Falschberatung bei GKV, folge: Versicherungs

Hallo,

es handelt sich darum, dass ich in Oktober 2012 geheiratet habe und meine Frau danach mit mir nach Deutschland gekommen ist. Bis zu diesem datum war ich privatversichert und meine Frau ohne Versicherung. Sie war von 1991 bis 2003 in Deutschland und besitzt auch Niederlassungserlaubnis nach §9 AufthG und in dieser Zeit war sie lückenlos gesetzlich versichert bei der AOK. danach ist sie nach Ausland gegangen und jetzt nach 9 Jahren ist sie wieder zurück nach Deutschland. im Ausland war sie auch stets gesetzlich versichert gewesen.

Nach dem wir in Deutschland waren, sind wir anfang November zu AOK gegangen um zu fragen wie wir uns nach unserem heirat versichern können. Die Sachbearbeiterin hat sich von allen dokumenten eine kopie gemacht und es wurde antrag auf eine pflichtversicherung gestellt. Da ich momentan studiere gibt es die möglichkeit über meine Frau als Familienversicherung versichert zu werden. auf meine Frage ob wir sicher aufgenommen werden von der AOK, dagte die Sachbearbeiterin dass es kein Problem und hindernis in unserem fall gibt, und dass wir ab dem 01.01.2013 versichert sind.ich habe sie darum gebeten das ganze schwarz auf weiss mir auszudrucken damit ich das als Nachfolgeversicherung bei meiner PKV einreichen kann um den Vertrag zu kündigen. Dementsprechend hat sie 2 Bescheinigungen ausgedruckt, worauf es steht dass wir ab 01.01.2013 bei der AOK versichert sind.
damit habe ich meine PKV gekündigt zum 31.12.2012. am 27.12.2012 gehe ich zu AOK um die vertragsnummern zu erfahren um die fälligen Beiträge für Januar zu zahlen, und an diesem Tag erfahre ich dass es überhaupt keine Mitgliedschaft für uns gibt und mit der Begründung dass meine frau Niederlassungserlaubnis besitzt und laut §5 Abs 11 SGB V , kein versicherungspflicht besteht, wenn Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht. Und zweitens an einer freiwilligen Aufnahme meiner Frau ist die AOK nicht interessiert und wir sollten zu einer PKV gehen. Obwohl meine Frau vor Ihrer Abreise in Jahr 2003, 12 jahre bei der AOK versichert war und niemals bei irgendeiner PKV war und jetzt auch wieder zurückgekommen ist.

Nun stehen wir beide ohne versicherung da. meine PKV wurde auch gekündigt im Glauben dass wir ab 01.01.2013 von der AOK aufgenommen werden.

meine Fragen sind wie folgt:

  1. besteht die Möglichkeit die Art der Niederlassungserlaubnis zu ändern, indem meine Frau mich geheiratet hat und ich ein Deutsche bin und eigentlich müsste sie jetzt nach §28 Abs. 1 AufethG Niederlassungserlaubnis erhalten und zwar ohne Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts ! und damit wird sie laut § 5 Abs. 11 SGB V versicherungspflichtig und muss die AOK sie aufnehmen. und ich könnte einen Anspruch auf Familienversicherung bekommen.

  2. ist es zulässig dass man einfach so mit dem schicksal von menschen spielt und denen verspricht einen Versicherungsschutz ab einem datum zu bekommen , sogar mit einer Bescheinigung, aber danach an dem letzten Tag des Jahres , einfach so absagen?
    Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen falscher Versprechung, Herbeiführen und verursachen eines versicherungslosen Zustandes?

ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie uns beraten würden, denn im monet wissen wir nicht wie es weitergehen soll. danke.

Hallo,
Ich bin kein Jurist, von daher kann und darf ich auch keine Rechtsberatung hier machen.
Für mich sind hier zwei Punkte entscheidend - 1. die letzte Krankenversicherung in Deutschland war eine GKV-Kasse und die AOK hat eine schriftliche Zusage über die Mitgliedschaft abgegeben. ich sehe da keinerlei Rechtsgrundlage, die hier eine PKV. Ins Spiel bringen sollte.
Mein Rat. - einen schriftlichen, rechtlich verbindlichen Bescheid über die „Stornierung“ der Mitgliedschaft zum 01.01.2013 anfordern,. Wenn die Kasse das macht, dann Widerspruch einlegen mit der o.g.Begruendung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

hier geht einiges durcheinander:

Die PKV kann man nur dann kündigen, wenn eine PKV-Pflichtversicherung vorliegt. Der Nachweis muss von einer GKV vorliegen.

In diesem Fall, existiert keine GKV-Pflichtversicherung, da die Ehefrau keiner sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit (Arbeit) nach geht.

Die weitere Fragen dis sich mir stellen:
Welche Staatsangehörigkeit hat Ihre Frau ?
Wenn nicht aus der EU - liegt eine Arbeitserlaubnis von mindestens 3 Jahre vor ?

Falsche Versprechungen ?
Soll man daraus entnehmen, dass nur geheiratet wurde,
weil eine GKV-Versicherung zugesagt wurde ?

Nach obigem Text - muss die PKV-Versicherung weitergeführt werden.
Und bis zur Aufnahme einer Arbeit der Ehefrau, die Ehefrau in der PKV versichert werden.

Gruß Merger

Hallo.

In diesem Forum sitzen Fachleute, die Ihnen bei diesem doch etwas schwierigen Thema Auskunft geben können.

www.krankenkassenforum.de

Beste Grüße von HBaer

Hallo Garmin,

zu 1. kann ich nichts schreiben -keine Kenntnis.

zu 2. Würde ich mir nicht gefallen lassen, Widerspruch - Anwalt Sozialgericht-kostenfrei.

MfG
-Leo!

  1. besteht die Möglichkeit die Art der Niederlassungserlaubnis
    zu ändern, indem meine Frau mich geheiratet hat und ich ein
    Deutsche bin und eigentlich müsste sie jetzt nach §28 Abs. 1
    AufethG Niederlassungserlaubnis erhalten und zwar ohne
    Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts ! und damit
    wird sie laut § 5 Abs. 11 SGB V versicherungspflichtig und
    muss die AOK sie aufnehmen. und ich könnte einen Anspruch auf
    Familienversicherung bekommen.

  2. ist es zulässig dass man einfach so mit dem schicksal von
    menschen spielt und denen verspricht einen Versicherungsschutz
    ab einem datum zu bekommen , sogar mit einer Bescheinigung,
    aber danach an dem letzten Tag des Jahres , einfach so
    absagen?
    Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen falscher
    Versprechung, Herbeiführen und verursachen eines
    versicherungslosen Zustandes?

Hallo,
ich bin Steuerberater und kein Rechtsanwalt aber vielleicht gibt es so etwas wie „Treu und Glauben“ auf das Sie sich berufen können. Schließlich hat die Dame bei der GKV ja auch noch einen Vorgesetzten.
Ich drücke die Daumen.
Viele Grüße
Elawitt