Falschaussage = Betrug? Immer?

Hallo, ihr lieben Wissenden,

anhand eines Formulars einer Fluggesellschaft fiel mir eine Frage ein: Ist eine Falschaussage automatisch eine vorsaetzliche Taeuschung, also Betrug? Wie ist es, wenn man auf einem offiziellen Formular Angaben machen muss und sich nicht en detail erinnert oder sich dabei irrt?

Auf dem o.g. Formular, einer Inhaltsliste fuer ein verloren gegangenes Gepaeckstueck, steht zum Beispiel sowas wie:

„Wir moechten Sie darueber in Kenntnis setzen, dass von Ihnen hier getroffene Falschaussagen als vorsaetzliche Taeuschung gewertet werden und mittels juristischer Mittel geahndet werden koennen.“

Und dann muss man mit Namen und Unterschrift bestaetigen, dass die Angaben vollstaendig und wahrheitsgemaess sind.

Es kann ja sein, dass sich der Ausfuellende beim Erstellen der Liste - Wochen nachdem er den Koffer gepackt hat - nicht mehr erinnern kann, ob er 5 oder 6 weiße T-Shirts eingepackt hat, 10 oder 12 Unterhosen, ob der BH weiß oder hautfarben war und wie genau der Krimi und der beigepackte Reisefuehrer hieß. Und es koennte ja auch noch was in dem Koffer drin sein, an das man beim Listenschreiben ueberhaupt nicht mehr gedacht hat. Nagelschere, Halstuch, Lippenstift …

Mir waere es unmoeglich, solche Angaben nach Wochen unfehlbar korrekt zu machen.

Sollte so Aussage spaeter ueberprueft werden, indem z.B. der Koffer wieder auftaucht und die Fluggesellschaft die Unterbuxen zaehlt, und es stellt sich heraus, dass die Angaben nicht 100% genau waren, bekommt man dann eine Anzeige wegen Betrugs? Oder wird einem Menschen ein unvollkommen funktionierendes Gedaechtnis zugestanden?

Zu frueh auf den Knopf gedrueckt!
Bevor einer meckert, ich sei unhoeflich, hier das, was noch fehlt:

Fuer jede erhellende Antwort schon jetzt vielen Dank!
LG
Edith

Hallo,

nicht 100% genau waren, bekommt man dann eine Anzeige wegen
Betrugs? Oder wird einem Menschen ein unvollkommen
funktionierendes Gedaechtnis zugestanden?

der Tatbestand des Betruges liegt nur vor, wenn man sich einen Vermögensvorteil verschaffen will. Im konkreten Fall also bspw., wenn man angibt, die goldene Uhr des Großvaters und ein bislang unbekanntes Picasso-Gemälde statt gebrauchter Wäsche und Reiselektüre eingepackt zu haben.

Gruß,
Christian

P.S.
Obligatorischer Disclaimer für die bereitstehenden Lektoren: Ja, ich weiß, daß Wertgegenstände nicht ins Gepäck gehören und ich weiß auch, daß es eine Obergrenze je Gepäckstück gibt. Das Beispiel war nur ein solches zur Verdeutlichung.

Im konkreten Fall also
bspw., wenn man angibt, die goldene Uhr des Großvaters und ein
bislang unbekanntes Picasso-Gemälde statt gebrauchter Wäsche
und Reiselektüre eingepackt zu haben.

sternchen wegen induzierten lachanfalls.

gruß
dataf0x

  1. Betrug ist in § 263 StGB definiert. Dort sind drei Tatbestandsmerkamle zu sehen, nämlich Täuschung, Irrtum und Vermögensschaden. Darüber hinaus wird allgemein das Merkmal Vermögensverfügung angenommen, das noch hinzukommen muss. Nur der Gesetzgeber entscheidet, was Betrug ist, nicht eine Fluggesellschaft. Schon gar nicht ist „Täuschung“ = „Betrug“.

  2. Grundsätzlich sei noch auf § 15 StGB verwiesen, wonach eine Tat nur strafbar ist, wenn sie vorsätzlich begangen wurde. Ausnahme: Das Gesetz stellt ausdrücklich die Fahrlässigkeit unter Strafe. Vorsatz ist grundsätzlich Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Es gibt verschiedene Vorsatzformen, die wenigstens erfordern wirklich „Absicht“.

