Falschaussage eines Polizisten

bzgl.:
„Auch zum Wenden darf nicht auf den Schienen gehalten werden (nur ganz kurz!!) Es kommt natürlich auf die örtlichen Gegebenheiten an - grundsätzlich sind aber Schienen tabu.“

also grundsaetzlich kann das bei strassenbahnschienen nicht stimmen. denn beispielsweise in bonn teilen sie sich auf weiten strecken die fahrflaeche mit den autos. eben eine strassenbahn. keine abgetrennten schienen.

Ich weiß leider den § nicht mehr genau, aber es steht in der StVO,
dass auch zum Linksabbiegen rechts von den Schienen gehalten werden muss. - also auch zum wenden.

Gruß
HaWeThie

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Das ist völlig unmöglich, da auch in Potsdam die Straßenführung teilweise so ist, das die Schienen mitbenutzt werden müssen. Das ist auch bei neu gestalteten Straßen so, also nicht historisch aus der Ost-StVO gewachsen.Es gibt an einer nagelneuen Kreuzung sogar ein Wechselverkehrszeichen, das die Benutzung der Straßenbahnschiene zeitweise verbietet. Wenn dieses Zeichen nicht aktiv ist, muß diese Spur benutzt werden und darauf mußt Du zwangsläufig auch an der roten Ampel halten.(vor der neugebauten Kreuzung an der „Langen Brücke“)
Gruß Erwin