Falschaussage eines Polizisten

Hallo!

Vorgestern hatte meine Frau einen Gerichtstermin wegen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid.
Bei dem Termin hat ihr unser Anwalt dringend geraten, den Einspruch zurückzunehmen, weil der Richter angesichts der Aussage eines Polizeibeamten (sehr süffisant) angeboten hatte, das Bußgeld noch „ein wenig“ zu erhöhen!

Besagter Polizist hat nämlich in seiner Aussage den Unfallort locker um 30 bis 50 Meter die Straße hinauf verlegt!!! :frowning:((

Zur Sache: es ging um einen Unfall, bei dem meine Frau als Fahrerin eines PKW mit einer Straßenbahn kollidiert ist.
Der Polizist nun behauptet, am Unfallort hatte sie MITTEN AUF EINER SPERRFLÄCHE gestanden - was definitiv nicht wahr ist, aber leider vom Straßenbahnfahrer so bestätigt wurde. Auf der Straße IST zwar eine derartige Sperrfläche, aber sie war eben mindestens 30 Meter vom Unfallort entfernt!
Problem ist nur, daß die Angabe des Unfallorts im Protokoll ARG vage war - es war zwar die Straße und auch die Hausnummer angegeben, aber leider handelt es sich bei dem Haus um ein großes Verwaltungsgebäude von ca. 100 Metern Länge.

Bei dem Gerichtstermin hatten wir nun keine Chance, diese Aussage zu widerlegen, aber später ist meiner Frau eingefallen, daß von der Bahngesellschaft jemand seinerseits nochmal den Unfall aufgenommen und auch Bilder davon gemacht hatte.

Meine Frage ist nun: ist die Bahngesellschaft verpflichtet, die Fotos herauszugeben? Und wenn sie das nicht will, wer hindert sie daran, einfach zu behaupten die Aufnahmen würden nicht oder nicht mehr existieren?

Und bringt es überhaupt etwas, wenn ich dem Polizisten anhand der Bilder diese Falschaussage nachweisen kann? Das Bußgeldverfahren ist ja mit der Rücknahme des Einspruchs unwiderruflich abgeschlossen, oder nicht?

Was passiert mit einem solchen „Schnittlauch“, wenn man ihn der uneidlichen Falschaussage vor Gericht überführen kann? Und wenn es für ihn wirklich ernst wird: kommt meine Frau dann evtl. bei der ansässigen Polizei auf eine „schwarze Liste“???
Es ist fürchterlich für mich, diese Frage zu stellen, wo ich selbst Beamter bin, aber irgendwie habe ich seit dieser Verhandlung meinen Glauben in Recht und Ordnung ziemlich verloren… :frowning:((

Fragenden Gruß,
Robert

Hallo!

Vorgestern hatte meine Frau einen Gerichtstermin wegen eines
Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid.
Bei dem Termin hat ihr unser Anwalt dringend geraten, den
Einspruch zurückzunehmen, weil der Richter angesichts der
Aussage eines Polizeibeamten (sehr süffisant) angeboten hatte,
das Bußgeld noch „ein wenig“ zu erhöhen!

Besagter Polizist hat nämlich in seiner Aussage den Unfallort
locker um 30 bis 50 Meter die Straße hinauf verlegt!!! :frowning:((

Hi Robert,

wenn Du Deiner Sache absolut sicher bist, dann

  1. gehe mit dem Urteil in Berufung
  2. suche Dir umgehend einen neuen Anwalt
  3. stelle einen Beweisantrag, damit das Gericht die Fotos besorgt und
  4. beantrage und bestehe auf einem Ortstermin.

Vielleicht hast Du damit Glück, vielleicht kostet es auch nur noch mehr Zeit, Geld und Nerven.

Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

cu Norbert

Überleg doch mal…!
Mit welchem Recht willst du irgendwelche Fotos von irgendjemandem einfordern…?

Polizist und Straßenbahnfahrer haben ja wohl das gleich gesehen, sagen gleich aus…der Dritte, der Geld bezahlen muss, behauptet, das stimmt alles gar nicht…welcher Partei würdest du als Richter mehr Glauben schenken?

Ich denke, damit ist alles gesagt.

Gruß
Jeanny

Hi Jeanny

Mit welchem Recht willst du irgendwelche Fotos von
irgendjemandem einfordern…?

