Hallo Edith,
ich würd ehier mal unterscheiden, was auch der Fluggesellschaft entgangen sein muss.
Eine Falschaussage kann jemand nur vor Gericht oder einer anderen Behörde machen, die im Rahmen eines Verfahrens Ermittlungen führt und in dem der Zeuge - mit Ausnahme, dass er eine Auskunft verweigern darf wenn er sich selbst belastet - wahrheitsgemäss aussagen muss.
anhand eines Formulars einer Fluggesellschaft fiel mir eine
Frage ein: Ist eine Falschaussage automatisch eine
vorsaetzliche Taeuschung, also Betrug? Wie ist es, wenn man
auf einem offiziellen Formular Angaben machen muss und sich
nicht en detail erinnert oder sich dabei irrt?
Auf dem o.g. Formular, einer Inhaltsliste fuer ein verloren
gegangenes Gepaeckstueck, steht zum Beispiel sowas wie:
"Wir moechten Sie darueber in Kenntnis setzen, dass von Ihnen
hier getroffene Falschaussagen
Müsste „vorsätzlich falsche Angaben“ heissen. Die Fluggesellschaft kann für sich nicht den Straftatbestand der Falschaussage reklamieren.
als vorsaetzliche Taeuschung
gewertet werden und mittels juristischer Mittel geahndet
werden koennen."
Im Übrigen, egal welche Fluggesellschaft, ist es eine Frechheit, dem Kunden grundsätzlich mit diesem Satz „bewusst strafbares Handeln“ zu unterstellen. es steht zudem der Fluggesellschaft nicht zu, eine falsche Angabe als vorsätzliche Täuschung zu bewerten. Dies ist bei uns ausschliesslich Aufgabe der Justiz. In den beiden Abschnitten wird letztlich grundsätzlich der Irrtum ausgeschlossen und grundsätzlich von vorsätzlicher Täuschung ausgegangen.
Nun wird man der Fluggesellschaft zumindest anerkennen müssen, dass sie davon ausgeht, wer seinen Koffer packt oder durch die Flugkontrolle geht genau weiss, was er/sie dabei hat. Aber der Text ist nicht in dieser Form zulässig und das Formular muss auch nicht von einem Kunden dann ausgefüllt werden. Allerdings ist zu beachten, dass der Kunde dann eben auch mit „vorsätzlich genauen Kontrollen“ zu rechnen hat.
Und dann muss man mit Namen und Unterschrift bestaetigen, dass
die Angaben vollstaendig und wahrheitsgemaess sind.
Kann man immer, solnage man nicht vorsätzlich strafbar handelt.
Es kann ja sein, dass sich der Ausfuellende beim Erstellen der
Liste - Wochen nachdem er den Koffer gepackt hat - nicht mehr
erinnern kann, ob er 5 oder 6 weiße T-Shirts eingepackt hat,
10 oder 12 Unterhosen, ob der BH weiß oder hautfarben war und
wie genau der Krimi und der beigepackte Reisefuehrer hieß. Und
es koennte ja auch noch was in dem Koffer drin sein, an das
man beim Listenschreiben ueberhaupt nicht mehr gedacht hat.
Nagelschere, Halstuch, Lippenstift …
Mir waere es unmoeglich, solche Angaben nach Wochen unfehlbar
korrekt zu machen.
Sollte so Aussage spaeter ueberprueft werden, indem z.B. der
Koffer wieder auftaucht und die Fluggesellschaft die
Unterbuxen zaehlt, und es stellt sich heraus, dass die Angaben
nicht 100% genau waren, bekommt man dann eine Anzeige wegen
Betrugs? Oder wird einem Menschen ein unvollkommen
funktionierendes Gedaechtnis zugestanden?
Sorry, ich wusste nie genau, auch wenn ich meine Kofferinhalte auch teilweise deklarieren musste, was gepackt war. Ich wäre mir auf Frage stets sicher gewesen, was im Koffer ist, bevor ich den Koffer am Urlaubsort ausgepackt habe und dann rasch einkaufen musste, weil eben doch einiges fehlte.
Gruss Günter