Falschaussage?

moin leute

letztens kam die polizei zu uns in die firma. einarbeitskollege wurde geknipst weil er zu schnell gefahren ist. die kollegin hat der polizei gesagt das sie den fahrer nicht kenne obwohl er auf dem bild ganz deutlich zu erkennen war.

ist das nun eine falschaussage?? kann man deswegen ärger bekommen?

grüsse

markus

die kollegin hat der polizei gesagt das sie den fahrer
nicht kenne obwohl er auf dem bild ganz deutlich zu erkennen
war.

ich denke mal, dass wir in Deutschland noch keine Schnüffelpolizei haben. Es muss immer noch bewiesen werden. Ob ich jemanden erkenne oder nicht, das weiss nur ich. Selbst wenn jemand sagt,… aber das ist doch der Hans Müller, dann ist nur sicher, dass der der diese Aussage gemacht hat, ihn erkannt hat. Ich muss ihn deshalb zwangsweise nicht auch erkennen.

ist das nun eine falschaussage?? kann man deswegen ärger
bekommen?

Das ist eine Sache des Beweises, den wird die Polizei aber nicht führen können.

grüsse

markus

viele Grüße
Richard

Hi!

War er mit ihrem Fahrzeug unterwegs? Wenn nein, muss sie dann überhaupt was sagen?

Grüße Dusan

nein, sie muss nur was sagen, wenn sie für die vergabe der firmenfahrzeuge verantwortlich ist, aber die polizei macht es sich manchmal einfach, sie fragt einfach irgendjemanden. die befragten kommen der polizei aber auch aus neugier entgegen (darf ich mal sehen?)
richard

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Hallo,

bei einer Befragung vor Ort ist man überhaupt nicht zur Wahrheit verpflichtet, man kann den soviele Geschichten erzählen wie man will, nur vor Gericht ist die Wahrheit zu sagen.

Gruss Admiral

Sehr schlechte/gefährliche Pauschalantwort…

Hallo,
nur vor Gericht ist die Wahrheit zu
sagen.

Das ist nicht ganz richtig.
Nur vor Gericht ist die Falschaussage des Zeugen als solche Strafbar, auch wenn sie keines der unten aufgezählten Delikte verwirklicht.

Der Angeklagte macht sich auch nicht strafbar, wenn er die Unwahrheit sagt, allerdings darf auch er keine der unten genannten Straftatbestände verwirklichen.

bei einer Befragung vor Ort ist man überhaupt nicht zur
Wahrheit verpflichtet, man kann den soviele Geschichten
erzählen wie man will, :

Das ist nicht ganz richtig. Man (Ob Zeuge oder Beschuldigter/Betroffener) ist formal verpflichtet die Wahrheit zu sagen, man braucht nicht aussagen, wenn man sich selbst dadurch belasten könnte.
Stellte eine dieser „Geschichten“ die Vortäuschung einer Straftat, eine Begünstigung, eine Strafvereitelung, falsche Verdächtigung, etc. dar, oder bewirkt gar die Festnahme eines Unschuldigen (hier Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft) macht man sich starfbar.
Andere Lügen können nicht bestraft werden, das ist richtig.
Man wird aber, falls es zum Verfahren kommt, vor Gericht mit seiner Aussage bei der Polizei konfrontiert…

Und da wirds gefährlich für den Zeugen. Dort verstricken sich die Leute dann in Widersprüche und gehn u.U. als Zeuge mit einer Gefälligkeitsaussage rein und mit einer Anzeige wegen eines Aussagedeliktes wieder hinaus.
Die eidliche Falschaussage wird übrigens mit 1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe bestraft.

Man sollte sich also ganz genau überlegen was man sagt und KEINESFALLS irgendwelche „Geschichten erzählen“.

Soviel zum Thema.

Im Übrigen würde ich es begrüßen, wenn sich Leute mit gefährlichem Halbwissen ihre Pauschalantworten sparen, bevor jemand das ohne darüber nachzudenken selbst ausprobiert.

M.

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Hallo!

Im Übrigen würde ich es begrüßen, wenn sich Leute mit
gefährlichem Halbwissen ihre Pauschalantworten sparen, bevor
jemand das ohne darüber nachzudenken selbst ausprobiert.

