Falschaussage des Bauträgers - Minderungsgrund?

Hallo zusammen,

Ich würde mich über eine Einschätzung des folgenden Sachverhaltes sehr freuen:

Ich habe eine ETW gekauft, die sich gegenwärtig noch im Bau befindet. Manko dieser ETW ist die Tatsache, dass es sich um eine Mittelwohnung handelt, also mit nur einer Fensterfront. Die Küche befindet sich genau gegenüber der Fensterfront, Abstand ca. 9 Meter. Daher stellte sich mir vor dem Kauf die Frage nach der Be-/Entlüftung der selbigen. Vom Bauträger wurde mir mehrfach (auch vor Zeugen) zugesagt, dass dies kein Problem darstellen würde, da die Entlüftung über einen Abluftdunstabzug erfolgen könne, der an die geplanten Entlüftungsschächte angeschlossen werden könne. Beruhigt durch diese Aussage habe ich den Kauf getätigt.

Im weiteren Verlauf der Bauplanung wurde mir nun mitgeteilt, dass es aus feuerschutzrechtlichen Gründen NICHT möglich sei, wie geplant vorzugehen. Der Bauträger verweist darauf, dies nicht vorab gewusst zu haben, und ich soll mich mit einem Umluftdunstabzug begnügen, was den selben Effekt hätte. Dass dem nicht so ist wurde mir aber von diversen Bekannten erklärt, u.a. von einer Freundin, die seit 10 Jahren beruflich Küchen verkauft. Deren Aussage ist, da die Fenster 9 Meter von der Küche entfernt sind wird es schwer, den Dunst und die Luftfeuchtigkeit aus der Wohnung zu bekommen, wenn Umluft verwendet wird. Neben der Geruchsbelastung und der Verteilung des (wenn auch gereinigten) Dampfes in der gesamten Wohnung stehen also auch evtl. Probleme durch Feuchtigkeit an.

Ehrlich gesagt fühle ich mich leicht veräppelt, zumal ich die Wohnung bei dieser Kenntnis wohl nicht gekauft hätte. Die Frage ist nun, welche Möglichkeiten ich habe? Reicht dies aus um eine Kaufpreisminderung durchzusetzen? Welche Alternativen gäbe es noch?

Viele Dank im Voraus!

Andreas Maier

hallo,

vermutlich hat die wohnung ein innenliegendes badezimmer!? …mit entlüftung … über die auch die küche entlüftet werden könnte.

… Umluftdunstabzug begnügen, was den selben Effekt hätte.

mit solchen aussagen outen sich solche menschen als inkompetent.

Frage ist nun, welche Möglichkeiten ich habe? Reicht dies aus
um eine Kaufpreisminderung durchzusetzen? Welche Alternativen
gäbe es noch?

falls die einschlägigen normen nicht eingehalten sind, wäre das wohl ein grund, die abnahme zu verweigern. besser dürfte es aber allemal sein, jetzt in der bauphase nach einer lösung zu suchen. s.o.

lg dev

Hallo zusammen,

Moin,

Im weiteren Verlauf der Bauplanung wurde mir nun mitgeteilt,
dass es aus feuerschutzrechtlichen Gründen NICHT möglich sei,
wie geplant vorzugehen.

Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Aus brandschutztechnischen Gründen müsste es erforderlich sein den Abzugskanal zu verkleiden (F90) oder aus einem entsprechenden Material herzustellen und mit einer Brandschutzklappe zu versehen. Dies verursacht jedoch erhebliche Mehrkosten. Dies ist vermutlich der Hintergrund der Aussage.

Viele Dank im Voraus!

Bitte

Andreas Maier

vnA

Hallo,

da es sich um ein notarielles Geschäft handelt, wird die Leistungsbeschreibung aus der Urkunde maßgäblich sein. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Was nicht beurkundet ist, wird nicht geliefert.

Es ist Dein Problem die Forderungen zu beweisen und durchzusetzen. Deine Zeugen nützen Dir wenig, da die Urkunde Vorrang hat und die Aussage des Bauträgers immer als Komperativ dargestellt werden kann.

Brandschutztechnisch ist dies tatsächlich ein Problem lässt sich aber lösen.

Da hilft m.E. nur ein Grundsatzgespräch mit dem Bauträger.

Christian

Vielen Dank für die Auskünfte! Damit kann ich schon was anfangen!