Person A wurde von firma X angezeigt wegen Betruges. Dies kam so das sich person A anscheinend UNWISSENTLICH bei der Firma X in einem Gewinnspiel eintragen lassen hat. Firma X hat darauf hin eine Rechnung an Person A geschickt, die von allem nix wusste. Obwohl die Firma X auch die Email Adresse von A hat, hat A keine Bestätigung über diese Anmeldung an dem Gewinnspiel bekommen. Weder schriftlich nach hause, noch per Email.
Nun hat Person A eine Vorladung von der Städtischen Polizei erhalten. Anscheinend konnten die anhand der IP Adresse rausbekommen das es von dem Computer der Person A ausgeführt wurde.
Was kann A nun tun?
P.S: Firma X ist eine ziemlich unseriöse Firma. Inhaber hatte früher Firma die Illegal Dialer verteilt hat etc.
Person A wurde von firma X angezeigt wegen Betruges. Dies kam
so das sich person A anscheinend UNWISSENTLICH bei der Firma X
in einem Gewinnspiel eintragen lassen hat.
Das kann auch ein Trojaner gewesen sein (kann man zumindest nicht ausschliessen das man sich beim Surfen etwas eingefangen hat…)
Nun hat Person A eine Vorladung von der Städtischen Polizei
erhalten. Anscheinend konnten die anhand der IP Adresse
rausbekommen das es von dem Computer der Person A ausgeführt
wurde.
P.S: Firma X ist eine ziemlich unseriöse Firma. Inhaber hatte
früher Firma die Illegal Dialer verteilt hat etc.
Das spielt doch eigentlich keine Rolle. Hier geht es um DEIN Verhalten.
Das einzige, was du tun kannst: Hingehen, koperativ verhalten und die Sache aufklären. Wenn du wirklich nicht gewusst hast, dass du dich angemeldet hast usw., hast du dich materiell-rechtlich gesehen nicht strafbar gemacht.
Mehr kann man bei den dünnen Informationen nicht sagen.
Das spielt doch eigentlich keine Rolle. Hier geht es um DEIN
Verhalten.
Ein richtig schlauer am Werk… UNWISSENTLICH bedeutet das KEINER auch nur annähernd was von einer Anmeldung mit bekommen hat. Hier geht es nicht um MEIN Verhalten. Ich habe mit der ganzen Sache absolut gar nix am Hut!
Und? Wo ist der Widerspruch zu dem, was ich geschrieben habe?
Wenn dein Verhalten war, dass du nichts getan hast, heißt das ja nicht, dass es nun nicht um eben dieses Verhalten (kurz gesagt: Schuld oder Unschuld) geht. Ich will nur sagen, dass es keine Rolle spielt, ob die seriös sind oder nicht, sondern nur, ob bzw. was du getan oder nicht getan hast.
Person A wurde von firma X angezeigt wegen Betruges. Dies kam
so das sich person A anscheinend UNWISSENTLICH bei der Firma X
in einem Gewinnspiel eintragen lassen hat. Firma X hat darauf
hin eine Rechnung an Person A geschickt, die von allem nix
wusste. Obwohl die Firma X auch die Email Adresse von A hat,
hat A keine Bestätigung über diese Anmeldung an dem
Gewinnspiel bekommen. Weder schriftlich nach hause, noch per
Email.
Wenn Person A an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, hat A dort auch seine vollständige Adresse eingegeben. Insofern ist A’s Vermutung
Anscheinend konnten die anhand der IP Adresse
rausbekommen das es von dem Computer der Person A ausgeführt
wurde.
weder korrekt noch wahrscheinlich.
Was kann A nun tun?
Sollte Person A tatsächlich an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, könnte A z. B. zum Verbraucherverband gehen und sich dort über die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen die Inhaber der Fa. X informieren, da in der letzten Vergangenheit immer wieder Verdachtsmomente aufgetaucht sind, dass solche Gewinnspiel-Veranstalter Adressen, an die sie ihre Rechnungen versenden, schlicht von Adresshändlern gekauft haben. Und Belege, dass sie und ihr juristischer Syndikus massiven Rechtsmissbrauch betreiben.
Und A sollte natürlich den Vorladungstermin bei der Polizei wahrnehmen.
UNWISSENTLICH bedeutet das
KEINER auch nur annähernd was von einer Anmeldung mit bekommen
hat.
Also gegen A wird ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges geführt. Es ist nämlich so, dass bei jemandem, der sich irgendwo anmeldet (i.e. einen Vertrag eingeht) und anschließend die Rechnung nicht bezahlt, die Vermutung im Raum steht, dass er von Anfang an nicht vor hatte, die Rechnung zu bezahlen.
Wenn nun Person A sich gar nicht angemeldet hat, ist zwar fraglich, wie die IP-Adresse von A in Zusammenhang mit dessen Anmeldung registriert werden konnte, aber man geht dann schlicht und einfach zur Polizei, erklärt, was man weiß, und wartet ab. Wenn nichts dran ist wird’s im Idealfall nicht zur Anklageerhebung kommen (darauf kann man sich aber leider nicht verlassen).
Man kann natürlich auch nicht hingehen, wenn man nicht mag oder einen Verteidiger beauftragen - aber an seiner eigenen Entlastung sollte man mitwirken, dann dauert’s alles nicht so lange.
schau mal nach ob die die bereffende Firma bei http://www.antispam.de/ wiederfindest. Teilweise sind die AGBs und Preise so versteckt, dass man bei normaler Internetnutzung nicht erkennen kann, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
In den Foren wird auch darüber diskutiert ob so überhaupt ein Vertrag zustande können kann.
Gruss
Nils
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]