Falschaussage bei Gericht

Hallo,

in einer Mittagsfernsehserie wurde einer Politesse P vorgeworfen, eine Entführung durch Pizzabäcker A vorgetäuscht zu haben. Im Gericht legte A als Zeuge dar, dass P ihm auflauere, es sehr genau nehme… bestritt aber, Drohungen geäußert zu haben.

Nachdem P gestand, die Entführung nur erfunden zu haben, räumte A die Drohungen ein.

Im Abspann wurde erwähnt, dass A später 6 Monate Bewährungsstrafe wegen uneidlicher Falschaussage bekam.

Entspricht dass den Gepflogenheiten?

Ihr Mann wurde ähnlich verurteilt, weil er seine Geliebte leugnete. Müss ich vor Gericht ggf. intimste Details berichten, wenn es der Sache nur beiläufig dienlich und ich zufällig nicht mit dem Täter verwandt bin?

Gruß
achim

Hallo!

So, wie Du es schilderst, hätte der Zeuge sich auf ein Ausklunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO berufen können, weil er sich durch das Zugeben der Drohungen einer Strafverfolgung hätte aussetzen können. Aber wenn er aktiv bestreitet und sagt „Ich habe die Frau niemals bedroht“, dann ist das nun einmal eine falsche Aussage und - wie jeder Zeuge weiß, da er vor der Aussage belehrt wird - strafbar. Der Dummi.