Falschberatung Bank

Liegt Eurer Meinung nach wohl eine Falschberatung im Sinne des
Gesetzes seitens einer Bank vor, wenn

Eine Bank B dem Kaeufer K

a) den Kauf einer Immobilie empfiehlt; Preis P = n-tausend-Euro

b) zur Finanzierung der Immobilie aus steuerrechtlichen
Gruenden die Aufnahme eines Kredites ueber P empfiehlt

c) zur Absicherung eben dieses Kredites eine Lebensversicherung
mit Zielauszahlung eben dieser P vereinbart wird.

d) auf mindestens 2 Beispielrechnungen auf Bankpapier das
Erreichen des Ziels P glaubhaft erklaert wird.

e) die Bankberater muendlich nachhaltig zusichern, dass P eigentlich
der Mindestwert ist.

f) nun zum Auszahlungszeitpunkt aber nur P-8000 Euro
seitens der LV ausgezahlt werden.

Natuerlich findet man in den dazugehoerigen Vertragen die Klauseln,
dass das Ergebnis der LV von der Entwicklung des Marktes abhaengt.

Frage also: Liegt eine Falschberatung vor, wenn K aufgrund aller
Beratungen - und trotz obiger Klauseln - davon ausgehen musste, dass am Ende auch ungefaehr P als Auszahlung der LV erreicht werden?

Sofern keine Falschberatung vorliegt: Gibt es einen anderen Ansatz, das Geld zurueckzubekommen, als die Bank auf Falschberatung zu verklagen? Gibt es ggf. Referenzverfahren?

Oder ist es einfach nur „persoenliches Pech“ ? :wink:

Gruss
tomsam

Hallo,
ich verstehe nicht ganz, warum die Lebensversicherung ausgezahlt wurde. Normalerweise sollte damit der Kredit abgesichert und nicht abbezahlt werden, und dazu dient eine Risikoversicherung, keine mit Kapitalbildung. Kannst Du dazu etwas mehr erzählen?
Gruß
loderunner (ianal)

Liegt Eurer Meinung nach wohl eine Falschberatung im Sinne des
Gesetzes seitens einer Bank vor, wenn

Eine Bank B dem Kaeufer K

a) den Kauf einer Immobilie empfiehlt; Preis P =
n-tausend-Euro

b) zur Finanzierung der Immobilie aus steuerrechtlichen
Gruenden die Aufnahme eines Kredites ueber P empfiehlt

c) zur Absicherung eben dieses Kredites eine
Lebensversicherung
mit Zielauszahlung eben dieser P vereinbart wird.

Fassen wir mal zusammen, es wurde eine Immo auf Pump gekauft und dafür wurde eine LV verwendet, die nach Ablauf für die Tilgung aufkommen sollte. Man zahlte also die ganze Laufzeit nur die Zinsen (konnte man steuerlich schön absetzen, da sie gleichbleibend hoch waren) und keine Tilgung. Gleichzeitig war eine Risiko-Absicherung enthalten!

d) auf mindestens 2 Beispielrechnungen auf Bankpapier das
Erreichen des Ziels P glaubhaft erklaert wird.

Was verstehst du unter glaubhaft? Es wurde sicher eine Hochrechnung auf der damaligen Zinsfestsetzung (der LV) getätigt!

e) die Bankberater muendlich nachhaltig zusichern, dass P
eigentlich
der Mindestwert ist.

Mündlich ist uninteressant - der von dir genannte Mindestwert ist die Versicherungssumme!

f) nun zum Auszahlungszeitpunkt aber nur P-8000 Euro
seitens der LV ausgezahlt werden.

Pech gehabt! 8000 Eur weniger („wie geplant“) erscheint mir noch human. Auch Versicherungen mussten mehr oder weniger dem Kapitalmarkt Rechnung tragen. Bei einer anderen Gesellschaft hätte man vielleicht 4.000 EUR Überschuss erzielt! Wie geschrieben, garantiert ist nur die Versicherungssumme (eingezahlte Beiträge plus der damals gar. Rechnungszins auf die kapitaltragenden Teile)

Natuerlich findet man in den dazugehoerigen Vertragen die
Klauseln,
dass das Ergebnis der LV von der Entwicklung des Marktes
abhaengt.

Ja also, wo ist dann das Problem.

Frage also: Liegt eine Falschberatung vor, wenn K aufgrund
aller
Beratungen - und trotz obiger Klauseln - davon ausgehen
musste, dass am Ende auch ungefaehr P als Auszahlung der LV
erreicht werden?

Keine Falschberatung und er MUSSTE auch nicht davon ausgehen,sondern konnte es annehmen unter d.Voraussetzung dass die Zinsfestsetzung der Gesellschaft so bleiben würde (wenn 8.000 EUR mehr herausgekommen wäre, hätte man ja auch nichts dagegen gehabt)!

Sofern keine Falschberatung vorliegt: Gibt es einen anderen
Ansatz, das Geld zurueckzubekommen, als die Bank auf
Falschberatung zu verklagen? Gibt es ggf. Referenzverfahren?

