doch die Möglichkeit gewährt wird, Einspruch zu erheben, dann kann es doch nicht sein, dass er egal ob er die Tat begangen hat oder nicht, auf jeden Fall mehr zahlen muss als zu Beginn.
Da es scheinbar kein Beweisfoto von ihm gibt und das Verfahren aufgrundessen eingestellt wird, wieso soll er dann die Kosten tragen?L
Lieben Dank für eine Antwort :smile:

Hi,

wenn mit dem auf Herrn Mustermann zugelassenen Fahrzeug der Verstoß begangen wurde und der verantwortliche KFZ-Führer nicht ermittelt werden kann, ist es vorgesehen, die Verfahrenskosten dem Halter Mustermann aufzuerlegen.

Daß der Verstoß begangen wurde, wird die Behörde nachweisen können, i.d.R. per Zeugenaussage.

Was ich nicht weiß, welche Anstrengungen die Behörde zur Ermittlung des KFZ-Führers unternehmen muß.

Gruß Stefan

Hallo,

die Frage interessiert mich aber dann auch was ist, wenn wie im beschriebenen Fall das Verfahren eingestellt wurde. Heißt das nicht, das die Schuld nicht nachzuweisen ist? Und dafür muss man dann auch noch die Gebühren bezahlen, die höher sind als die Strafe, die es nur gibt, wenn die Schuld nachgewisen ist? Komisch.

Grüße
Jessica

Ja genau das finde ich auch seltsam. Wenn das Verfahren eingestellt wird, heisst das für mich, das keine Schuld nachzuweisen war, d.h. Herr Musterkann hat nichts gemacht bzw. ihm kann nichts nachgewiesen werden.
Und das soll er dann bezahlen?
Sehr seltsam.
Danke schonmal für die bisherigen Antworten!

Hi,

überhaupt nicht komisch.

Verstöße müssen dem Bösewicht nachgewiesen werden. So ist die allgemeine Rechtsansicht. Der Halter kann, außer bei bestimmten Verstößen ( Reifen abgefahren usw. ) nicht verantwortlich gemacht werden.

Bei Verstößen im ruhenden Verkehr kann auch der Halter nicht bestraft werden wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen wird.

Jetzt kann aber die Bußgeldstelle dem Halter die Kosten auferlegen welche durch den Verstoß entstanden sind. Das sind eben 15€ + 3,50€ Porto. Wird fällig, sobald die Übeltat für den unermittelten Fahrer verjährt ist.

Es ist keine Strafe, nur eine Kostenerstattung. Egal ob der Verstoß 5€ wegen vergessener Parkscheibe, oder 35€ wegen parken auf einem Behindertenparkplatz war.

Q-Gruß

1 Like

Hallo,

danke für die ausführliche Information. Da ist es ja in solchen Fällen besser die 5€ Strafe zu zahlen :smile:

Grüße und schönen abend
Jessica

Ganz schön traurig, dadurch dass man sich also rechtfertigen will, kann man nur schlechter dar stehen und noch mehr zahlen.
Irgendwie Abzocke meiner Meinung nach…

Aber DANKE für die schnellen Antworten

Im Prinzip könnten die Behörden ja jeden, dessen Auto sie auf der Straße sehen, wahrlos des Falschparkens beschuldigen, man kann ja gar nicht leugnen, dass man es war. Zahlen muss man ja dann scheinbar so oder so. Wenn man den Verstoß direkt zugibt und zahlt, auch wenn man gar nichts falsches gemacht hat, steht man sogar noch besser da, als wenn man versucht die Sache aufzuklären.
Dann könnte man den Anhörungsbogen auch direkt weg lassen

Hi,

Jetzt kann aber die Bußgeldstelle dem Halter die Kosten
auferlegen welche durch den Verstoß entstanden sind. Das sind
eben 15€ + 3,50€ Porto. Wird fällig, sobald die Übeltat für
den unermittelten Fahrer verjährt ist.