Polizist und Straßenbahnfahrer haben ja wohl das gleich
gesehen, sagen gleich aus…der Dritte, der Geld bezahlen
muss, behauptet, das stimmt alles gar nicht…welcher Partei
würdest du als Richter mehr Glauben schenken?

Glauben schenken hin oder her… wenn mir als Richter (nein, ich bin keiner) gesagt würde, das es Fotos von dem Unfall gibt, würde ich die auf jeden Fall anfordern lassen. Denn bei den Fotos kannst du dir sicher sein das sie die Wahrheit über den Standort sagen.
Auch Polizisten sind schließlich nur Menschen die sich durchaus auch mal irren können.

Gruß
Frank K.

Moin Robert

Dem, was Norbert geschrieben hat möchte ich noch etwas hinzufügen:

Wenn der Unfallort sich in Höhe eines größeren Verwaltungsgebäudes befindet gibt es auch Zeugen, die das Ganze beobachtet haben.

Diese könnte man finden und hätte somit auch unabhängige Zeugen.
Weiter Möglichkeiten der Zeugensuche wären zB:
In der Straßenbahn. Da fahren sicherlich einige Leute täglich
um diese Uhrzeit mit, die sich erinnern könnten.
Nahegelegene Geschäfte? Mitarbeiter? Kunden?
usw. usw. usw.

Aber: Finger weg von Eigenrecherchen.
Das soll jetzt keine Werbung sein, aber sowas ist eine Aufgabe
für einen Detektiv.
Zeugensuche gehört mit zu unserem (Branche) Aufgabengebiet.
Da wir so etwas häufig machen haben wir dementsprechend auch
Übung darin.

Wann war denn der Unfall / wo war der genaue Unfallort?

Gruß, masc

Danke schon mal und wieder etwas meinerseits…
@masc:
Zeugen gibt es, ja…
leider haben zwei „neutrale“ Zeugen etwas völlig diametral entgegengesetztes ausgesagt :frowning:((
Und im Verwaltungsgebäude gab es leider keine Zeugen - meine Frau hat sich dort erkundigt, weil sie schließlich dort auch arbeitet! Die Kollegen haben aber tatsächlich nichts gesehen.
Nun, andererseits haben sie hinterher doch das Auto mit der Straßenbahn auf den Schienen stehen sehen, aber bei der Verhandlung haben wir daran nicht gedacht…
Und unser Rechtsanwalt hat geradezu darauf gedrängt, den Einspruch zurückzunehmen, weil der Richter nach seiner Meinung auf jeden Fall in diesem Termin ein Urteil gefällt hätte - und das wäre seines Erachtens „gar nicht gut“ für uns ausgefallen.

@Frank:
Siehe oben, aber ein IRRTUM des Polizisten liegt hier wohl nicht vor: hier hat der Polizist GANZ EINDEUTIG und auf explizites Nachfragen nochmal ausdrücklich betont, daß sie MITTEN auf der schraffierten Fläche gestanden hätte, und daß er sich dabei ABSOLUT SICHER sei! SOWAS sagt man nicht, wenn man sich dabei irren könnte… In meinen Augen hat er sie ganz einfach bewußt „in die Pfanne gehauen“! DESHALB möchte ich ja auch gerne wissen, was passiert, wenn ich ihm die Falschaussage NACHWEISEN kann!!!

@Norbert:
Berufung ist leider nicht möglich - schließlich ist es nicht zu einem Urteil gekommen. Einen neuen Anwalt würde ich mir sonst durchaus schon gesucht haben…
Und das mit dem Beweisantrag ist so ne Sache - was ist, wenn die Bahngesellschaft einfach platt behauptet hätte, die Fotos seien nichts geworden?
Außerdem: die Sache hat schon Zeit, Geld und Nerven genug gekostet, in sofern würde ich das Ganze ohnehin am liebsten auf sich beruhen lassen. Nur diese FÜRCHTERLICHE LÜGENGESCHICHTE von dem besagten Polizisten, die läßt mich nicht mehr ruhig schlafen!!!

Ach ja, falls wer auf die Idee kommt, die beiden anderen könnten Recht haben, und meine Frau hätte sich nur Schutzbehauptungen mir gegenüber einfallen lasssen: NOPE! Ich habe das Wrack selber am Unfallort abgeholt, und der Stellplatz von dem Trümmer läßt wirklich NUR IHRE Schilderung zu!