Oder ist es einfach nur persönliches Pech ? :wink:

Persönliches Pech in Höhe von 8.000 EUR! Du hättest ja auch zufällig eine „bessere“ Gesellschaft erwischen können.
Jetzt könnte man ja überprüfen,ob diese Konstruktion (mit den höheren Steuerabsetzmöglichkeiten) UNTER DEM STRICH nicht doch lukrativer war, als eine normale Annu-Hypothek mit einer extra abzuschließenden RI-LV!

Gruss
tomsam

Gruß cooler

Das Konstrukt sieht wie folgt aus:

Das Objekt wird erworben und vermietet.
Das Geld dafuer stammt aus dem Kredit, welcher sofort zur Verfuegung steht.

Der Kredit wird weder abgezahlt noch getilgt.
Damit das so bleibt, muss ein Betrag an den Kreditgeber
gezahlt werden.

Die Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) wird
abgeschlossen, um am Ende der Laufzeit den Kredit vollstaendig zurueckzuzahlen (und natuerlich fuer den Fall, dass der LV Nehmer das Zeitliche segnet).
Hier fallen Kosten fuer die LV an.

Den Kosten auf Ausgabeseite (s.o.) stehen die Einnahmen aus Vermietung gegenueber. Hieraus ergibt sich eine Steuerersparnis.

Gruss
tomsam

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi cooler,

deine Zusammenfassung ist im wesentlichen richtig.

Natuerlich findet man in den dazugehoerigen Vertragen die
Klauseln,dass das Ergebnis der LV von der Entwicklung des Marktes
abhaengt.

Ja also, wo ist dann das Problem.

Wenn wir diesselbe Rechtsprechung wie vor 12 Jahren haetten,
wuerde ich hier keinen Thread aufmachen, da es ohnehin keine
Chance gaebe. Nun gibt es aber sowas wie Anlegerschutz und
Beratungspflichten, die auch fuer Altvertraege gelten.

Bei einem Bekannten hat seine Bank fuer andere Anlagen, in denen
sogar schriftlich fixiert war, dass ein Total-Risiko besteht, allein
aufgrund der Tatsache, dass ein gedrucktes Bankpapier mit falschen
Zielwerten existiert (auf dem auch auf das Risiko hingewiesen wird)
den ueberwiegenden Anteil des Schadens getragen.

Gruss
tomsam

Hi cooler,

Hallo tomsam,

deine Zusammenfassung ist im wesentlichen richtig.

Natuerlich findet man in den dazugehoerigen Vertragen die
Klauseln,dass das Ergebnis der LV von der Entwicklung des Marktes
abhaengt.

Ja also, wo ist dann das Problem.

Wenn wir diesselbe Rechtsprechung wie vor 12 Jahren haetten,
wuerde ich hier keinen Thread aufmachen, da es ohnehin keine
Chance gaebe. Nun gibt es aber sowas wie Anlegerschutz und
Beratungspflichten, die auch fuer Altvertraege gelten.

Bei einem Bekannten hat seine Bank fuer andere Anlagen, in
denen
sogar schriftlich fixiert war, dass ein Total-Risiko besteht,
allein
aufgrund der Tatsache, dass ein gedrucktes Bankpapier mit
falschen
Zielwerten existiert (auf dem auch auf das Risiko hingewiesen
wird)
den ueberwiegenden Anteil des Schadens getragen.

Das mit der Risiko-Anlage ist ne andere Baustelle. Da müsste ich die Formulierung des Prospektes sehen (Vielleicht ist auch das „Total-Risiko“ kaum sichtbar), usw.

Zum damaligen Zeitpunkt war eine Verzinsung X festgesetzt. Aufgrund derer wurde eine Ablaufleistung dargestellt, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Verzinsung gleichbleibend sei (ist mit Sicherheit auch so formuliert). Desweiteren wurde die Garantieleistung (Versicherungssumme) ausgeworfen (das kann selbst ein Laie begreifen).
Das Modell wäre narrensicher gewesen, wenn die Ablaufleistung = Versicherungssumme gewesen wäre. Nur wäre die monatliche Belastung höher gewesen,aber es wäre zusätzliche Kohle für die Altersversorgung
,über den Tilgungsbetrag hinaus, übrig gewesen!

Wie geschrieben, ich sehe da keine Möglichkeit - probieren kann man jedoch alles!

Gruss
tomsam

Gruß cooler

Liegt Eurer Meinung nach wohl eine Falschberatung im Sinne des
Gesetzes seitens einer Bank vor, wenn

Ich sehe hier keine Falschberatung. Hier wurde eine geschäftliche Investition getätigt, die risikobehaftet ist. Darüber mußte sich der Investor im Klaren sein, als er seine Unterschriften leistete. das Risko hat sich jetzt, meiner Meinung anch in milder Form, realisiert. Dafür kann man keinen verantwortlich machen.

Das finanzielle Perpetuum mobile ist nicht erfunden. Jede Geldanlage hat ein Risiko, dass sollte jeder, der Geld anlegt, wissen. Diese Tatsache wird auch lang und breit in allen Medien publiziert, sodaß sich niemand, dem eine Geldanalge daneben geht, sich damit herausreden kann, er habe das nicht gewußt.