Falschaussage Vaterschaft unbekannt

Angenommen eine Mutter wird von dem Kindsvater, der einige finanzielle Probleme hat, darauf gedrängt beim Jugendamt eine Falschaussage zu treffen - dass sie den Vater des Kindes nicht kenne… man entwirft eine stimmige Story - >betrunken und Filmriss…

Hallo

Was passiert, wenn die Mutter zum Jugendamt geht und einen Vaterschaftstest beantragt? Wird sie bezüglich der Falschaussage von damals Probleme bekommen?

Anzunehmen. Hier gab es die Frage schon mal, Experten-Antwort ist der letzte Beitrag von Ingrid Schumacher:
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/1069982/…

Der Kindsvater wird wohl auch Probleme bekommen, nehme ich an. Jedenfalls, wenn irgendwie nachweislich ist, dass am Anfang der Kontakt noch da war. - Dass ihm irgendwie nicht aufgefallen sein sollte, dass da plötzlich ein Kind da war, und er aber keinen Unterhalt zahlt, wäre ja nicht sehr glaubwürdig. Auch wenn er erzählen sollte, die Mutter habe ihm erzählt, das Kind sei nicht von ihm, wäre sehr wenig glaubwürdig.

Den Kindsvater aus der Geschichte aber wieder rauszuhalten, würde ich nicht für ratsam halten.

Auf jeden Fall müssen beide oder nur die Mutter das UVG zurückzahlen. 6 Jahre UVG für ein Kleinkind dürften ca. 20.000 Euro sein.

Oder soll sie hierauf nicht eingehen und so tun, als hätte sie völlig neue Informationen erhalten… das wäre eine neue sehr gewagte Lüge…

Eine völlig neue Information? Dass sie sich plötzlich wieder daran erinnern kann, wer es war? Oder dass sie ohnmächtig war, und er sich jetzt erst als Vater zu erkennen gegeben hat? So wie bei der Marquise von O.? Und was ist, wenn er was anderes erzählt? Sonst hätte er nämlich den Schwarzen Peter alleine, und das wird er wohl nicht freiwillig mitmachen.

Was soll die Mutter am Besten tun???

Ich glaube, dass es das Beste wäre, die Wahrheit zu sagen. Alles andere wäre nicht nur ein Stress ohne Ende, sondern würde wahrscheinlich auch nicht funktionieren. Und wenn sie alles so lässt, dürfte sie ja dem Kind niemals verraten, wer sein Vater ist. So ein Familiengeheimnis ist eine sehr große Belastung, und kann auch später zu einem Zerwürfnis zwischen Mutter und Kind führen.

Viele Grüße

Hallo,

die Mutter sollte sich als erstes mit dem Kindsvater auseinandersetzen. Wenn die Selbständigkeit genug abwirft, ist er vielleicht auch so bereit das Kind zu fördern.
Sollte das zu Nichts führen, kann sich die Mutter immer noch weitere Schritte überlegen.

Grüße

Hallo,

die Mutter sollte sich als erstes mit dem Kindsvater auseinandersetzen. Wenn die Selbständigkeit genug abwirft, ist er vielleicht auch so bereit das Kind zu fördern.

Man sollte bedenken, dass es nicht nur um Geld geht, sondern auch um die Tatsache, dass entweder das Kind zur Geheimhaltung verpflichtet werden muss, oder dem Kind gegenüber der Vater geheim gehalten werden muss, oder dass man ständig in der Angst lebt, dass es doch noch rauskommen könnte.

Und sie bliebe erpressbar. Kein schöner Zustand.

Viele Grüße

Hallo,

unerwähnt blieb bis jetzt,das dem Kind beim Anleben des Vater´s
keine Halbwaisenrente zusteht und es auch in der Erbfolge Väterlicherseits nicht berücksichtigt bzw.ausgeschlossen wird.

LG Bollfried

PS:Nicht immer ist der eigene Vorteil,auch der des Kindes.

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Hallo Simsy Mone,
es geht aussschließlich um die Zukunft des Kindes - nichts wird geheim gehalten, der Vater weiss genau, dass es sein Kind ist, er hat auch alle Rufnummern und Kontaktdaten - interessiert ihn aber nicht - alles Beteiligten drum herum wissen auch, dass er der Vater ist - nur offiziell ist es nicht auf SEINE Forderung heraus.
Das Kind kennt ihn ja auch und die Mutter fragt immer danach, ob sie den Kontakt wieder herstellen soll. Das Kind (11): Wenn er sich nicht für mich interessiert - was soll ich als Kind dann wollen…

Es geht nur um das Kind - alles andere ist unwichtig!

Hallo

es geht aussschließlich um die Zukunft des Kindes - nichts wird geheim gehalten, …

Dann ist es doch nur eine Frage der Zeit, wann es auch die Behörden erfahren, oder eine Frage des Zufalls. Es kommt sicher besser, wenn die Mutter von sich aus den Behörden Mitteilung macht, als wenn sie überführt wird. -

Mit der Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Unterhaltszahlungen nehme ich meine Vermutungen zurück. Das scheint ein sehr komplizierter und ungeklärter Fall zu sein. Hier das gleiche Thema in einem Jura-Forum, allerdings hatte da die Kindsmutter aus eigenem Wunsch den Vater als unbekannt angegeben:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=203681
Die dort diskutierenden Juristen konnten sich offensichtlich nicht einig werden.

Wenn nachweisbar ist, dass der Vater von Anfang an wusste, dass er der Vater des Kindes ist, muss er nach meiner Vermutung nach Lektüre dieses verlinkten Threads, falls ich ihn richtig verstanden habe, den Unterhalt nachzahlen.

Viele Grüße