Schönen Gruß nochmal,
Robert

DESHALB möchte ich ja

auch gerne wissen, was passiert, wenn ich ihm die
Falschaussage NACHWEISEN kann!!!

Nur diese FÜRCHTERLICHE

LÜGENGESCHICHTE von dem besagten Polizisten, die läßt mich
nicht mehr ruhig schlafen!!!

Nun, Robert,

auf falsche uneidliche Aussage steht eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten. Auf falsche eidliche Aussage (Meineid) immerhin ein Jahr.

Gruß Norbert

Hi!

Norbert hatte ja das übliche Strafmaß genannt.
Was könnte also der Polizist für eine Motivation gehabt haben, diese Aussage zu treffen?
Kennt Ihr Euch bereits?

Wie hoch sind die Kosten aus dem Bußgeldbescheid?

Geht es hier um Geld, oder um vermeintliches Recht?

Ich bin gerade dabei, mich mit einem Polizeibeamten ordentlich anzulegen und ich sage Dir, das kostet richtig Geld.
Bei mir geht es jedoch um sehr viel, daher ziehe ich das konsequent durch.

Sollte es in Eurem Fall um 200-300 DM gehen, schreibe dem Polizisten einen freundlichen Brief der beinhaltet, was Du von der Sache hältst (natürlich mit unangreifbaren Formulierungen), bezahle und vergiß es!

Grüße,

Mathias

Vorgestern hatte meine Frau einen Gerichtstermin wegen eines
Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid.
Bei dem Termin hat ihr unser Anwalt dringend geraten, den
Einspruch zurückzunehmen, weil der Richter angesichts der
Aussage eines Polizeibeamten (sehr süffisant) angeboten hatte,
das Bußgeld noch „ein wenig“ zu erhöhen!

Besagter Polizist hat nämlich in seiner Aussage den Unfallort
locker um 30 bis 50 Meter die Straße hinauf verlegt!!! :frowning:((

Zur Sache: es ging um einen Unfall, bei dem meine Frau als
Fahrerin eines PKW mit einer Straßenbahn kollidiert ist.
Der Polizist nun behauptet, am Unfallort hatte sie MITTEN AUF
EINER SPERRFLÄCHE gestanden - was definitiv nicht wahr ist,
aber leider vom Straßenbahnfahrer so bestätigt wurde. Auf der
Straße IST zwar eine derartige Sperrfläche, aber sie war eben
mindestens 30 Meter vom Unfallort entfernt!
Problem ist nur, daß die Angabe des Unfallorts im Protokoll
ARG vage war - es war zwar die Straße und auch die Hausnummer
angegeben, aber leider handelt es sich bei dem Haus um ein
großes Verwaltungsgebäude von ca. 100 Metern Länge.

Bei dem Gerichtstermin hatten wir nun keine Chance, diese
Aussage zu widerlegen, aber später ist meiner Frau
eingefallen, daß von der Bahngesellschaft jemand seinerseits
nochmal den Unfall aufgenommen und auch Bilder davon gemacht
hatte.

Meine Frage ist nun: ist die Bahngesellschaft verpflichtet,
die Fotos herauszugeben? Und wenn sie das nicht will, wer
hindert sie daran, einfach zu behaupten die Aufnahmen würden
nicht oder nicht mehr existieren?

Und bringt es überhaupt etwas, wenn ich dem Polizisten anhand
der Bilder diese Falschaussage nachweisen kann? Das
Bußgeldverfahren ist ja mit der Rücknahme des Einspruchs
unwiderruflich abgeschlossen, oder nicht?

Was passiert mit einem solchen „Schnittlauch“, wenn man ihn
der uneidlichen Falschaussage vor Gericht überführen kann? Und
wenn es für ihn wirklich ernst wird: kommt meine Frau dann
evtl. bei der ansässigen Polizei auf eine „schwarze Liste“???
Es ist fürchterlich für mich, diese Frage zu stellen, wo ich
selbst Beamter bin, aber irgendwie habe ich seit dieser
Verhandlung meinen Glauben in Recht und Ordnung ziemlich
verloren… :frowning:((

