Falschberatung bei Priv. Krankenversicherung

Bestraft durch mein naives Vertrauen!!
Ich, 58 Jahre, bin beim Antrag zur PKV im März d.J. dem Makler bei den Gesundheitsfragen auf den Leim gegangen. Er kannte mich seit 2002 (mit Krankengeschichte) und drängte mich von der Vers.Kammer Bayern in die Central. Die Gesundheitsfragen füllte er alle, aber auch alle, mit Nein aus, weil Sie nicht relevant waren. Jetzt nach 9 Monaten bin ich wegen Falschangaben rausgeworfen worden. Danke (…) für den Schaden von mind. 10.000 € und dem versicherungslosen Zustand.
Wer weiß Rat?

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Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Dann ab zum Anwalt.

Moin Moin,
Ich würde sagen, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, da Sie für die falschen Angaben Ihre Unterschrift für deren Richtigkeit geleistet haben.
Ohne Ihnen Hoffnung machen zu wollen bleibt Ihnen da sicher nur eine sehr kleine Chance über den Rechtsweg, welchen Sie vielleicht zuerst mit dem PKV Ombudsmann klären sollten. Einfach mal google.

Liebe Grüße aus Wedel
Thomas
Pkv-deluxe.de

Sehr geehrter Herr,

beim besten Willen, mit 58 Jahren kann bzw. sollte man doich nicht mehr so vertrauensselig sein, oder?! Aber Sie haben Glück, wenigstens haben sie den Mist über einen Versicherungsmakler gemacht. Dazu später mehr.

Was müssen Sie tun:

1: Da Versicherungspflicht in Deutschland besteht: Sofort bei irgend einem anderen Unternehmen einen Antrag zur weiterversicherung im Basistarif stellen. Beitrag und Leistung ist identisch zur gesetzlichen Krankenversicherung. Und jedes private Krankenversicherungsunternehmen muss Sie aufnehmen.

2: Sofort einen Fachanwalt aufsuchen, der sich mit Versicherungsrecht auskennt. Dieser muss:

2.1: versuchen, wieder Versicherungsschutz bei der Central zu bekommen und

2.2: Die Beratungsprotokolle Ihres Versicherungsmakler prüfen. Hat dieser nicht genau beraten und dies auch nicht genauestens protokolliert und von Ihnen abzeichnen lassen, dann habe sie eh kein Problem, dann kann den ganzen Kram der Herr Bauer bzw. dessen Versicherung zahlen.

Ich bin selbst Makler und beschäftige mich bereits seit Jahren mit dem Thema private Krankenversicherung und kann bei solchen Geschichten immer wieder nur den Kopf schütteln. Sollte Ihre Schilderung zutreffend sein, dann bin ich der Meinung, solchen Kollegen sollte umgehend das Handwerk gelegt werden.

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen geeigneten Rechtsanwalt suchen. Analog kann ich Ihnen auch einen gerichtlich zugelassenen Versicherungerater nennen, der Sie allerdings ebefalls wie ein rechtsanwalt gegen Gebühr berät.

Mit freundlichen Grüßen

Michael N. Zieren
bei Fragen: [email protected]

Hallo Herr (…), ja Sie haben das Wort Falschberatung richtig gewählt und es ist auch noch ein vorsätzlicher Vertrauensbruch mit Provisionssucht des Maklers. Sie können mit Ihren Beweismitteln - Unterlagen, sich der Rechtsschutzversicherung und einem Rechtsanwalt anvertrauen. Der Makler muss Ihnen den Schaden ersetzen, wenn der nicht freiwillig außergerichtlich mit kurzer Frist zahlt, sollten Sie durch Ihren Rechtsanwalt Klage einreichen. Möglicherweise nimmt Sie Ihre alte Versicherung wieder auf. Oder Ihre alte ehemalige Pflichtversicherung mit freiwilligen Beitrag. Es wird nicht einfach wegen Ihres Alters. Die Central oder auch andere hat sehr gute Konditionen und würde für Sie mit meiner Hilfe als unabhängiger Makler einen Neuantrag mit ehrlich beantworteten Gesundheitsfragen möglicherweise doch dann aufnehmen.
Es wird schwierig sein Ihr Vertrauen zu bekommen, ich versuche es trotzdem bei Ihnen, rufen Sie mich nach Ihrer Entscheidung an oder mailen Sie mir. Freundliche Grüße von Willi Jänsch 030/ 436 13 23 nach Bayern ( ich habe dort einige Verwandte und Bekannte ).Als kostenfreien Service biete ich Ihnen die Weiterbetreuung Ihrer bestehenden Versicherungen an. Sie sind bei mir in verantwortlichen und vertraulichen Händen. Grüß Gott habe die Ehre.

