Falschaussage zu Waffengebrauch

Mal angenommen in einer Mietswohnung leben 2 Parteien parterre nebeneinander. Der eine hat einen Garten wo sich des öfteren Personen aufhalten, der andere hat nur ein Fenster von dem aus er direkete Sicht auf den Garten hat.

Mieter 1 zündet in seiner Wohnung einen Knallkörper. Daraufhin ruft Mieter 2 die Polizei, die daraufhin bei Mieter 1 eine Hausdurchsuchung durchführt, da Mieter 2 behauptet hat Mieter 1 hätte eine Langwaffe aus dem Fenster gehalten, auf den Hund gezielt und dann vorbeigeschossen. Bei Mieter 2 handelt es sich um mehrere verwandte Personen, die Ihre Aussagen gegenseitig vor der Polizei bekräftigt haben. Die Polizei findet im Rahmen der Durchsuchung keine Waffe oder nur annäherend ähnliches vor, lediglich Knallkörper.

Was kann Mieter 1 rechtlich unternehmen um sich zu wehren?

Vielen Dank für Ihre Anworten

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Was kann Mieter 1 rechtlich unternehmen um sich zu wehren?

seinerseits Strafanzeige und Strafantrag wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschung einer Straftat stellen.

Gruss

Iru

Wie sind denn die chancen auf Erfolg der Klage? Mieter 2 besteht aus mehreren verwandten Personen, die Ihre Ausságe gegenseitig bekräftigen. Weiter behauptet Mieter 2, Mieter 1 hätte ja noch genügend Zeit gehabt die Langwaffe ausser Haus zu bringen?!

MFG

Hallo,

die „Klage“ wird der Staatsanwalt erheben, nicht der Mieter. Er stellt nur die Strafanzeige/den Strafantrag.

Dann beginnen die Ermittlungen der Polizei und aufgrund des Ermittlungsergebnisses kommt ein Strafbefehl oder eine Hauptverhandlung, vielleicht aber auch eine Einstellung.

Ein Kostenrisiko für den Anzeigenden besteht erstmal nicht.

Eins ist jedenfalls sicher: Nicht der, der die meisten Zeugen hat, überzeugt (und gewinnt).

Gruss

Iru

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Mieter 2 wird dann wohl Anzeige erstatten.

MFG

Irgenwie habe ich das Gefühl, dass dies nach allen Antworten der falsche Rückschluss ist!

haben Personen aus dem Umfeld des Mieters 2 gesehen, dass und wohin der Mieter 1 die Waffen entsorgt hat?

Wenn nein, dann lies bitte mal alle bisherigen Antworten durch …

Irgenwie habe ich das Gefühl, dass dies nach allen Antworten
der falsche Rückschluss ist!

Oder ein Fiptehler?

Sollte bestimmt heißen, dass Mieter 1 nun den Mieter 2 anzeigen wird.

Sollte man auch machen, denn auch wenn „nichts“ bei herum kommt, so würden Falschaussager sich doch vielleicht überlegen, ob sie das nochmal machen würden.

Hallo,

Bei Mieter 2 handelt es
sich um mehrere verwandte Personen, die Ihre Aussagen
gegenseitig vor der Polizei bekräftigt haben.

Die Zeugen haben also alle gleichzeitig zufällig aus dem Fenster geschaut:wink:
Aus welchem Grund?

Gruß:
Manni