Hmmm… ich glaub ich kann hier auch mal was dazu schreiben.
Ich habe genau das gleiche erlebt.
Da ich alleinerziehend bin und einfach Angst hatte, falls ich mal längere Zeit krank werden sollte, in ein größeres finanzielles Loch fallen zu können. Anhand der langjährigen Erkrankung meiner Mutter wurde ich dafür hellhörig und wollte mich bei der Central mit einem Krankentagegeld absichern.
Ich wandte mich hierfür an eine Vetreterin ein namhaften deutschen Beratung für mein Vermögen
und fragte diese, ob Sie mir ein Angebot für eine solche Versicherung zusammenstellen kann. Schon am nächsten Tag stand diese auf der Matte und hatte für mich ein sehr ansprechendes Angebot zusammengestellt.
Nun kamen die Gesundheitfragen, da ich öfters Rücken bzw. ganzkörperliche Gelenkschmerzen habe, wies ich sie darauf hin. Der Vertreterin meinte, jeder 2. Deutsche hat Rücken bzw. Gelenkschmerzen, das müssen wir hier nicht angeben. Ich fragte Sie ein zweites bzw. drittes Mal, sie meinte immer das gleiche.
Dennoch unterschrieb ich diese Versicherung an diesen Abend noch nicht, und machte mich erst nochmals bei einem anderen Versicherungsvertreter schlau, auch dieser meinte genau das selbe. Auch er machte mir ein Angebot, welches aber mit dem der Central nicht annähernd mithalten hätte können.
Da ich ja die Unterlagen zuhause hatte, unterschrieb ich diese, im guten Glauben richtig zu handeln, und schickte sie der „netten“ Dame zu.
Kurze Zeit später wurde ich in der Tat krank, war aber vorher nicht absehbar (!), und nahm dann diese Versicherung im Anspruch. Ich habe auch ein Schreiben von der Central erhalten, dass ich einen Anspruch nach der Karenzzeit habe. Die Versicherung zahlte mir für einen Zeitraum von über 4,5 Monaten das Krankentagegeld. Nun war ich wieder genesen, doch nach kürzer Zeit war ich wieder für eine längere Zeit erkrank. Jetzt kam auf einmal ein Schreiben des Versicherer, dass sie jetzt ein ärztliches Attest beantragen, in welcher sie die Zeit noch drei Jahre vor dem Versicherungsbeginn belegt.
Nachdem ich ja auch das ein oder andere Mal wegen Rückenschmerzen beim Arzt war, teilte er auch dies der Versicherung mit. Ich habe mir darüber noch keinen Kopf gemacht, denn ja laut Vertreterin ist das ja nur eine banale Erkrankung.
Jetzt vor kurzen habe ich ein Schreiben vom Versicherer das sie von der Versicherung zurücktreten, da ich der Anzeigepflicht nicht nachgekommen bin, desweiteren fordern sie die Krankentagegeldzahlungen für den Zeitraum der 4,5 Monate zurück, immerhin 2800 Euro.
Worauf hin ich dann ein Schreiben an den Versicherer geschrieben habe, um diesen mitzuteilen, dass die Versicherungsvertreterin davon wusste. Die Versicherung wollte sich auch die Aussage der Vertreterin anhören, doch diese hat schon vor fast einen Jahr den Job quittiert und ist nicht mehr für die Versicherung tätig.
Die Versicherung teilte mir darauf hin wortwörtlich mit, dass sie leider keine Aussage der Vertreterin bekommen haben, sodaß sich an ihren Forderung nichts ändert. Das kann ja nicht sein.
Morgen habe ich einen Termin bei eine Fachanwältin für Versicherungsrecht. Ich denke eine sehr gute, laut einigen Bekannten. Ich selbst habe schon mit dieser Dame gesprochen, sehr kompetent. Sie meinte zwar es wird schwer, aber wir werden aber der Versicherung schmackhaft machen, dass sie auch Rekressansprüche gegen den Vertreter machen kann, aber auch ich kann Schadensersatz fordern.
Ich muss nur irgendwie beweisen können, dass die Vertreterin von meiner Erkrankung wusste!.. Und das wird denke ich der schwerste Part.
Kann mir noch jemand einen Tip geben, wie ich es beweisen kann… Ich weiß das ich nie ein Beratungsprotokoll unterschrieben habe, so wie es oben erklärt ist.
Sry für lange schreiben, aber ich habe es schon so kurz wie möglich gehalten.
Danke