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Hallo,
das ist keine vers.-technische Frage - sondern eine juristische. Ich empf. einen versierten Juristen zu befragen.

Es hat in solchen Fällen viel mit Beweislast zu tun…eine gravierende Rolle dürfte spielen, dass die Beratung aus März ´10 gesetzl. vorgeschrieben dokumentiert sein muss.
Gut für Sie: dass er Sie inkl. Krankengeschichte schon lange kennt.
Ich an Ihrer Stelle würde mir einen versierten RA nehmen und gegen diesen Herrn vorgehen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Leider kann ich hier nicht weiterhelfen.

Hallo,
ich versuchs mal…

Bestraft durch mein naives Vertrauen!!
Ich, 58 Jahre, bin beim Antrag zur PKV im März d.J. dem Makler
bei den Gesundheitsfragen auf den Leim gegangen. Er kannte
mich seit 2002 (mit Krankengeschichte) und drängte mich von
der Vers.Kammer Bayern in die Central. Die Gesundheitsfragen
füllte er alle, aber auch alle, mit Nein aus, weil Sie nicht
relevant waren.

Wie bitte? Hast du sie nicht selbst durchgelesen? Hier geht es um eine PKV, da sind Gesundheitsfragen IMMER relevant!
Jetzt nach 9 Monaten bin ich wegen

Falschangaben rausgeworfen worden. Danke (…)
für den Schaden von mind. 10.000 € und
dem versicherungslosen Zustand.
Wer weiß Rat?

Sorry, aber du hast den Antrag doch unterschrieben, oder??
Kappier ich nicht so ganz.

[Team] Name entfernt

Hallo,

schwierige Angelegenheit…

da hilft nur ein Anwalt und Beweissicherung.

Leider unterschreibt der Kunden den Antrag zur Krankenversicherung und mit seiner Unterschrift bestätigt er alle, auch die falschen Angaben im Antrag auf Richtigkeit.

Der Makler tritt nur als Vermittler auf und kassiert bis zu 9 Monatsbeiträgen Provision! (oder noch mehr?)

Übrigens kann die Central dich nicht rauswerfen. Seit der Krankenversicherungsreform muss jede private Krankenversicherung jeden Menschen aufnehmen.
Dafür wurde der sogenannte Basistarif geschaffen, der nur den gesetzlichen Standard versichert.

Ich würde mir an deiner Stelle Zeugen suchen, welche bestätigen können, dass der Makler deine Krankengeschichte kannte.

Viel Glück

Franjo

Guten Tag,

hier kann ich nur bedingt helfen. Sollte eine Falschberatung stattgefunden haben, so können Sie gegen den Makler vorgehen.
Wenn es nachvollziehbar ist, dass der Makler die Gesundheitsfragen für Sie beantwortet hat, und dies falsch, so haftet er.

Sollten Sie die Fragen selbst beantwortet haben und unterschreiben haben, so haben Sie auch die Verantwortung für die Antworten und die Unterschrift.

Hier gilt der Rat, der bei allen Unterschriften gilt: Ich unterzeichne nur, was der Wahrheit entspricht. Aussagen des Maklers wie: Das ist nicht wichtig etc… können bei Vertragsunterschrift entweder schriftlich festgehalten werden (was kein Makler machen wird) oder gänzlich als Floskel abgetan werden.

In dem Vertrag steht eindeutig, dass Nebenabreden nicht getroffen wurden.

Ich möchte mich jetzt nicht über Makler auslassen, die oftmals einfach Falschaussagen treffen.
Ausserdem kann der vorliegende Sachverhalt nicht so einfach beurteilt werden, da hier nicht beide Parteien über das Geschehene Aussagen.

Also leider nur der Rat: Rechtsanwalt für Versicherungsangelegenheiten fragen und zukünftig nur das unterschreiben, was man auch vertreten kann.

Versicherungslos gibt es nicht. Es besteht grundsätzlich die Pflicht der Krankenversicherung (Basistarif).

Lassen Sie sich doch einmal das Beratungsprotokoll Ihres Maklers aushändigen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

Hallo peberg,
schwierige Angelegenheit, denn sicherlich hat der Makler Ihnen den Antrag zur Unterschrift vorgelegt
und Sie haben die Angaben als „korrekt“ gegengezeichnet.

