Falschanzeige was nun?

allo alle zusammen,

ein freund hat eine Anzeige wegen angeblicher Morddrohung am Hals.

fall:

er ging mit der besten Freundin seiner Freundin in die kiste. naja lange rede kurzer sinn, sie ist dahinter gekommen.

um sich zu rechen ruft die psycho-tussi die 110 an und behauptet der freund hätte ihr am telefon gedroht sie umzubringen.*eswirdnochbesser*

nachdem sie sich etwas beruhigt hat und zur vernunft wieder kam (etwa 30min. nach dem anruf) ist ruft sie nochmal bei der polizei an und behauptet das ganze wäre von ihr frei erfunden.

zwei wochen später bekommt der freund trotzdem von der polizei ein anhörungsbogen (anzeige wegen amtswegen) wo er sich dazu äußern soll.

das krasse an der geschichte ist, das er jetzt wieder mit der tante zusammen ist. *nichtverstehenkönnen*

so wie sollen die jetzt vorgehen(was soll er schreiben)?

  1. möglichkeit - die wahrheit erzählen:
    er behauptet das sie das aus rache gemacht hat, weil er mit ihrer besten freundin in die kiste gesprungen ist.

zur folge: dann hat sie eine anzeige am hals wg. falschaussage, oder irre ich mich da?

was gibt es nun für möglichkeiten, das beide keine wunden von der eher lächerlichen sache davon tragen?

vielen dank für eure hilfe!

grüsse

volkan

Hi,
die sollen gemeinsam zur Polizei gehen und sich ausweissen.
Man wird dieser Tussi sicherlich verzeihen.
Gruss,

Hi,
da die Freundin ja schon selber bei der Polizei angerufen hatte, um zu sagen, dass alles frei erfunden war ist die Sachlage damit doch klar!
Der Freund soll einfach den Sachverhalt so schildern, wie er aus seiner Sicht war, damit dürfte die Sache dann erledigt sein.

Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

so wie sollen die jetzt vorgehen(was soll er schreiben)?

  1. möglichkeit - die wahrheit erzählen:
    er behauptet das sie das aus rache gemacht hat, weil er mit
    ihrer besten freundin in die kiste gesprungen ist.

zur folge: dann hat sie eine anzeige am hals wg.
falschaussage, oder irre ich mich da?

Aussagedelikte sind nur vor dem Richter strafbar.
Aber sie hat sich gemäß § 164 StGB, Falsche Verdächtigung, strafbar gemacht. Das wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Bedrohung, wegen der sie Anzeige erstattet hat ist ein Offizialdelikt, d.h. es MUSS ermittelt werden. Hintergrund ist, dass gerade bei der Bedrohung damit gerechtnet wird, dass der Bedrohte weitere Drohungen erhält um mundtot gemacht zu werden. Deshalb ist das kein Antragsdelikt, die Behörden müssen von sich aus ermitteln, wenn sie eine Anzeige erhalten haben.

was gibt es nun für möglichkeiten, das beide keine wunden von
der eher lächerlichen sache davon tragen?

Ich persönlich - ein Anwalt hat da evtl. eine bessere Idee - denke, man sollte den Fall so schnell wie möglich mit der Wahrheit aufklären und Reue zeigen. Vielleicht kommt man dann mit einer Einstellung oder einen Strafbefehl für ein paar 100 Euro davon. Diese decken aber wahrscheinlich nichteinmal die tatsächlichen Kosten, die den Steuerzahler wegen sonem Scheiss treffen.

M.