Dies ist tatsächlich eine große Gefahr. Generell kann man sich zwar wohl merken, dass man als Beschuldigter (ganz gleich in welcher Art des Verfahrens) lügen darf ohne dass dies nachteilige Konsequenzen haben darf. Als Zeuge muss man zwar nicht immer die Wahrheit sagen, aber manchmal und selbst bei richtiger Rechtsauskunft besteht die Gefahr, dass der Laie dies alles durcheinanderbringt und sich einer strafrechtl. Verfolgung aussetzt.

Außerdem sind widersprüchliche Zeugenaussagen vor Gericht dann nicht unbedingt glaubwürdig (und so setzt man sich von vorne herein wieder dem Verdacht einer Falschaussage vor Gericht aus, wenn man vorher etwas anderes gesagt hat!).

Gruß
Tom

danke für die antworten. ich denke ich kann sie ein wenig beruhigen.

markus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Ich glaube, die hier verfolgte Richtung ist nicht ganz zielführend.
Es zählt hier nur eine Frage: wie will man beweisen, dass die Frau auf dem Bild etwas oder eben nichts erkannt hat?

Deshalb halte ich es für äußerst wichtig, der rufschädigenden Schnüffelei am Arbeitsplatz wegen einfacher Verkehrsverstöße über Aussagen wie die zitierte die Grundlage zu entziehen.
Alles übrige hierzu findet man in der Diskussion hier im Forum zum Thema Kriminalisierung der Bürger.

Grüße,

Mathias

letztens kam die polizei zu uns in die firma.
einarbeitskollege wurde geknipst weil er zu schnell gefahren
ist. die kollegin hat der polizei gesagt das sie den fahrer
nicht kenne obwohl er auf dem bild ganz deutlich zu erkennen
war.

ist das nun eine falschaussage?? kann man deswegen ärger
bekommen?

grüsse

markus

JA NA KLAR DOCH…

Es zählt hier nur eine Frage: wie will man beweisen, dass die
Frau auf dem Bild etwas oder eben nichts erkannt hat?

Ok, für Dich nochmal:

Es ist bis jetzt egal, weil sie dafür, dass sie hier BEI EINER OWI, gelogen hat nicht belangt werden kann, es sei denn sie macht das vor Gericht nochmal.

Und das ist lächerlich:

rufschädigende Schnüffelei am Arbeitsplatz wegen einfacher
Verkehrsverstöße

Kriminalisierung der Bürger.

Kaum wird mal wieder einer wegen einer Owi am A… gekriegt ist das für Typen wie Dich Kriminalisierung der Bürger.
Man sollte die Verkehrsverstöße einfach unterlassen, dann gibts auch keine rufschädigende Schnüffelei am Arbeitsplatz.

So leicht ist das.

M.

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Hallo,
aus dem Ursprungsposting ist unklar, ob es sich um einen Firmenwagen handelte oder nicht. Wenn ja, ist es klar, daß die Polizei vor Ort erscheinen kann. Allerdings kann hier eine Befragung einzelner wohl vermieden werden, weil üblicherweise ein Fahrtenbuch geführt wird. Befragt sie dennoch (beliebige) Mitarbeiter, was erwartet sie dann ? Soll ich einen Kollegen wg. einer OWI belasten und damit auch das Betriebsklima ?
War es ein Privatfahrzeug (woher kennen sie dann die Arbeitsstelle ?), ist für mich die Handlungsweise der Beamten erst recht unverständlich und unverhältnismäßig. Die Person privat auszusuchen, wäre die adäquate Handlungsweise - nichts anderes.

Gruss
Enno

Ich sehe das so…
… wer gegen die Regeln verstößt muss eben mit den Konsequenzen rechnen.

Hallo,
aus dem Ursprungsposting ist unklar, ob es sich um einen
Firmenwagen handelte oder nicht. Wenn ja, ist es klar, daß die
Polizei vor Ort erscheinen kann. Allerdings kann hier eine
Befragung einzelner wohl vermieden werden, weil üblicherweise
ein Fahrtenbuch geführt wird. :

Ob das vermieden werden kann, darauf kommt es nicht an.
Sie kann als Zeugin iSd StPO befragt werden.

Befragt sie dennoch (beliebige)
Mitarbeiter, was erwartet sie dann ? Soll ich einen Kollegen
wg. einer OWI belasten und damit auch das Betriebsklima ?

So ist das nun mal. Wenn der Mitarbeiter wegen einer Owi vor Gericht geladen wird ist er auch gezwungen gegen Kollegen auszusagen.