Fragenden Gruß,
Robert

Hallo Robert,
mein Tipp: Folge Deinem Anwalt. Du hast wirklich keine Chance da 1. Der Vorfall liegt ja bestimmt schon länger zurück, wenn Du noch 3 Zeugen findest wirst Du auch 3 verschiedene Angaben haben. Der Richter wird sich deshalb an die Aussage des Polizisten halten. 2. Für den Richter ist das eine Bagatell - Angelegenheit. Er wird sich nicht die Mühe machen weiteres Beweismaterial anzufordern und zu sichten. Und er wird sauer auf jeden sein, der in dieser „Bagatelle“ weiter rührt. Ist zwar bitter für Dich, aber leider realistisch. Mir ist mal jemand an mein Auto gefahren und geflüchtet, ich habe aber die Nummer notiert. Der Schaden war sehr gering (ca. 150,-) . Da die Unfallverursacherin mir den Schaden nicht freiwillig zahlen wollte habe ich sie angezeigt. Sie wurde verurteilt und ging in Revision. Damit kam sie durch, ich hatte damals den Eindruck der Richter wollte es einfach nur vom Tisch haben. Gruß elmore

Mit welchem Recht willst du irgendwelche Fotos von
irgendjemandem einfordern…?

Polizist und Straßenbahnfahrer haben ja wohl das gleich
gesehen, sagen gleich aus…der Dritte, der Geld bezahlen
muss, behauptet, das stimmt alles gar nicht…welcher Partei
würdest du als Richter mehr Glauben schenken?

Ich denke, damit ist alles gesagt.

Praktisch magst Du damit Recht haben, befriedigend ist das aber unter gar keinen Umständen.
Nur weil die Umstände gegen jemanden zu sprechen scheinen soll derjenige das einfach so hinnehmen und gute Miene zum bösen Spiel machen?
Finde ich keine gute und hilfreiche Aussage.

MecFleih

Hallo Robert,

Dein Anwalt hat vermutlich aufgrund seiner (unterstellten) langjährigen Gerichtspraxis schon folgende Erfahrung gemacht: „Ein Polizist lügt vor Gericht nie“. Dies wird mir (natürlich in informellen Gesprächen) immer wieder von vielen Strafrichtern bestätigt. Begründung: Was soll denn der ehrenwerte deutsche Beamte für ein Motiv haben, vor Gericht eine Falschaussage abzuliefern? Keines! Und darum wird im in aller Regel geglaubt. Selbst wenn den polizeilichen Zeugen innerliche Zweifel plagen, so habe ich es nur sehr selten erlebt, daß er dies vor Gericht einräumen wird. Ich hatte selbst mal ein Verfahren, bei dem zwei der Entlastungszeugen nur knapp an einem Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage vorbeikamen, weil das grüne Männchen felsenfest behauptet hat, nur seine Version sei die einzig wahre.

Das Schlimme daran ist nur: Die Beamten haben regelmäßig derart viele - häufig gleichgelagerte - Verfahren, daß sie sich an Details des einzelnen Falles mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht mehr erinnern können. Vor Gericht geht der Fall dann jedoch erst etliche Monate später. Daher sieht man auf den Gerichtsfluren auch viele Beamte, die sich vor ihrer Zeugenaussage (also kurz vor dem Termin) nochmal ihren damaligen Bericht ansehen. Fragt der Richter dann: „Können Sie sich denn wirklich an alle Einzelheiten erinnern, die Sie heute vor Gericht zu Protokoll gegeben haben, obwohl der Vorfall nun doch schon so lange zurückliegt?“, so antwortet der brave Beamte (in Kenntnis seines soeben durchgelesenen Protokolls): „Aber sicher, Herr/Frau Vorsitzende®, als wenn es gestern gewesen wäre!“

Soviel zum Alltag bei deutschen Gerichten und zur Chancengleichheit beim strengen Beweismittel der Zeugenaussage …

Gruß

IWC

So einfach ist das Beamtenleben:

Mit welchem Recht willst du irgendwelche Fotos von
irgendjemandem einfordern…?

Das würde ich das Recht der Wahrheitsfindung nennen, sollten Richter sich nicht mehmen lassen.

Polizist und Straßenbahnfahrer haben ja wohl das gleich
gesehen, sagen gleich aus…der Dritte, der Geld bezahlen
muss, behauptet, das stimmt alles gar nicht…welcher Partei
würdest du als Richter mehr Glauben schenken?

