Hi!
Nun würde es mich sehr freuen, hierzu ein paar Fakten zu
bekommen. Ich habe eine ernsthafte Frage gestellt, auf welche
ich auch gerne eine, optimalerweise durch Fakten und/oder
Beispile untermauerte, Antwort bekommen würde.
Dies konntest Du bislang nicht bieten.
Ich frage nochmals, etwas anders diesmal: ist es möglich, vor
Gericht zu behaupten, jemanden auf einem deutlichen Foto nicht
erkennen zu können, ohne Konsequenzen für einen der
Beteiligten fürchten zu müssen?
Es ist nicht möglich - ist das so schwer zu verstehen??
Möglich ist es falsch auszusagen - aber es ist (außer im
Aussagenotstand) strafbar und Punkt. Wenn du weißt wer es ist
und (vorsätzlich) sagst, du weißt es nicht, dann ist es
strafbar. Einfach genug erklärt?
Nein. Es ist noch nicht geklärt, nach welchen Kriterien (ausser dem gesunden Menschenverstand, welchen Mike mir ohnehin abzusprechen scheint…) beurteilt wird, ob jemand nun auf diesem Bild eine ihm nachweislich bekannte Person erkennen können muss, sodass man den nächsten Schritt, die Verfolgung der Falschaussage, erfolgreich einleiten kann.
Richter lassen sich im allgemeinen nicht verarschen.
Und ich kann nur wiederholen, dass mir, unabhängig von der
ordinären Formulierung, diese Antwort keineswegs ausreicht.
Nein Richter lassen sich nicht verarschen und haben meistens
mit Gerichtsverhandlungen viel mehr Erfahrung (no na) als ein
Zeuge. Es wird genug gelogen vor Gericht und niemand wird
bestraft (mangels Beweis), es kommt aber auch zu genügend
Verurteilungen wegen Falschaussagen - täusch dich da mal
nicht.
Ich habe nicht vor, mich hier „mal zu täuschen“, sondern ich wollte eine konkrete Antwort zu obiger Frage.
Wenn jemand auf einem Foto sehr gut zu erkennen ist, führt die
Behauptung vor Gericht die Person nicht zu erkennen, obwohl
einem die Person nachweislich bekannt ist mit Sicherheit zu
Problemen, bis hin zur Anzeige wegen Falschaussage.
…was bedeutet, Du gibst hier eine Vermutung wieder, Fakten
oder gar ein konkretes Beispiel hast Du nicht.
Das ist keine Vermutung von Mike, sondern das steht im
Strafgesetzbuch
Wo?
und ist übrigens in allen Rechtsordnungen eine
Selbstverständlichkeit.
Das ist ein „Soft-Fact“, der mir so nicht ausreicht.
Ist es selbstverständlich, jemanden, den man im Büro ab ud an mal sieht, auf einem Schwarz-weiss Photo erkennen zu müssen?
Was sind die Kriterien der Bewertung, wenn seitens des Gerichtes eine Lüge des Zeugen hierzu unterstellt wird?
Hierzu hätte ich gerne eine ausführliche Begründung.
Ich empfehle das Lesen des Gesetzes.
Ich empfehle die Angabe von konkreten Quellen, um weiterhin als glaubwürdig erachtet werden zu können.
Ich würde meine Fragen hier nicht stellen, wenn ich Verkehrsjurist mit ausgiebiger Gesetzes- und v.a. Präzedenzfallkenntnis wäre…
Glücklicherweise gebe ich keinen Anlass zu derlei Massnahmen.
Grundsätzlich bin ich durchaus an gewissen regeln hinsichtlich
des Zusammenlebens von Menschen in einem Staatsgefüge
interessiert, da musst Du keine Sorgen haben.
Allerdings muss es grundsätzlich jedem Bürger erlaubt sein,
diese Regeln zu hinterfragen und zu überprüfen. Sie dürfen
niemals ein Selbstzweck sein.
Richtig - das soll auch so sein, entbindet einem aber nicht
von der Pflicht zur Einhaltung der Gesetze, du vermischt hier
wie so viele die Rechtspolitik mit der Rechtsanwendung.
