Falschaussage vor Gericht

Meine Ex- Frau hat mich wegen Bedrohung angezeigt, was aber nicht stimmt.
Die Geschichte ist folgendermaßen: kurz vor unserer Scheidung gab es oft heftige Streitereien und ich machte den Vorschlag auszuziehen, aber meine Frau hielt es für besser, wenn sie auszieht. Daraufhin habe ich ihr geholfen, die neue Wohnung einzurichten und wir haben mehrere Tage und Nächte dort zusammen verbracht und gearbeitet.
In dieser Zeit gab es keinen Streit, die Atmosphäre war gut und entspannt,es war wie eine stille Abmachung. Wir hatten Spaß und auch mehrmals noch Sex.
Irgendwann später hatte ich eine neue Freundin und aus verschiedenen Gründen gab es wieder Streit zwischen mir und meiner Ex- Frau. Meine Frau zeigte mich wegen einer Morddrohung an. Ich habe sie zwar nicht bedroht, aber darum geht es hier jetzt gar nicht, sonder darum, daß sie in den darauf folgenden diversen Gerichtsverhandlungen immer wieder gelogen hat, und zwar, daß ich nie in ihrer neuen Wohnung gewesen, bzw. nur einmal dagewesen bin, um Möbel abzuliefern, um
ihre Lüge vor Gericht noch intensiver und glaubhafter erscheinen zu lassen.
Das Gericht glaubte ihr- leider- und ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun habe ich alte Bilder gefunden, auf denen zu sehen ist, daß ich sogar nackt in ihrer neuen Wohnung bin. Sie hat mich da fotografiert.
Diese Bilder sind der Beweis, daß ich nicht nur einmal zum Möbelabliefern dagewesen bin.
Was kann ich jetzt damit machen? Kann mir jemand helfen?

Was kann ich jetzt damit machen? Kann mir jemand helfen?

Zunächst einmal ist das eine Frage für das Brett Allgemeine Rechtsfragen, wo sie natürlich umformuliert werden muss, weil sie sonst nicht regelkonform ist.

An sich kann man dir aber nur raten, dir schnell einen Anwalt zu nehmen.

Ist die Rechtsmittelfrist schon abgelaufen? Wenn nein, solltest du sofort Berufung einlegen, denn wenn in den Fotos wirklich ein Gegenbeweis zu sehen ist, erschüttert das vielleicht die ganze Glaubwürdigkeit der Zeugin; ob es reicht, das Urteil aufzuheben, kann natürlich niemand vorhersagen.

Levay

Mein Vorschlag:
Zur Staatsgewalt gehen und Anzeige gegen sie (die EX) wegen (vermutlich) §153 StGB - falsche uneidliche Aussage erstatten. Günstig wäre wenn man dem Staatsanwalt, der die erste Verhandlung führte, einen Brief schreibt.
Für den Fall kann man sich einen Anwalt sparen.
Evtl. käme ja auch noch §145d StGB - Vortäuschen einer Straftat in Frage.

Davon geht die eigene Bestrafung aber auch nicht weg.

Und die Anzeige nimmt der Staatsanwalt eh nicht persönlich auf.

Levay

Davon geht die eigene Bestrafung aber auch nicht weg.

Da hast du recht

Und die Anzeige nimmt der Staatsanwalt eh nicht persönlich
auf.

Steht nicht im § 160 I StPO geschrieben

"(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. "

Und wenn ich dem Staatsanwalt einen Brief schreibe, dann hat er Kenntnis einer 'Straftat und muss ermitteln (lassen).

siehe auch § 152 II StPO

„(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Levay

Gruß
hatchbeck

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Und wenn ich dem Staatsanwalt einen Brief schreibe, dann hat
er Kenntnis einer 'Straftat und muss ermitteln (lassen).

Das stimmt so nicht. Die Staatsanwaltschaften sind unterschiedlich organisiert, und die Sache wird den an den zuständigen Staatsanwalt abgegeben. Die Anzeige an einen bestimmten StA zu schicken, dürfte die Sache eher verzögern; einen Sinn sehe ich darin schon gar nicht.

Levay