Falschberatung Bank

Folgender Fall: Einer über 80-Jährigen (einfache Frau) wurde nach dem 01.01.2010
von einer Bank eine riskante gewerbliche Beteiligung mit langer Laufzeit angedreht.
Die Dame verstarb kürzlich.
Der Erbe stellte fest, daß die gewerbl. Beteiligung nicht marktfähig ist und eine
vorzeitige Veräußerung nur unter erheblichem Verlust möglich ist.
Es existiert auch kein Beratungsprotokoll der Bank, wie es seit 01.01.10 Vorschrift ist.

FRAGE: Könnte die Bank vom Erben mit Aussicht auf Erfolg auf Schadensersatz verklagt werden,
auch wenn der Erblasser nicht mehr lebt?

welcher schaden ist entstanden ?

Es existiert auch kein Beratungsprotokoll der Bank,

Sicher ? Wenn die Dame das Protokoll nicht aufbewahrt hat, ist nicht gesagt, dass die Bank keines hat.

  1. Es existiert definitv kein Beratungsprotokoll, auch nicht bei der Bank.
  2. Schaden: Die gewerbl. Beteiligung ist vor Ablauf von 20 Jahren normal nicht verkäuflich
    und steckt in einem hochriskanten Geschäftszweig. Eine vorzeitige Veräußerung würde
    ca. 40 % Verlust bedeuten.
    Solche „Beratungen“ - korrekt Provisionsverkäufe - von Banken gegenüber unerfahrenen,
    gutgläubigen, betagten Kunden lassen sich nur als kriminell bezeichnen.

Solche „Beratungen“ - korrekt Provisionsverkäufe - von Banken gegenüber unerfahrenen, gutgläubigen, betagten Kunden lassen sich nur als kriminell bezeichnen.

Da sind wir einer Meinung. Ob das aber juristisch umsetzbar ist, ist schwierig zu beurteilen.