War es ein Privatfahrzeug (woher kennen sie dann die
Arbeitsstelle ?), ist für mich die Handlungsweise der Beamten
erst recht unverständlich und unverhältnismäßig. Die Person
privat auszusuchen, wäre die adäquate Handlungsweise - nichts
anderes.

Ach ja, der arme Verkehrssünder… Der muß natürlich so gut es geht geschont werden…
Das hatte ich vergessen.

Rechtlich gibts jedenfalls kein Problem.

M.

Hi Enno,
so leicht ist das leider nicht. Ich gehe davon aus, das es sich um ein Firmenfahrzeug handelte. Der Halter ist demnach die Firma. Wegen einer privaten OWI wird kein Polizist Deine Arbeitsstelle aufsuchen.
Aber selbst wenn es ein Fahrtenbuch gibt (ich führe keins und muss es auch nicht), ist das Fahrtenbuch wahrscheinlich im Fahrzeug zu finden, welches wohl nicht gerade auf dem Hof steht.
Ich hatte den gleichen Fall vor einem Jahr:
Ein Kollege (Aussendienst mit Büro in Dortmund)von mir ist in der Schweiz geblitzt worden. Der Wagen läuft auf die Firma. Also kamen die Beamten zu uns und wollten wissen, wer das auf dem Foto ist und wer den Wagen gewöhnlich fährt.
Also haben wir wahrheitsgemäss den Namen des Kollegen genannt, weil man u.U. bei der Einreise in die Schweiz mit dem gleichen Fahrzeug Probleme bekommen könnte. Und von Hamburg in die Schweiz zu fahren um Ärger zu bekommen wär auch blöd oder? Ausserdem bezahlt man ja wohl seine Strafzettel. Ich fahre auch nicht immer 50 innerhalb geschlossener Ortschaften, aber wenns mich erwischt muss ich eben zahlen. Ganz einfach. Zur Falschaussage hat Mike ja alles notwendige geschrieben.
Gruss Sebastian

Hi!

Es zählt hier nur eine Frage: wie will man beweisen, dass die
Frau auf dem Bild etwas oder eben nichts erkannt hat?

Ok, für Dich nochmal:

Es ist bis jetzt egal, weil sie dafür, dass sie hier BEI EINER
OWI, gelogen hat nicht belangt werden kann, es sei denn sie
macht das vor Gericht nochmal.

Das beantwortet die von mir gestellte Frage nicht.
Auch vor Gericht kann die betreffende Person doch aussagen, dass sie auf dem Photo nichts erkennt.
Darum ging es mir.

Und das ist lächerlich:

Das ist Deine Ansicht…

rufschädigende Schnüffelei am Arbeitsplatz wegen einfacher
Verkehrsverstöße

Kriminalisierung der Bürger.

Kaum wird mal wieder einer wegen einer Owi am A… gekriegt
ist das für Typen wie Dich Kriminalisierung der Bürger.

Für „Typen wie mich“ ist es einfach wichtig, die Verhältnismässigkeit der Mittel immer wieder einzufordern. In einer Beamtendiktatur muss der freiheitsliebende Bürger immer wieder gewisse Fragen stellen…:wink:

Man sollte die Verkehrsverstöße einfach unterlassen, dann
gibts auch keine rufschädigende Schnüffelei am Arbeitsplatz.

*Gääähhhn!*

So leicht ist das.

Ja, die Welt ist so einfach zu verstehen, wenn man sich dafür entschieden hat, die Dinge nur noch in Facetten von schwarz und weiss zu betrachten, nicht wahr?

Guten morgen und freundliche Grüße,

Mathias

Wieder ein toler Tip…

Das beantwortet die von mir gestellte Frage nicht.
Auch vor Gericht kann die betreffende Person doch aussagen,
dass sie auf dem Photo nichts erkennt.
Darum ging es mir.

Klar kann sie das machen. Wenn der Fahrer gut zu erkennen ist, kann sie sich aber auch gleich nen Anwalt nehmen. Dann ist sie nämlich wegen Falschaussage dran, oder glaubst Du die Richter lassen sich verarschen???

Für „Typen wie mich“ ist es einfach wichtig, die
Verhältnismässigkeit der Mittel immer wieder einzufordern.

