Falschaussage vor Gericht, man kanns beweisen

Angenommen, jemand kauft ein Tier und im nachhinein stellen sich Mängel/Krankheiten heraus, die vorher schon vorhanden waren.

Es geht hier um mehrere „Sachmängel“ (Krankheiten) bei einem Tier, die vor Verkauf verschwiegen wurden. Verkäufer benennt Personen, die bezeugen können, dass die Mängel NICHT vorher schon bestanden.
Der Verkäufer behauptet:

  1. Tier wurde öfter besichtigt (daher kann der eine Mangel ausgeschlossen werden) 2. K hat selbst diesen Tierarzt beauftragt. Hat einen Mangel festgestellt, was aber keine Probleme bereitet. Der andere Mangel soll NACH dem Kauf entstanden sein! 3. K sagte, er hat noch nicht viel Erfahrung.

Zu 1: Tier wurde definitiv nur 1 x besichtigt!!!
Zu 2: K wollte eine tierärztliche Untersuchung, V besorgte den eigenen und machte auch Termin aus
Zu 3: K sagte, hat schon viele, viele Jahre Erfahrung!

Und zu den „nachträglich“ entstandenen Krankheiten bringt der V Argumente hervor, die durch die örtl. Gegebenheit und Unterbringung des Tieres NICHT dazu geführt haben kann. Zeugen können daher nicht die Wahrheit sagen!!!

Wenn K nun vor Gericht beweisen kann, dass Punkt 1-3 schonmal gelogen sind, wie sieht dann die Glaubwürdigkeit des Verkäufers in Bezug auf die Mängel vor dem Richter aus?
Zudem kann K ebenfalls Zeugen benennen, die bezeugen, daß Mängel nicht im neuen Heim hervorgerufen wurden.

Hi,

vielleicht solltes Du genauer erklären um welchen Mangel es sich handelt. Dann kann man vielleicht besser beurteilen, wie schlüssig die Sache ist.

Wie der Richter die Glaubwürdigkeit einschließt hängt u. a. vom Richter und von der Schlüssigkeit der vorgebrachten Beweise ab.

Gruß
Tina