So einfach ist das also! Glauben heißt nichts wissen. Eben genau deswegen ja müssen die Bilder her. Sobald die vorliegen, sind neue Tatbestände vorhanden, die ein neues Verfahren ermöglichen.

Ich denke, damit ist alles gesagt.

Ja-ja, damit hast Du Dich geoutet auch ohne Deine Vika vorher gelesen zu haben. Das Beamtenprinzip heißt: die Akten müssen vom Stapel a) unerledigt -> nach Stapel b) erledigt. Und wenn damit keine Mühe verbunden ist, umso besser. Das ist so sicher wie die Pension.

Gruß Richard
(keine Beamter)

So ist es

…, ich hatte damals den
Eindruck der Richter wollte es einfach nur vom Tisch haben.

Richtig: wie schon unten in meinem Posting an Jeanny gesagt (so einfach ist das Beamtenleben). Von Stapel a) nach Stapel b) und dann weg mit den Scheißakten.

Genau aus diesem Grund werden auch vor Gericht so gerne Vergleiche geschlossen. Jede Partei zahlt seinen Anwalt, und das Gericht muß keine Akte anlegen. Es herrscht das Vergessensprinzip. Richter neigen im ureigensten Interesse zum Schlichter.

Jetzt werden sich die Richter, die hier mitlesen, aufschreien, sie seien so überlastet und es wären zu wenig Stellen besetzt. Aber Standardfälle per Computer richten lassen, wollen sie auch wieder nicht. Sie könnten am Ende gleich selbst wegrationalisiert werden, ist wohl ihre größte Sorge.

Gruß Richard

Richter sind keine Beamten!!!

Das würde ich das Recht der Wahrheitsfindung nennen, sollten
Richter sich nicht mehmen lassen.

Richter sind in der Auswahl ihrer Mittel frei - manchmal leider.

So einfach ist das also! Glauben heißt nichts wissen. Eben
genau deswegen ja müssen die Bilder her. Sobald die vorliegen,
sind neue Tatbestände vorhanden, die ein neues Verfahren
ermöglichen.

Es liegen hier keine neue Tatbestände, sondern nur neue Beweismittel vor.
Nach Rücknahme des Einspruchs ist das Verfahren abgeschossen. Es ist nichts mehr daran zu machen (steht so im Gesetz - keine Beamten- oder Richterwillkür)
Ich empfehle diesbezüglich einen Blick in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Hier bleibt nur ein Antrag auf „Begnadigung“, klingt komisch, heißt aber so.

Ja-ja, damit hast Du Dich geoutet auch ohne Deine Vika vorher
gelesen zu haben. Das Beamtenprinzip heißt: die Akten müssen
vom Stapel a) unerledigt -> nach Stapel b) erledigt.

siehe hier den Betreff.

Und
wenn damit keine Mühe verbunden ist, umso besser. Das ist so
sicher wie die Pension.

Neidisch??

Gruß
HaWeThie
(Beamter)

Hallo Norbert,

wenn Du Deiner Sache absolut sicher bist, dann

  1. gehe mit dem Urteil in Berufung

gibt es im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht.
Durch Rücknahme des Einspruchs vor Gericht wurde der Bescheid rechtskräftig und ist durch nichts mehr zu ändern

  1. stelle einen Beweisantrag, damit das Gericht die Fotos
    besorgt und
  2. beantrage und bestehe auf einem Ortstermin.

Das hätte alles in der Hauptverhandlung erfolgen müssen.
Nun ist es zu spät.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Vorgestern hatte meine Frau einen Gerichtstermin wegen eines
Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid.

Wogegen habt ihr denn Einspruch eingelegt? - Doch nicht gegen die Variante auf der Sperrfläche, davon habt ihr doch erst beim Gerichtstermin erfahren. Also habt ihr nur das Bußgeld bezahlt, dass wohl jeder zahlt, wenn er eine Straßenbahn rammt.

Besagter Polizist hat nämlich in seiner Aussage den Unfallort
locker um 30 bis 50 Meter die Straße hinauf verlegt!!! :frowning:((

s.o. wäre nur interessant, wenn der Richter daraufhin das Bußgeld erhöht hätte bzw. das Bußgeld zu hoch bemessen war ohne den Verstoß mit der Sperrfläche. Hat man Euch vor Ort kein Verwarngeld angeboten? - Habt Ihr es abgelehnt?