Dennoch ist vielleicht möglich, den Makler auf Schadenersatz zu verklagen, wenn arglistige Täuschung (o.ä.) glaubhaft gemacht werden kann (von wegen …die Erkrankungen sind nicht relevant und müssen Sie nicht angeben …

Ich würde so etwas aber nur mit Anwalthilfe empfehlen.
Da ich selbst so einen Vorgang nicht hatte und auch keinen bei einem Kunden verfolgen konnte, kann ich nicht sagen, ob das erfolgsversprechend ist. Das sollte ein Anwalt können.

Mein TipP:
Mit der versicherung verhandeln, ob eine Fortführung
(mit Risikozuschlag) möglich ist, denn ein Neuvertrag bei einem neuen Versicherer wird schwierig sein.

Ich empfehle den Ombudsmann der PKV in die Sache miteinzubeziehen, der über erhebliche Erfahrungen verfügen sollte (auch mit Geschichten, wie Ihre Sache).
Der Ombudsmann ist Mittelsmann zwischen Versicherten und den Krankenversicherungen und hilft den Versicherten, wenn Sie Probleme mit Ihrem Versicherer haben.
Die Dienste des Ombudsmannes der PKV sind immer kosten-
los. Mehr Info: http://www.pkv-netz.com/ombudsmann.htm

Ev. kann er Ihnen soweit helfen, dass Sie wieder versichert werden und kann ev. einschätzen, welche Chance für Sie besteht, den Vermittler erfolgreich haftbar zu machen für die (ev. arglistige) Täuschung bei der KFV-Antragstellung.

Hoffe geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Hans-Günter und Michael
Home: www.pkv-netz.com

Hallo auch!

In diesem Fall Rechtsanwalt einschalten und den vermeintlichen Menschen rechtlich verfolgen und den entstandenen Schaden einfordern. Jeder Makler muss eine Vermögenschadenhaftpflicht vorweisen, die ggf. bei einem Fehler aufkommen sollte.

Noch ein Tipp:
Im übrigen - auch wenn ich es nachvollziehen kann - sollten in einem solchen Falle keine Namen öffentlich hinterlegt werden, solange die Schuld nicht bewiesen ist.

Grüße
CKH

Hmmm… ich glaub ich kann hier auch mal was dazu schreiben.

Ich habe genau das gleiche erlebt.

Da ich alleinerziehend bin und einfach Angst hatte, falls ich mal längere Zeit krank werden sollte, in ein größeres finanzielles Loch fallen zu können. Anhand der langjährigen Erkrankung meiner Mutter wurde ich dafür hellhörig und wollte mich bei der Central mit einem Krankentagegeld absichern.

Ich wandte mich hierfür an eine Vetreterin ein namhaften deutschen Beratung für mein Vermögen :wink: und fragte diese, ob Sie mir ein Angebot für eine solche Versicherung zusammenstellen kann. Schon am nächsten Tag stand diese auf der Matte und hatte für mich ein sehr ansprechendes Angebot zusammengestellt.

Nun kamen die Gesundheitfragen, da ich öfters Rücken bzw. ganzkörperliche Gelenkschmerzen habe, wies ich sie darauf hin. Der Vertreterin meinte, jeder 2. Deutsche hat Rücken bzw. Gelenkschmerzen, das müssen wir hier nicht angeben. Ich fragte Sie ein zweites bzw. drittes Mal, sie meinte immer das gleiche.

Dennoch unterschrieb ich diese Versicherung an diesen Abend noch nicht, und machte mich erst nochmals bei einem anderen Versicherungsvertreter schlau, auch dieser meinte genau das selbe. Auch er machte mir ein Angebot, welches aber mit dem der Central nicht annähernd mithalten hätte können.

Da ich ja die Unterlagen zuhause hatte, unterschrieb ich diese, im guten Glauben richtig zu handeln, und schickte sie der „netten“ Dame zu.

Kurze Zeit später wurde ich in der Tat krank, war aber vorher nicht absehbar (!), und nahm dann diese Versicherung im Anspruch. Ich habe auch ein Schreiben von der Central erhalten, dass ich einen Anspruch nach der Karenzzeit habe. Die Versicherung zahlte mir für einen Zeitraum von über 4,5 Monaten das Krankentagegeld. Nun war ich wieder genesen, doch nach kürzer Zeit war ich wieder für eine längere Zeit erkrank. Jetzt kam auf einmal ein Schreiben des Versicherer, dass sie jetzt ein ärztliches Attest beantragen, in welcher sie die Zeit noch drei Jahre vor dem Versicherungsbeginn belegt.

Nachdem ich ja auch das ein oder andere Mal wegen Rückenschmerzen beim Arzt war, teilte er auch dies der Versicherung mit. Ich habe mir darüber noch keinen Kopf gemacht, denn ja laut Vertreterin ist das ja nur eine banale Erkrankung.