Ich habe niemals behauptet, von der Pflicht zur Einhaltung der Gesetze entbunden zu sein. Bitte bei den Fakten bleiben.
Und hier scheint, wie ich meine, unsere
Meinungsverschiedenheit anzusiedeln zu sein. Du vertrittst
Regeln, welche Du einfach hinnimmst, weil sie eben da sind.
Nein sie sind nicht einfach da, sondern verfassungsgemäß durch
das gewählte Parlament beschlossen.
Das ist mir bekannt, allerdings habe ich hier nicht unser Gesetzgebungsverfahren, sondern Mike beurteilt.
Irgendwer ist halt dann plötzlich der Meinung, das
Strafgesetzbuch gilt für ihn nicht - mit welcher Legitimation
denn?
Mit keiner. Darum geht es hier auch nicht.
Mir geht es im weiteren Sinne um die Interpretation der Gesetzeslage, wie sie in einem konkreten Fall üblicherweise erfolgt.
Hierzu habe ich bislang nichts gehört, ausser laienhafte Allgemeinplätze in Staatsrecht…
Ein Gesetz kann denklogisch nur dann eines sein, wenn es
einzuhalten ist. (Das Gesetze übrigens auch so durchgesetzt
werden, wie sie gelten und vom Parlament beschlossen wurden
ist übrigens auch das zentrale Prinzip des Rechtsstaates).
…wo wir beim Punkt wäre. Jeder, der sich in diesem Land auch nur ansatzweise mit unseren Gesetzen befasst hat weiss, dass hier viel interpretiert wird.
Gesetze gelten also v.a. in der Form, wie OLGs sie interpretieren, nicht wie der Gesetzgeber sie im reinen Wortlaut schreibt.
Und das führt mich zu meiner bereits mehrfach wiederholten Frage.
Irgendwann wird man auch bei Dir nach der Verhältnismässigkeit
der Mittel fragen, solltest Du hierzu Anlass geben. Spätestens
wenn Du an mich gerätst…
Meine klassische Frage in diesem Zusammenhang: Was ist denn
Verhätnismäßigkeit und wo und wie spielt sie eine Rolle? (Viel
zu viele Leute werfen ja mit Fachausdrücken um sich, ohne
irgendeine Ahnung zu haben).
In diesem Falle ist das doch leicht zu beantworten. Mike als Gehilfe der Exekutive hat sich an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Mittel zu halten was bedeutet, seine Handlungen müssen der Situation angemessen sein. Beispiel: Mike sollte und wird niemanden dafür erschiessen, dass er ein Eis klaut.
Oder ein Gerichtsurteil sollte niemanden in die Arbeitslosigkeit treiben, der einen leichten Verkehrsverstoss begangen hat. Das war ja auch einer meiner vielkritisierten Kommentare weiter oben, welchen ich unbedingt noch eimal wiederholen möchte.
Vielleicht darf ich Deine Antwort aufgreifen und auch Dir
einen gut gemeinten Rat mit auf den Weg in den Dienstwagen
geben: es ist sicherlich kein Fehler, ab und an zu überdenken,
was man vertritt.
Hat mit dem ganzen Problem nichts zu tun, ist richtig, aber
dennoch eine Frage der Gesetzgebung und nicht der Vollziehung.
Es ist eine reine Frage bzgl. der Interpretation. Und die ist verschiedensten Faktoren ausgesetzt, sei es der Gesetzestext, die persönliche Einstellung des Richters, vorangegangene Urteile zum Thema, Glaubwürdigkeit der Zeugen u.s.w.
Genau aus diesem Grund wollté ich ja auch ein paar Beispüiele von Praktikern haben, nicht etwa Beleidigungen von jemanden, der in mir einen verabscheuungswürdigen Verkehrsrowdie oder was auch immer sieht…
Was soll´s, lassen wir es sein. Ich werde die Frage an geeigneter Stelle noch einmal stellen in der Hoffnung, dass es hier im Forum Leute gibt, die konkrete Erfahrungen mit diesem Thema haben.
Grüße,
Mathias