Guten Tag,
seit einem Jahr wohne ich jetzt ohne festen Parkplatz in der Stadt.
Mit der Zeit nimmt man die eine oder andere ungewöhliche Parksituation/möglichkeit wahr.
So parkt man bei uns auch IMMER auf dem Fußgängerweg, es bleibt aber trotzdem noch ausreichend Platz -über 2 m-, so dass niemand behindert wird.
Jetzt habe ich einen Straffzettel bekommen, dass ich im Parkverbot stehe und zusätzlich ‚jemanden‘ behindere.
WIe gesagt, seit Jahren wird dort geparkt und es gab noch nie einen Strafzettel.
Meine Fragen:
ab wann ist es verboten auf dem Fußgängerweg /Seitenstreifen zu parken?
wie kann es sein, dass nur ich aufgeschrieben wurde, mindestens 10-20 andere parkten und parken dort genauso?
aaalso, da hilft der gute §12 der STVO weiter Siehe zum Bleistift hier: http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=12 Wie das nun für die Situation auf Eurem Gehweg aussieht, mußt Du Dir natürlich selber raussuchen, das ist ohne Ortskenntnis nur schwer möglich.
So parkt man bei uns auch IMMER auf dem Fußgängerweg, es
Das kann ja sein, aber dieses Argument würd ich bei keinem Widerspruch erwähnen - das könnte bös nach hinten losgehen *ggg*
ab wann ist es verboten auf dem Fußgängerweg /Seitenstreifen
zu parken?
Siehe Link oben.
wie kann es sein, dass nur ich aufgeschrieben wurde,
mindestens 10-20 andere parkten und parken dort genauso?
Och, das kann einen Haufen Ursachen haben:
der Polizist hat was gegen Dich persönlich oder Dein Auto
Du standest besonders blöd (vielleicht zusätzlich vor ner Ausfahrt)
Dein Auto war das einzige, das zum Zeitpunkt der Kontrolle dort stand
kann ich Einspruch einlegen?
Klar kannst Du (ich glaub das geht in D bei sowas immer *g*) Aber ob der so erfolgreich sein wird, würde ich aus dem hohlen Bauch raus bezweifeln. Aber, sag mal, warum rufst Du eigentlich nicht bei Deiner zuständigen Polizeiwache (vielleicht nicht auf der 110 sondern über die „normale“ Telefonnummer, siehe Telefonbuch) an und fragst, ob und unter welchen Umständen man in der entsprechenden Straße auf dem Gehweg parken darf?
ab wann ist es verboten auf dem Fußgängerweg /Seitenstreifen
zu parken?
eigentlich immer - es sei denn, es ist durch schilder ausdrücklich erlaubt.
wie kann es sein, dass nur ich aufgeschrieben wurde,
mindestens 10-20 andere parkten und parken dort genauso?
1.) du parkst besonders schlimm?
2.) die anderen waren nicht da, als die politesse kam?
3.) jemand von den 10 - 20 hat dir seinen strafzettel unter den scheibenwischer geklemmt? (achtung: die autonummer auf dem knöllchen sollte möglichst mit deiner übereinstimmen - sonst oberfaul)
So parkt man bei uns auch IMMER auf dem Fußgängerweg, es
bleibt aber trotzdem noch ausreichend Platz -über 2 m-, so
dass niemand behindert wird.
Uninteressant. Der Fußgängerüberweg ist ein besonders geschützter Bereich um Fußgängern, insbesondere Kindern und alten Leuten, das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Direkt AUF dem FÜW und 5m davor war noch nie Parken erlaubt, und wird es auch NIE sein. Nur weil 10-20 andere das machen, entsteht für Dich kein Gewohnheitsrecht daraus.
Am besten Du bezahlst den klickerles Betrag und verbuchst es unter dem Konto „Lehrgeld“. Du kommst mit KEINEM Argument, außer einem nachweislichen Notfall, bei einem Einspruch durch.
Bei uns ist auch Parkplatz vor der Haustür dünn gesät, aber es findet sich doch im Umkreis von 100m einer. Irgendwo verstehe ich Dich als Bewohnerin einer (Groß-)stadt (??), aber gewisse Dinge müssen im Straßenverkehr tabu bleiben, sonst geht alles unter. Dazu zähle ich auch das Überholen am FÜW. Wenn in einer 30-ZONE entgegen der Fahrtrichtung geparkt wird, halte ich das für vernachlässigbar (wird bei uns nicht mehr gezielt geahndet), nicht jedoch zuparken des FÜW. Stelle Dir nur mal vor, Dein Kind läuft zwischen den Autos am FÜW heraus und wird totgefahren… ;-((
Deine Einstellung ist völlig korrekt und ich bin der gleichen Meinung wie Du,
allerdings ist hier nicht die Rede von einem FÜW, sondern nur ein ganz gewöhnlicher GEHWEG.
Gruß Gerrit
Bei uns ist auch Parkplatz vor der Haustür dünn gesät, aber es
findet sich doch im Umkreis von 100m einer. Irgendwo verstehe
ich Dich als Bewohnerin einer (Groß-)stadt (??), aber gewisse
Dinge müssen im Straßenverkehr tabu bleiben, sonst geht alles
unter. Dazu zähle ich auch das Überholen am FÜW. Wenn in einer
30-ZONE entgegen der Fahrtrichtung geparkt wird, halte ich das
für vernachlässigbar (wird bei uns nicht mehr gezielt
geahndet), nicht jedoch zuparken des FÜW. Stelle Dir nur mal
vor, Dein Kind läuft zwischen den Autos am FÜW heraus und wird
totgefahren… ;-((
Meinung wie Du,
allerdings ist hier nicht die Rede von einem FÜW, sondern nur
ein ganz gewöhnlicher GEHWEG.
Aber auch auf dem Gehweg ist das Parken verboten, wenn es nicht ausdrücklich beschildert erlaubt wird.
Ich krieg immer die Motten, wenn ich sehe, daß einer seinen Karren so auf den Gehweg platziert, daß man weder mit einem Rollstuhl noch Kinderwagen dran vorbei kommt nur weil er zu faul ist ein paar Meter zu laufen.
Mein Sohn fährt jetzt Fahrrad, zur Zeit noch mit Stützrädern…was passiert, wenn er mal an einem so abgestellten Fahrzeug hängen bleibt, will ich gar nicht wissen…Ausweichen auf die Straße kann hier nicht die Lösung sein.
ich weiß, daß da 2m in betreffendem Fall frei waren. Mir ging es darum, einmal aus Sicht eines Betroffenen zu zeigen, was das für Konsequenzen haben kann, wenn man sich bald quer auf den Gehweg stellt.