Liegt Eurer Meinung nach wohl eine Falschberatung im Sinne des
Gesetzes seitens einer Bank vor, wenn
Eine Bank B dem Kaeufer K
a) den Kauf einer Immobilie empfiehlt; Preis P =
n-tausend-Euro
b) zur Finanzierung der Immobilie aus steuerrechtlichen
Gruenden die Aufnahme eines Kredites ueber P empfiehlt
c) zur Absicherung eben dieses Kredites eine
Lebensversicherung
mit Zielauszahlung eben dieser P vereinbart wird.
Fassen wir mal zusammen, es wurde eine Immo auf Pump gekauft und dafür wurde eine LV verwendet, die nach Ablauf für die Tilgung aufkommen sollte. Man zahlte also die ganze Laufzeit nur die Zinsen (konnte man steuerlich schön absetzen, da sie gleichbleibend hoch waren) und keine Tilgung. Gleichzeitig war eine Risiko-Absicherung enthalten!
d) auf mindestens 2 Beispielrechnungen auf Bankpapier das
Erreichen des Ziels P glaubhaft erklaert wird.
Was verstehst du unter glaubhaft? Es wurde sicher eine Hochrechnung auf der damaligen Zinsfestsetzung (der LV) getätigt!
e) die Bankberater muendlich nachhaltig zusichern, dass P
eigentlich
der Mindestwert ist.
Mündlich ist uninteressant - der von dir genannte Mindestwert ist die Versicherungssumme!
f) nun zum Auszahlungszeitpunkt aber nur P-8000 Euro
seitens der LV ausgezahlt werden.
Pech gehabt! 8000 Eur weniger („wie geplant“) erscheint mir noch human. Auch Versicherungen mussten mehr oder weniger dem Kapitalmarkt Rechnung tragen. Bei einer anderen Gesellschaft hätte man vielleicht 4.000 EUR Überschuss erzielt! Wie geschrieben, garantiert ist nur die Versicherungssumme (eingezahlte Beiträge plus der damals gar. Rechnungszins auf die kapitaltragenden Teile)
Natuerlich findet man in den dazugehoerigen Vertragen die
Klauseln,
dass das Ergebnis der LV von der Entwicklung des Marktes
abhaengt.
Ja also, wo ist dann das Problem.
Frage also: Liegt eine Falschberatung vor, wenn K aufgrund
aller
Beratungen - und trotz obiger Klauseln - davon ausgehen
musste, dass am Ende auch ungefaehr P als Auszahlung der LV
erreicht werden?
Keine Falschberatung und er MUSSTE auch nicht davon ausgehen,sondern konnte es annehmen unter d.Voraussetzung dass die Zinsfestsetzung der Gesellschaft so bleiben würde (wenn 8.000 EUR mehr herausgekommen wäre, hätte man ja auch nichts dagegen gehabt)!
Sofern keine Falschberatung vorliegt: Gibt es einen anderen
Ansatz, das Geld zurueckzubekommen, als die Bank auf
Falschberatung zu verklagen? Gibt es ggf. Referenzverfahren?
Oder ist es einfach nur persönliches Pech ? 
Persönliches Pech in Höhe von 8.000 EUR! Du hättest ja auch zufällig eine „bessere“ Gesellschaft erwischen können.
Jetzt könnte man ja überprüfen,ob diese Konstruktion (mit den höheren Steuerabsetzmöglichkeiten) UNTER DEM STRICH nicht doch lukrativer war, als eine normale Annu-Hypothek mit einer extra abzuschließenden RI-LV!
Gruss
tomsam
Gruß cooler