Jetzt vor kurzen habe ich ein Schreiben vom Versicherer das sie von der Versicherung zurücktreten, da ich der Anzeigepflicht nicht nachgekommen bin, desweiteren fordern sie die Krankentagegeldzahlungen für den Zeitraum der 4,5 Monate zurück, immerhin 2800 Euro.

Worauf hin ich dann ein Schreiben an den Versicherer geschrieben habe, um diesen mitzuteilen, dass die Versicherungsvertreterin davon wusste. Die Versicherung wollte sich auch die Aussage der Vertreterin anhören, doch diese hat schon vor fast einen Jahr den Job quittiert und ist nicht mehr für die Versicherung tätig.

Die Versicherung teilte mir darauf hin wortwörtlich mit, dass sie leider keine Aussage der Vertreterin bekommen haben, sodaß sich an ihren Forderung nichts ändert. Das kann ja nicht sein.

Morgen habe ich einen Termin bei eine Fachanwältin für Versicherungsrecht. Ich denke eine sehr gute, laut einigen Bekannten. Ich selbst habe schon mit dieser Dame gesprochen, sehr kompetent. Sie meinte zwar es wird schwer, aber wir werden aber der Versicherung schmackhaft machen, dass sie auch Rekressansprüche gegen den Vertreter machen kann, aber auch ich kann Schadensersatz fordern.

Ich muss nur irgendwie beweisen können, dass die Vertreterin von meiner Erkrankung wusste!.. Und das wird denke ich der schwerste Part.

Kann mir noch jemand einen Tip geben, wie ich es beweisen kann… Ich weiß das ich nie ein Beratungsprotokoll unterschrieben habe, so wie es oben erklärt ist.

Sry für lange schreiben, aber ich habe es schon so kurz wie möglich gehalten.

Danke

Hallo, ich hatte Sie mit dem Maklernamen Herr (…)? angesprochen. Natürlich meinte ich Sie als Geschädigten.
Haben Sie denn nun eine neue KV gefunden ? und sich von Ihrem Rechtsschutz beraten lassen ?
Freue mich von Ihnen zu lesen.
Freundliche Grüße von Willi Jänsch

[Team] Name entfernt

Guten Tag „Peberg“,
das ist eine üble Sache. Genau so etwas sollte nie passieren! Unglücklicherweise ist im Antrag mit Unterschrift ausdrücklich vollständige und wahrheitsgemäße Beanwortung der Fragen bestätigt, so dass es nicht ganz einfach ist, den Makler in Regress zu nehmen. Ein Prozess kann nervenaufreibend sein und versichert wirst Du deshalb dennoch nicht sein.

Tipp:
Sprich mit der Central, schildere den Vorgang genau und bitte die Versicherung, zu prüfen, ob eine Weiterversicherung mit einem Zuschlag nicht doch möglich ist.

Nimm auch die (grundsätzlich kostenlose) Hilfe vom Ombudsmann der PKV in Anspruch, frage, ob er sich für eine Wiederaufnahme bei der Central einsetzen kann.
Nähere Info und Kontakt zu ihm: http://www.pkv-ombudsmann.de/

Ansonsten maile uns, was für Erkrankungen zum Rausschmiss führten. Vielleicht können wir helfen. Wir sind bereits seit über 20 Jahren als PKV-Spezialisten tätig,
haben umfangreiche Erfahrungen mit den Versicherern.

Nur wenige Erkrankungen führen zur Ablehnung bei allen Versicherern udn das wichtigste ist nun natürlich, dass Du schnellstmöglich wieder eine Krankenversicherung hast. Da ja Versicherungspflicht in Deutschland besteht, ist eine Beitragszahlung am Ende für jeden Monat Pflicht, selbst für vergangene Monate, in denen man nicht versichert war (Strafbeitrag). Wenn Du praktische Hilfe von uns möchtest, maile einfach, dann schauen wir gemeinsam nach den Absicherungsmöglichkeiten, sofern die Central keiner Wiederaufnahme/ Fortsetzung des Vertrages anbieten möchte.

PKV-Fachleute
Michael & Hans-Günter
mailto:[email protected]
Home: www.pkv-netz.com

Hallo,
ja das war sehr naiv trotz eindeutiger Hinweise die auf jedem Antrag sind, die Gesundheitsfragen nicht richtig zu beantworten. Leider bei Geldgeilen schwarzen Schafen in unserer Branche keine Seltenheit. Da wird wohl nur ein Anwalt gegen den Makler helfen. Die Erfolgsaussichten sind aber sehr zweifelhaft, denke ich
viel Erfolg