Falschauskunft meines Versicherungsberaters

Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ende letzen Jahres hatte ich einen selbstverschuldeten Kfz-Schaden, den ich meinem Versicherungsberater zur Regulierung aus der Vollkaskovers. gemeldet habe. Auf die Frage nach einer möglichen Minderung der Selbstbeteiligung (300 €) schlug er mir vor, den Schaden begutachten zu lassen und anschließend möglichst günstig reparieren zu lassen. Ich würde dann von der Versicherung den Netto-Betrag aus dem Gutachten und die Mwst. aus der Werkstattrechnung erstattet bekommen. Der Gutachter hat den Schaden auf 1232 € netto beziffert. Die Reparatur habe ich, da es sich um einen relativ neuen Wagen handelt, in einer Vertragswerkstatt machen lassen zum Preis von 1240 € incl. 198 € Mwst. Der Vers.-berater hat zunächst das Gutachten und einige Tage später die Werkstattrechnung zur Regulierung an seine Versicherung geschickt. Erstattet wurden mir dann 932 € (Gutachten netto abzgl. SB) mit dem Hinweis, dass die Mwst. nur bei Nachweis des Entstehen durch Vorlage einer Rechnung erstattet würde, und einige Tage später weitere 8 € (1240€ - 300€ SB - 932€). Auf meinen Einwand sagte mir der Berater, dass er von dieser Vorgehensweise bei der Schadensregulierung nichts gewußt habe. Ich hätte aber letztlich auch bis auf die SB alles erstattet bekommen.
Meine Fragen sind nun:
Ist die abgerechnete Summe (940 €) so richig oder stehen mir 1130€ (932€ + 198€) zu?
Muß der Berater für seine Falschberatung gerade stehen?

Hallo,

Das ist ein Fall für den Rechtsanwalt der gegen die Versicherung vorgehen sollte.
Mit dem Versicherungsmann hat das nichts zu tun.

Grüsse aus Essen

Hallo Benny,
es gibt zwei Varianten um einen Kaskoschaden regulieren zulassen:

  1. auf Gutachten - netto
  2. auf Rechnung - brutto (insofern Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist)

Du wolltest die hohen Kosten des Gutachtens bezahlt bekommen und hast dann die niedrigere Rechnung nachgereicht, um noch die MwSt. zu bekommen. Deine tatsächlich entstandenen Kosten wurden reguliert-das ist der Sinn der Versicherung. Eine Besserstellung wie vor dem Schaden oder Gewinnerzielungsabsicht ist nicht Sinn einer Versicherung. Kann man u.U. und wenn man eine gute und preiswerte Werkstatt hat zwar ereichen aber eben nur über die Einreichung des Gutachtens und nicht der Nachreichung der echten Rechnung-aber lass es gut sein, Dein Schaden wurde entsprechend der echten Schadenhöhe reguliert. Insofern kannst Du auch keinen haftbar machen, weil Dir ja kein Schaden entstanden ist.