Und wenn der Halter das Bußgeld von 5€ bezahlt, kann die Bußgeldstelle ihm die Kosten nicht auferlegen.??? Logisch erscheint mir das nicht.
Gruß
Pontius

Ganz schön traurig, dadurch dass man sich also rechtfertigen
will, kann man nur schlechter dar stehen und noch mehr zahlen.
Irgendwie Abzocke meiner Meinung nach…

Naja, es war irgendwann zum beliebten Volkssport geworden, die ominöse Tante aus Amerika für die Tat verantwortlich zu machen oder wahlweise zu behaupten man wisse nicht wer das Fahrzeug fuhr.
Da man nun den Fahrer bei Parkverstößen mit vertretbaren Aufwand nicht ermitteln kann, könnte man die Parkregeln auch gleich abschaffen weil Verstöße nicht mehr ahndbar wären.

Da man den Halter eines Fahrzeugs aber nicht bestrafen wollte wenn man ihn nicht überführt hat, ist man in D den Umweg über die Verfahrensgebühr gegangen. Im Volksmund wird diese Regelung trotzdem als Halterhaftung bezeichnet.

Nein, das ist nicht richtig. Der Verstoß selbst muß weiterhin nachgewiesen werden, also daß das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt wirklich falsch geparkt war. Die Zeugenaussage der „Politessen“ (bzw. ihr Protokoll) wird zwar regelmäßig als ausreichender Beweiß anerkannt, ein wahlloses Beschuldigen würde aber sehr schnell auffallen.

Hi,

es geht hier darum, jeder Akt kostet Geld. Ein Verwarnungsgeldangebot verursacht mehr Kosten als 5€. Halterfeststellung, der Brief, Zahlungsüberwachung, nicht zuletzt die freundliche Politesse usw. Es geht nicht darum Gewinn zu machen, auch wenn immer wieder Abzocke geschrien wird, es geht darum das die Verkehrsteilnehmer zur Disziplin angehalten werden. Bei 5€ zahlt die Gemeinde drauf, bei 35€ bleibt was übrig.

Wird das Verwarnungsangebot akzeptiert, sprich bezahlt, egal ob 5€ oder 35€ ist die Sache erledigt.

Die Kosten, dafür werden eben 15€ kalkuliert. Die 3,50€ sind Portokosten für ein Einschreiben.

Bezahlt einer nicht und der Fahrer kann nicht ermittelt werden, dann ärgert der sich wo eigentlich mit 5€ dabei gewesen wäre, der mit 35€ freut sich, weil er um einiges billiger mit Halterhaftung fährt.

Sollte der Fahrer ermittelt werden, kann gegen ihn ein Bußgeldbescheid erlassen werden, kostet dann Bußgeld + 20€ Verwaltung +3,50€ Porto.

Kleine Summen rechtzeitig zahlen vereinfacht das Leben.

Q-Gruß

ich weiss nicht, warum man wegen 5 euro so ein sackstand macht.ich weiss auch nicht, warum ein parkraumüberwacher lügen sollte. ich kann mir vorstellen, dass da schon wahrheit dran ist. nur jetzt , wo es noch teurer wird, wacht man auf.
hauptmann

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Halterhaftung im ruhenden Verkehr! (owT)

Im Prinzip könnten die Behörden ja jeden, dessen Auto sie auf
der Straße sehen, wahrlos des Falschparkens beschuldigen, man
kann ja gar nicht leugnen, dass man es war.

Und dann kommt jemand, der wirklich glaubhafte Zeugen vorweisen kann, das er an dieser Stelle gar nicht geparkt hat. Da käme die Politesse, die als Zeugin aussagte, aber ganz schön in Erklärungsnot.

Und wenn das systematisch gemacht wird, findet sich irgendwann jemand, der denen bewusst eine Falle stellt. Ich glaube nicht, dass Beamte ihren Job riskieren, damit ein paar Euro mehr Verwarngelder in die Kasse fließen.

Zahlen muss man ja
dann scheinbar so oder so. Wenn man den Verstoß direkt zugibt
und zahlt, auch wenn man gar nichts falsches gemacht hat,
steht man sogar noch besser da, als wenn man versucht die
Sache aufzuklären.
Dann könnte man den Anhörungsbogen auch direkt weg lassen

Grüße

Holygrail