Fahrer A und B haben einen Unfall.
Fahrer A hat auf der Stadtautobahn den Fahrstreifen von links nach rechts gewechselt und ist in das Fahrzeug von Fahrer B gefahren es kam deswegen zu einer Kollision.
Fahrer A gab auch nach dem Unfall seine Schuld zu und bat keine Polizei auch bot er gleich eine preiswerte Werkstatt an.
Bei der Versicherung schildert A nun den Unfall völlig anderes, so dass Fahrer B Schuld wäre.
Nun soll der Schaden 50/50 berechnet werden.
Nun meine Frage: Kann Fahrer A wegen Falschaussage oder ähnlichem nun irgendwie belangt werden? Was kann ich sonnst noch dagegen tun?
Vielen Dank für eine Antwort
Moni
Hallo Moni, das hört sich nicht gut an. Um eine falsche Aussage zu widerlegen muss man das den tatsächlichen Sachverhalt nachweisen können. Bei der geschilderten Unfallsituation kann natürlich jeder der Beteiligten Schuld sein. Da man das in der Regel nicht genau nachweisen kann gibt es in diesen Fällen die sogenannte Quotelung. Wie bei Dir jetzt angewendet. Wenn der Unfallgegener nicht so ehrlich ist und den tatsächlichen Ablauf zugibt würde höchstens ein Zeuge helfen der alles genau beobachtet hat. Fehlt der siehts mit dem Nachweis mau aus. Deshalb, auch wenn an der Unfallstelle anscheinend alles ok erscheint ist die Zuhilfenahme der Polizei, soweit die überhaupt noch solche Schäden aufnimmt (ohne Personenschaden), ratsam. Zumindest sollte man sich aber den Ablauf schriftlich geben lassen. Sorry, aber hier hat sich der Gegner beraten lassen um selbst einen Teil seines Schadens, den er sonst ja allein zahlen müsste, zu bekommen. Ich würde noch einmal die Versicherungen kontaktieren und auf den anderen Schadenhergang hinweisen. Die müssten dann noch einmal prüfen wer recht hat. Aber wie gesagt, das ist leider technisch nicht immer möglich. Sorry, besser kann ich nicht helfen. Ich wünsche alles Gute und einen fairen Ausgang der Angelegenheit.
Gruß, Roland
zunächst ist eine falschaussage ein strafrechtstatbestand und kann auf antrag -anzeige von dier - strafrechtlich verfolgt werden.
ebenso bei dem versicherer - vericherungsbetrug -
melde das deinem versicherer und lass nicht locker-drohe notfalls mit vortandsbeschwerde - bundesaufsichtsamt usw.
der versicherer kann auch durch einen sachverständigen an hand der schadenfotos beider beteiligter fahrzeuge im regelfall herausfinden wer tatsächlich die spur gewechselt hat. in wenigen fällen aber leider nicht- ist aber eher selten.
wichtig ist aber - dafür das du den anderen der falschaussage bezichtigst - musst du beweise vorbringen können, sonst dreht der andere den spieß um und beschuldigt dich - also das vorgehen sollte zunächst sehr genau überlegt werden.
du kannst auch gegen den versicherer der dir nur 50 % zahlen möchte klagen- über anwalt-dann muß der richter entscheiden wer die spur gewechselt hat oder nicht - aber orsicht wenn du den prozess erlierst zahlst du die gesammten prozesskosten- außer du hasst ein rechtsschutzersicherung - dann auf jeden fall klagen.
wenn du zeugen hast - sollen diese gegenüber dem versicherer aussagen.
50/50 kommt daher, dass wenn der unfallvorgang so nicht aufklärbar ist, und keine unabhängigen zeugen zur verfügung stehen, die klar aussagen der oder der hat dies oder jenes gemacht, wird nach § 17 StVG der schaden jeweils zu 50 % aufgeteilt.