Wie oft musste ich mir das schon von Leuten anhören die nicht mal sagen konnten was das eigentlich ist…

In
einer Beamtendiktatur muss der freiheitsliebende Bürger immer
wieder gewisse Fragen stellen…:wink:

*Gääähhhn!*

Ja, die Welt ist so einfach zu verstehen, wenn man sich dafür
entschieden hat, die Dinge nur noch in Facetten von schwarz
und weiss zu betrachten, nicht wahr?

Ja sie wäre wesentlich einfacher wenn in D nicht jeder Sachverhalt dermaßen verkompliziert werden würde, dass man sich mehr um die Rechte von Rechtsbrechern kümmert, als um die der Leute die sich rechtstreu verhalten.

M.

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[MOD]: Und Stop!
Hallo alle beide,

auch wenn ich Mike inhaltlich völlg rechtgeben muss:

Bitte achtet darauf, dass die Diskussion eine gewisse Untergrenze an Niveau nicht unterschreitet.

Gruß ivo

Hi Mike,

Das beantwortet die von mir gestellte Frage nicht.
Auch vor Gericht kann die betreffende Person doch aussagen,
dass sie auf dem Photo nichts erkennt.
Darum ging es mir.

Klar kann sie das machen. Wenn der Fahrer gut zu erkennen ist,
kann sie sich aber auch gleich nen Anwalt nehmen. Dann ist sie
nämlich wegen Falschaussage dran, oder glaubst Du die Richter
lassen sich verarschen???

Nun würde es mich sehr freuen, hierzu ein paar Fakten zu bekommen. Ich habe eine ernsthafte Frage gestellt, auf welche ich auch gerne eine, optimalerweise durch Fakten und/oder Beispile untermauerte, Antwort bekommen würde.
Dies konntest Du bislang nicht bieten.
Ich frage nochmals, etwas anders diesmal: ist es möglich, vor Gericht zu behaupten, jemanden auf einem deutlichen Foto nicht erkennen zu können, ohne Konsequenzen für einen der Beteiligten fürchten zu müssen?

Für „Typen wie mich“ ist es einfach wichtig, die
Verhältnismässigkeit der Mittel immer wieder einzufordern.

Wie oft musste ich mir das schon von Leuten anhören die nicht
mal sagen konnten was das eigentlich ist…

Woher kannst Du wissen, dass ich das nicht weiss?

In
einer Beamtendiktatur muss der freiheitsliebende Bürger immer
wieder gewisse Fragen stellen…:wink:

*Gääähhhn!*

Ich glaube schon, dass einen „Obrigkeitsfreak“ (man möge mir diesen Ausdruck nachsehen…) wie Dich das erschrecken mag.
Es ändert jedoch nichts daran, dass Leute, die das Mitdenken nciht verlernt haben, ab und aufmucken werden.
Ich persönlich habe sogar Spass daran, unbequem zu sein…

Ja, die Welt ist so einfach zu verstehen, wenn man sich dafür
entschieden hat, die Dinge nur noch in Facetten von schwarz
und weiss zu betrachten, nicht wahr?

Ja sie wäre wesentlich einfacher wenn in D nicht jeder
Sachverhalt dermaßen verkompliziert werden würde,

…soweit gehe ich mit. Warum nicht einfach 200 Euro pauschal für den Halter, als 50 Euro und ein Riesenstress mit Führenscheinentzügen und sonstigem Umsinn bei 22 Km/h zuviel?

dass man
sich mehr um die Rechte von Rechtsbrechern kümmert, als um die
der Leute die sich rechtstreu verhalten.

Auch hier gehe ich mit.
Pasts nur hier nicht her…

Grüße,

Mathias

Nun würde es mich sehr freuen, hierzu ein paar Fakten zu
bekommen. Ich habe eine ernsthafte Frage gestellt, auf welche
ich auch gerne eine, optimalerweise durch Fakten und/oder
Beispile untermauerte, Antwort bekommen würde.
Dies konntest Du bislang nicht bieten.
Ich frage nochmals, etwas anders diesmal: ist es möglich, vor
Gericht zu behaupten, jemanden auf einem deutlichen Foto nicht
erkennen zu können, ohne Konsequenzen für einen der
Beteiligten fürchten zu müssen?