Übrigens interessant ist natürlich auch die Frage, ob Ihr Euch mit dem Cop vor Ort angelegt habt. Das könnte ein Grund dafür sein, dass der Unfallort sich wundersamerweise vorverlegt hat. Ihr wisst ja, wer am längeren Hebel sitzt!

Gruß

Hallo Udo!

Vorgestern hatte meine Frau einen Gerichtstermin wegen eines
Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid.

Wogegen habt ihr denn Einspruch eingelegt? - Doch nicht gegen
die Variante auf der Sperrfläche, davon habt ihr doch erst
beim Gerichtstermin erfahren. Also habt ihr nur das Bußgeld
bezahlt, dass wohl jeder zahlt, wenn er eine Straßenbahn
rammt.

Einspruch war gegen das Bußgeld, richtig.
Nach Aussage meiner Frau und eines Zeugens stand meine Frau bereits seit ungefähr einer Minute auf den Schienen, als die Straßenbahn klingelnder- aber nicht bremsenderweise in sie hineinfuhr. (Meine Frau wollte auf der Straße wenden, was an DIESER Stelle auch erlaubt war!)
Und DAFÜR dann 130,-DM Strafe zu zahlen und zwei Punkte zu kassieren fanden wir NICHT angemessen!

Besagter Polizist hat nämlich in seiner Aussage den Unfallort
locker um 30 bis 50 Meter die Straße hinauf verlegt!!! :frowning:((

s.o. wäre nur interessant, wenn der Richter daraufhin das
Bußgeld erhöht hätte bzw. das Bußgeld zu hoch bemessen war
ohne den Verstoß mit der Sperrfläche. Hat man Euch vor Ort
kein Verwarngeld angeboten? - Habt Ihr es abgelehnt?

Der XXXXX, äh, Polizist hat meine Frau am Tatort auf ihren Einwand „der kann doch nicht einfach in mich reinfahren!“ mächtig zusammengeschXXXen, sie dürfe hier sowieso nicht wenden, und warum denn der StraBa-Fahrer wohl absichtlich einen Unfall verursachen solle. An DIESE Diskussion konnte er sich allerdings vor Gericht auch nicht mehr erinnern…

Ein Verwarnungsgeld hat man ihr übrigens NICHT angeboten - sie durfte sich lediglich den Spruch anhören: „Sie bekommen Bescheid!“

Was übrigens auch noch interessant ist: diese Fahrweise der Straßenbahnen ist hier in Düsseldorf leider tägliche Praxis! Zur Zeit läuft auch ein Gerichtsverfahren, das die Rheinbahn gegen die Stadt Düsseldorf angestrengt hat. Hier hatte die Straßenbahn einen Rettungswagen MIT BLAULICHT und Sondersignal auf der Kreuzung abgeschossen, und auch hier gibt es mindestens drei neutrale Zeugen die bestätigt haben, daß die Straßenbahn nur geklingelt, aber nicht gebremst hat (Und als Fußgänger am Düsseldorfer Hauptbahnhof macht man dieselbe Erfahrung ohnehin täglich…) Aber all das hält die Rheinbahn doch nicht davon ab, vor Gericht zu ziehen und Schadenersatz zu verlangen :frowning:((

Übrigens interessant ist natürlich auch die Frage, ob Ihr Euch
mit dem Cop vor Ort angelegt habt. Das könnte ein Grund dafür
sein, dass der Unfallort sich wundersamerweise vorverlegt hat.
Ihr wisst ja, wer am längeren Hebel sitzt!

Nein, mit Sicherheit nicht! Ich war nämlich nicht dabei (ich KANN hin und wieder ein ganz klein wenig cholerisch werden), und meine Frau ist in der Beziehung eher schüchtern…

Langer Rede kurzer Sinn: mit dem Bußgeld haben wir uns inzwischen abgefunden, es ist ja ohnehin nicht mehr zu ändern.
Die Schuldfrage zu klären in Sachen Schadenersatz dürfte mit diesem Ausgang des Verfahrens auch nicht unbedingt leichter geworden zu sein, aber mir geht es in erster Linie nur noch um Rache! (sorry)
WENN ich die Fotos in die Finger bekommen KANN, dann werde ich auf jeden Fall Strafanzeige erstatten wegen dieser Falschaussage! Der Uniformträger hat nämlich vor Gericht auf die ausdrückliche Frage „kann es nicht sein, daß der PKW vielleicht ein paar Meter VOR oder HINTER der Sperrfläche stand?“ wörtlich geantwortet: „nein, das Auto stand mitten auf der schraffierten Fläche!“ UND DAS WAR EBEN DEFINITIV NICHT DER FALL!

