Folgender Fall: Einer über 80-Jährigen (einfache Frau) wurde nach dem 01.01.2010
von einer Bank eine riskante gewerbliche Beteiligung mit langer Laufzeit angedreht.
Die Dame verstarb kürzlich.
Der Erbe stellte fest, daß die gewerbl. Beteiligung nicht marktfähig ist und eine
vorzeitige Veräußerung nur unter erheblichem Verlust möglich ist.
Es existiert auch kein Beratungsprotokoll der Bank, wie es seit 01.01.10 Vorschrift ist.
FRAGE: Könnte die Bank vom Erben mit Aussicht auf Erfolg auf Schadensersatz verklagt werden,
auch wenn der Erblasser nicht mehr lebt?