Levay

Hallo Edith,

ich würd ehier mal unterscheiden, was auch der Fluggesellschaft entgangen sein muss.

Eine Falschaussage kann jemand nur vor Gericht oder einer anderen Behörde machen, die im Rahmen eines Verfahrens Ermittlungen führt und in dem der Zeuge - mit Ausnahme, dass er eine Auskunft verweigern darf wenn er sich selbst belastet - wahrheitsgemäss aussagen muss.

anhand eines Formulars einer Fluggesellschaft fiel mir eine
Frage ein: Ist eine Falschaussage automatisch eine
vorsaetzliche Taeuschung, also Betrug? Wie ist es, wenn man
auf einem offiziellen Formular Angaben machen muss und sich
nicht en detail erinnert oder sich dabei irrt?

Auf dem o.g. Formular, einer Inhaltsliste fuer ein verloren
gegangenes Gepaeckstueck, steht zum Beispiel sowas wie:

"Wir moechten Sie darueber in Kenntnis setzen, dass von Ihnen
hier getroffene Falschaussagen

Müsste „vorsätzlich falsche Angaben“ heissen. Die Fluggesellschaft kann für sich nicht den Straftatbestand der Falschaussage reklamieren.

als vorsaetzliche Taeuschung

gewertet werden und mittels juristischer Mittel geahndet
werden koennen."

Im Übrigen, egal welche Fluggesellschaft, ist es eine Frechheit, dem Kunden grundsätzlich mit diesem Satz „bewusst strafbares Handeln“ zu unterstellen. es steht zudem der Fluggesellschaft nicht zu, eine falsche Angabe als vorsätzliche Täuschung zu bewerten. Dies ist bei uns ausschliesslich Aufgabe der Justiz. In den beiden Abschnitten wird letztlich grundsätzlich der Irrtum ausgeschlossen und grundsätzlich von vorsätzlicher Täuschung ausgegangen.

Nun wird man der Fluggesellschaft zumindest anerkennen müssen, dass sie davon ausgeht, wer seinen Koffer packt oder durch die Flugkontrolle geht genau weiss, was er/sie dabei hat. Aber der Text ist nicht in dieser Form zulässig und das Formular muss auch nicht von einem Kunden dann ausgefüllt werden. Allerdings ist zu beachten, dass der Kunde dann eben auch mit „vorsätzlich genauen Kontrollen“ zu rechnen hat.

Und dann muss man mit Namen und Unterschrift bestaetigen, dass
die Angaben vollstaendig und wahrheitsgemaess sind.

Kann man immer, solnage man nicht vorsätzlich strafbar handelt.

Es kann ja sein, dass sich der Ausfuellende beim Erstellen der
Liste - Wochen nachdem er den Koffer gepackt hat - nicht mehr
erinnern kann, ob er 5 oder 6 weiße T-Shirts eingepackt hat,
10 oder 12 Unterhosen, ob der BH weiß oder hautfarben war und
wie genau der Krimi und der beigepackte Reisefuehrer hieß. Und
es koennte ja auch noch was in dem Koffer drin sein, an das
man beim Listenschreiben ueberhaupt nicht mehr gedacht hat.
Nagelschere, Halstuch, Lippenstift …

Mir waere es unmoeglich, solche Angaben nach Wochen unfehlbar
korrekt zu machen.

Sollte so Aussage spaeter ueberprueft werden, indem z.B. der
Koffer wieder auftaucht und die Fluggesellschaft die
Unterbuxen zaehlt, und es stellt sich heraus, dass die Angaben
nicht 100% genau waren, bekommt man dann eine Anzeige wegen
Betrugs? Oder wird einem Menschen ein unvollkommen
funktionierendes Gedaechtnis zugestanden?

Sorry, ich wusste nie genau, auch wenn ich meine Kofferinhalte auch teilweise deklarieren musste, was gepackt war. Ich wäre mir auf Frage stets sicher gewesen, was im Koffer ist, bevor ich den Koffer am Urlaubsort ausgepackt habe und dann rasch einkaufen musste, weil eben doch einiges fehlte.

Gruss Günter