Und ich antworte nochmals:

Richter lassen sich im allgemeinen nicht verarschen.
Und jetzt für Dich nochmal:

Wenn jemand auf einem Foto sehr gut zu erkennen ist, führt die Behauptung vor Gericht die Person nicht zu erkennen, obwohl einem die Person nachweislich bekannt ist mit Sicherheit zu Problemen, bis hin zur Anzeige wegen Falschaussage.

Wenn Du das nicht glauben oder nachvollziehen kannst… glaub doch was Du willst, oder probiers am besten aus.

Woher kannst Du wissen, dass ich das nicht weiss?

Eben weil Du das Wort in einem Zusammenhang bringst wo es nicht hingehört.

Ich glaube schon, dass einen „Obrigkeitsfreak“ (man möge mir
diesen Ausdruck nachsehen…) wie Dich das erschrecken mag.
Es ändert jedoch nichts daran, dass Leute, die das Mitdenken
nciht verlernt haben, ab und aufmucken werden.
Ich persönlich habe sogar Spass daran, unbequem zu sein…

Ich bin kein Obrigkeitsfreak, sondern Polizist.
Menschen, die nur aufmucken, weil sie ja so unheimlich unbequem und revolutionär sind, hab ich schon oft erlebt.
In den meisten Fällen hatten sie während unseres Zusammentreffens selbst Unbequemlichkeiten in körperlicher Form oder durch Freiheitsentzug. Nachher bekamen sie dann unbequemlichkeiten vor Gericht, oft in finanzieller Form, oft auch mit Freiheitsentzug.
Das ist auch richtig so, denn Leute, die die Arbeit der Polizei behindern, nur weil sie meinen, sie wären ja soo tolle unbequeme Typen und rechtlich keine Ahnung, aber egal, ich sag jetz auch mal was und misch mich ein, haben auch nix anderes verdient.

Ich selbst hatte wegen meines Einschreitens noch nie ärger, der bis vor Gericht ging.

Ja, die Welt ist so einfach zu verstehen, wenn man sich dafür
entschieden hat, die Dinge nur noch in Facetten von schwarz
und weiss zu betrachten, nicht wahr?

Ja sie wäre wesentlich einfacher wenn in D nicht jeder
Sachverhalt dermaßen verkompliziert werden würde,

…soweit gehe ich mit. Warum nicht einfach 200 Euro pauschal
für den Halter, als 50 Euro und ein Riesenstress mit
Führenscheinentzügen und sonstigem Umsinn bei 22 Km/h zuviel?

Lol und das passt ja nun gar nicht zu Deiner unbequemen Haltung und schon gar nicht zu unserer Rechtsordnung - Du solltest Dich mal für einen Richtung entscheiden.

M.

Hallo Mike,

Nun würde es mich sehr freuen, hierzu ein paar Fakten zu
bekommen. Ich habe eine ernsthafte Frage gestellt, auf welche
ich auch gerne eine, optimalerweise durch Fakten und/oder
Beispile untermauerte, Antwort bekommen würde.
Dies konntest Du bislang nicht bieten.
Ich frage nochmals, etwas anders diesmal: ist es möglich, vor
Gericht zu behaupten, jemanden auf einem deutlichen Foto nicht
erkennen zu können, ohne Konsequenzen für einen der
Beteiligten fürchten zu müssen?

Und ich antworte nochmals:

Richter lassen sich im allgemeinen nicht verarschen.

Und ich kann nur wiederholen, dass mir, unabhängig von der ordinären Formulierung, diese Antwort keineswegs ausreicht.

Und jetzt für Dich nochmal:

Wenn jemand auf einem Foto sehr gut zu erkennen ist, führt die
Behauptung vor Gericht die Person nicht zu erkennen, obwohl
einem die Person nachweislich bekannt ist mit Sicherheit zu
Problemen, bis hin zur Anzeige wegen Falschaussage.

…was bedeutet, Du gibst hier eine Vermutung wieder, Fakten oder gar ein konkretes Beispiel hast Du nicht.

Wenn Du das nicht glauben oder nachvollziehen kannst… glaub
doch was Du willst, oder probiers am besten aus.

Ich glaube diesbzgl. nichts, bevor ich nicht konkrete Fakten auf dem Tisch habe. Du kannst offenbar nichts dergleichen liefern, daher kann ich Deine Argumentation hier auch nicht ernst nehmen.

Woher kannst Du wissen, dass ich das nicht weiss?

Eben weil Du das Wort in einem Zusammenhang bringst wo es
nicht hingehört.

Hierzu hätte ich gerne eine ausführliche Begründung.