Schönen Gruß,
Robert
*immer noch kochend*

Wir wollen doch realistisch bleiben…
HI,

natürlich reden ich von der Praxis, darum geht es hier doch wohl auch. Mitleidsbekundungen hat der Fragesteller doch wohl nicht erwartet, sondern eher eine realistische Einschätzung seiner Situation…, oder?

Natürlich ist es bitter, wenn man sich im Recht glaubt (oder ist), ich denke aber, dass es keine Chance gibt, an diese Fotos überhaupt heranzukommen. Wenn dann Aussage gegen Aussage steht, geht es natürlich auch vor Gericht um Glauben, denn Wissen kann der Richter meistens nicht, was tatsächlich passiert ist. Beweise und Aussagen werden abgewogen, daraus gewinnt das Gericht eine Auffassung, danach wird entschieden, anders geht es leider nicht! Es sei denn, es würden nur noch Richter mit hellseherischen Fähigkeiten eingestellt.

Gruß
Jeanny

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Robert,

ich habe noch ein paar kleine Anmerkungen zu deinem Fall:

Nach Aussage meiner Frau und eines Zeugens stand meine Frau
bereits seit ungefähr einer Minute auf den Schienen,

Auch zum Wenden darf nicht auf den Schienen gehalten werden (nur ganz kurz!!) Es kommt natürlich auf die örtlichen Gegebenheiten an - grundsätzlich sind aber Schienen tabu.

als die
Straßenbahn klingelnder- aber nicht bremsenderweise in sie
hineinfuhr. (Meine Frau wollte auf der Straße wenden, was an
DIESER Stelle auch erlaubt war!)
Und DAFÜR dann 130,-DM Strafe zu zahlen und zwei Punkte zu
kassieren fanden wir NICHT angemessen!

Das entspricht dem Regelsatz des Bußgeldkataloges

Ein Verwarnungsgeld hat man ihr übrigens NICHT angeboten - sie
durfte sich lediglich den Spruch anhören: „Sie bekommen
Bescheid!“

Bei einem „Bußgeldbewährtem“ Verstoß ist das auch nicht möglich.
Bußgeldbewährt ist ein Verstoß, wenn er ohne Gebühren und Auslagen mindestens mit 80,- DM bedroht ist.

Langer Rede kurzer Sinn: mit dem Bußgeld haben wir uns
inzwischen abgefunden, es ist ja ohnehin nicht mehr zu ändern.

Stimmt, siehe mein Posting weiter unten

Die Schuldfrage zu klären in Sachen Schadenersatz dürfte mit
diesem Ausgang des Verfahrens auch nicht unbedingt leichter
geworden zu sein, aber mir geht es in erster Linie nur noch um
Rache! (sorry)
WENN ich die Fotos in die Finger bekommen KANN, dann werde ich
auf jeden Fall Strafanzeige erstatten wegen dieser
Falschaussage!

Die Möglichkeit besteht natürlich.

Der Uniformträger hat nämlich vor Gericht auf
die ausdrückliche Frage „kann es nicht sein, daß der PKW
vielleicht ein paar Meter VOR oder HINTER der Sperrfläche
stand?“ wörtlich geantwortet: „nein, das Auto stand mitten auf
der schraffierten Fläche!“ UND DAS WAR EBEN DEFINITIV NICHT
DER FALL!

Schönen Gruß,
Robert
*immer noch kochend*

Cool down,

Gruß
HaWeThie

Staatsanwalt
Hallo Robert,

meine Meinung dazu:
Du kannst den Vorfall bei der Staatsanwaltschaft melden (auch ohne Anzeige). Die müssen dann aktiv werden und den Fall überprüfen. Später kannst Du dann einmal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen was die Ermittlungen gebracht haben.

Lehnen die eine weitere Bearbeitung ab dann vergiss es.

Also setze Dich mit denen in Verbindung, schildere denen Deinen Fall und warte ab.

Gruß

Friedrich

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