Falschaussage bei Diebstahl?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Falschaussagen bei Polizeiprotokollen. Angenommen jemand erstellt eine Anzeige bei der Polizei, bei der er angibt, dass bei einer Veranstalltung sein Autoschlüssel und z.B. 50 € gestohlen wurden.
Einige Tage später taucht der Schlüssel unter etwas merkwürdigen Umständen wieder auf, das Geld allerdings nicht. Die Anzeige wurde spät in der Nacht gemacht, und der Geschädigte hat versäumt anzugeben, dass zuerst angenommen wurde, dass der Schlüssel verloren gegangen ist.
Aufgrund der Tatsache, dass sich Schlüssel und Geld in der gleichen Tasche befanden wurde dann allerdings ein Diebstal vermutet.

Jetzt die eigentliche Frage, kann jemand in so einer oder ähnlicher Situation Probleme bekommen aufgrund einer von der Exekutive interpretierten Falschaussage?

Wäre hier die Annahme, dass Schlüssel und Geld gestohlen worden sind, die Möglichkeit, dass diese verloren wurden wurde bei der Anzeige nicht erwähnt, weil diese Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt vom Geschädigten schon ausgeschlossen wurde.

Könnte man hier die Anzeige einfach zurückziehen um mögliche Probleme zu vermeiden, bzw. mit welchen Problemen muss man in solchen Fällen überhaupt rechnen?

Herzlichen Dank im Vorhinein für alle Antworten!!!

mfg flo298

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Falschaussagen bei
Polizeiprotokollen. Angenommen jemand erstellt eine Anzeige
bei der Polizei, bei der er angibt, dass bei einer
Veranstalltung sein Autoschlüssel und z.B. 50 € gestohlen
wurden.

Wenn er sich zu dem Zeitpunkt sicher war, dass die Sachen gestohlen wurden, ja wohl sein gutes Recht.

Einige Tage später taucht der Schlüssel unter etwas
merkwürdigen Umständen wieder auf, das Geld allerdings nicht.
Die Anzeige wurde spät in der Nacht gemacht, und der
Geschädigte hat versäumt anzugeben, dass zuerst angenommen
wurde, dass der Schlüssel verloren gegangen ist.

Uninteressant, wenn er sich zum Zeitpunkt der Anzeige sicher war, dass es ein Diebstahl war.

Aufgrund der Tatsache, dass sich Schlüssel und Geld in der
gleichen Tasche befanden wurde dann allerdings ein Diebstal
vermutet.

Jetzt die eigentliche Frage, kann jemand in so einer oder
ähnlicher Situation Probleme bekommen aufgrund einer von der
Exekutive interpretierten Falschaussage?

Warum? Man hat seine Sicht der Lage zu Protokoll gegeben.
Jetzt muss man natürlich melden, dass der Schlüssel wieder da ist.
Da das Geld weiterhin verschwunden ist, steht im Raum, ob es nur verloren ist und noch irgendwo rumliegt oder ob es jemand gefunden hat und den Fund unterschlagen hat. Evtl. wurde es ja auch beim Fundbüro abgegeben, wobei das bei Geld selten passiert und das Geld auch kaum zuzuordnen ist, wenn es nicht in einem Geldbeutel o.ä. war.

Wäre hier die Annahme, dass Schlüssel und Geld gestohlen
worden sind, die Möglichkeit, dass diese verloren wurden wurde
bei der Anzeige nicht erwähnt, weil diese Möglichkeit zu
diesem Zeitpunkt vom Geschädigten schon ausgeschlossen wurde.

Siehe oben.

Könnte man hier die Anzeige einfach zurückziehen um mögliche
Probleme zu vermeiden, bzw. mit welchen Problemen muss man in
solchen Fällen überhaupt rechnen?

Klar, mitteilen, was sich ereignet hat und wahrheitsgemäß zu Protokoll geben, dann wird nichts passieren.

Grüße

Holygrail