Ich glaube schon, dass einen „Obrigkeitsfreak“ (man möge mir
diesen Ausdruck nachsehen…) wie Dich das erschrecken mag.
Es ändert jedoch nichts daran, dass Leute, die das Mitdenken
nciht verlernt haben, ab und aufmucken werden.
Ich persönlich habe sogar Spass daran, unbequem zu sein…

Ich bin kein Obrigkeitsfreak, sondern Polizist.

Das eine schließt das andere grundsätzlich nicht aus.

Menschen, die nur aufmucken, weil sie ja so unheimlich
unbequem und revolutionär sind, hab ich schon oft erlebt.

So einer bin ich sicherlich nicht.

In den meisten Fällen hatten sie während unseres
Zusammentreffens selbst Unbequemlichkeiten in körperlicher
Form oder durch Freiheitsentzug.

Du bist ja ein harter Hund, Respekt…

Nachher bekamen sie dann
unbequemlichkeiten vor Gericht, oft in finanzieller Form, oft
auch mit Freiheitsentzug.

Glücklicherweise gebe ich keinen Anlass zu derlei Massnahmen.
Grundsätzlich bin ich durchaus an gewissen regeln hinsichtlich des Zusammenlebens von Menschen in einem Staatsgefüge interessiert, da musst Du keine Sorgen haben.
Allerdings muss es grundsätzlich jedem Bürger erlaubt sein, diese Regeln zu hinterfragen und zu überprüfen. Sie dürfen niemals ein Selbstzweck sein.
Und hier scheint, wie ich meine, unsere Meinungsverschiedenheit anzusiedeln zu sein. Du vertritts Regeln, welche Du einfach hinnimmst, weil sie eben da sind. Ich hinterfrage und übertrete diese Regeln ab und an, was Dich zu Sanktionen veranlasst.
Aber sei gewiss, dass die Sanktionen für meine kleinen „Fehltritte“ mich i.d.R. kalt lassen. Es handelt sich um Klein(st)kram.

Das ist auch richtig so, denn Leute, die die Arbeit der
Polizei behindern, nur weil sie meinen, sie wären ja soo tolle
unbequeme Typen und rechtlich keine Ahnung,

…genau den Ball spiele ich Dir zurück, Du hast, s.o., bislang keine Fakten gebracht auf eine Frage, welche gerade Du aus Deiner Erfahrung heraus hättest beantworten können müssen.

aber egal, ich sag
jetz auch mal was und misch mich ein, haben auch nix anderes
verdient.

Das hingegen werde ich nicht wagen zu bewerten…

Ich selbst hatte wegen meines Einschreitens noch nie ärger,
der bis vor Gericht ging.

Irgendwann wird man auch bei Dir nach der Verhältnismässigkeit der Mittel fragen, solltest Du hierzu Anlass geben. Spätestens wenn Du an mich gerätst…:wink:

Ja, die Welt ist so einfach zu verstehen, wenn man sich dafür
entschieden hat, die Dinge nur noch in Facetten von schwarz
und weiss zu betrachten, nicht wahr?

Ja sie wäre wesentlich einfacher wenn in D nicht jeder
Sachverhalt dermaßen verkompliziert werden würde,

…soweit gehe ich mit. Warum nicht einfach 200 Euro pauschal
für den Halter, als 50 Euro und ein Riesenstress mit
Führenscheinentzügen und sonstigem Umsinn bei 22 Km/h zuviel?

Lol und das passt ja nun gar nicht zu Deiner unbequemen
Haltung und schon gar nicht zu unserer Rechtsordnung - Du
solltest Dich mal für einen Richtung entscheiden.

Ich hingegen bin der Ansicht, dass das durchaus passt. Weshalb soll meine Ansicht mit pragmatischen Lösungen unvereinbar sein? Ich kann die 50 oder die 200 Euronen nichtbezahlen. Das ändert an meiner „unbequemen“ Haltung gar nichts.

Vielleicht darf ich Deine Antwort aufgreifen und auch Dir einen gut gemeinten Rat mit auf den Weg in den Dienstwagen geben: es ist sicherlich kein Fehler, ab und an zu überdenken, was man vertritt.

Viele Grüße,

Mathias

Ist das wirklich so schwer?

Hallo Mike,

Nun würde es mich sehr freuen, hierzu ein paar Fakten zu
bekommen. Ich habe eine ernsthafte Frage gestellt, auf welche
ich auch gerne eine, optimalerweise durch Fakten und/oder
Beispile untermauerte, Antwort bekommen würde.
Dies konntest Du bislang nicht bieten.
Ich frage nochmals, etwas anders diesmal: ist es möglich, vor
Gericht zu behaupten, jemanden auf einem deutlichen Foto nicht
erkennen zu können, ohne Konsequenzen für einen der
Beteiligten fürchten zu müssen?

Es ist nicht möglich - ist das so schwer zu verstehen?? Möglich ist es falsch auszusagen - aber es ist (außer im Aussagenotstand) strafbar und Punkt. Wenn du weißt wer es ist und (vorsätzlich) sagst, du weißt es nicht, dann ist es strafbar. Einfach genug erklärt?

Richter lassen sich im allgemeinen nicht verarschen.

Und ich kann nur wiederholen, dass mir, unabhängig von der
ordinären Formulierung, diese Antwort keineswegs ausreicht.

Nein Richter lassen sich nicht verarschen und haben meistens mit Gerichtsverhandlungen viel mehr Erfahrung (no na) als ein Zeuge. Es wird genug gelogen vor Gericht und niemand wird bestraft (mangels Beweis), es kommt aber auch zu genügend Verurteilungen wegen Falschaussagen - täusch dich da mal nicht.

Wenn jemand auf einem Foto sehr gut zu erkennen ist, führt die
Behauptung vor Gericht die Person nicht zu erkennen, obwohl
einem die Person nachweislich bekannt ist mit Sicherheit zu
Problemen, bis hin zur Anzeige wegen Falschaussage.

…was bedeutet, Du gibst hier eine Vermutung wieder, Fakten
oder gar ein konkretes Beispiel hast Du nicht.

Das ist keine Vermutung von Mike, sondern das steht im Strafgesetzbuch und ist übrigens in allen Rechtsordnungen eine Selbstverständlichkeit.

Hierzu hätte ich gerne eine ausführliche Begründung.

Ich empfehle das Lesen des Gesetzes.

Glücklicherweise gebe ich keinen Anlass zu derlei Massnahmen.
Grundsätzlich bin ich durchaus an gewissen regeln hinsichtlich
des Zusammenlebens von Menschen in einem Staatsgefüge
interessiert, da musst Du keine Sorgen haben.
Allerdings muss es grundsätzlich jedem Bürger erlaubt sein,
diese Regeln zu hinterfragen und zu überprüfen. Sie dürfen
niemals ein Selbstzweck sein.

Richtig - das soll auch so sein, entbindet einem aber nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Gesetze, du vermischt hier wie so viele die Rechtspolitik mit der Rechtsanwendung.

Und hier scheint, wie ich meine, unsere
Meinungsverschiedenheit anzusiedeln zu sein. Du vertritts
Regeln, welche Du einfach hinnimmst, weil sie eben da sind.

Nein sie sind nicht einfach da, sondern verfassungsgemäß durch das gewählte Parlament beschlossen.

Irgendwer ist halt dann plötzlich der Meinung, das Strafgesetzbuch gilt für ihn nicht - mit welcher Legitimation denn? Ein Gesetz kann denklogisch nur dann eines sein, wenn es einzuhalten ist. (Das Gesetze übrigens auch so durchgesetzt werden, wie sie gelten und vom Parlament beschlossen wurden ist übrigens auch das zentrale Prinzip des Rechtsstaates).

Irgendwann wird man auch bei Dir nach der Verhältnismässigkeit
der Mittel fragen, solltest Du hierzu Anlass geben. Spätestens
wenn Du an mich gerätst…:wink:

Meine klassische Frage in diesem Zusammenhang: Was ist denn Verhätnismäßigkeit und wo und wie spielt sie eine Rolle? (Viel zu viele Leute werfen ja mit Fachausdrücken um sich, ohne irgendeine Ahnung zu haben).

Vielleicht darf ich Deine Antwort aufgreifen und auch Dir
einen gut gemeinten Rat mit auf den Weg in den Dienstwagen
geben: es ist sicherlich kein Fehler, ab und an zu überdenken,
was man vertritt.

Hat mit dem ganzen Problem nichts zu tun, ist richtig, aber dennoch eine Frage der Gesetzgebung und nicht der Vollziehung.

Gruß
Tom

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